Alles Wissenswerte zur SFDR-Verordnung

Was ist die von der Europäischen Union eingeführte SFDR-Verordnung? Als Vorbild für nachhaltige Finanzen zielt sie darauf ab, Investitionen in nachhaltige Projekte umzulenken, und verpflichtet Finanzakteure dazu, Transparenz über ihre sozialen und ökologischen Auswirkungen sowie ihre Investitionsentscheidungen zu schaffen.

Matthieu Duault
Climate Copywriter
Mise à jour : 
08.07.2026
Publication : 
10.10.2023
Inhaltsverzeichnis
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🔎 Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das Vorbild für finanzielle Transparenz: Die im März 2021 in Kraft getretene EU-Verordnung SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) legt Marktteilnehmern und Finanzberatern strenge Transparenzpflichten auf. Ziel ist die Anwendung des Prinzips der doppelten Wesentlichkeit, um sowohl die Auswirkungen eines Fonds auf die Umwelt als auch die Auswirkungen von Klimarisiken auf dessen Rentabilität zu messen.
  • Die Klassifizierung von Fonds (Artikel 6, 8, 9): Die SFDR unterteilt Finanzprodukte je nach ihrem Grad an Nachhaltigkeitsengagement in drei Kategorien: Fonds nach Artikel 6 (ohne nachhaltiges Ziel), Fonds nach Artikel 8 (die ESG-Merkmale fördern) und Fonds nach Artikel 9 (die sogenannten „dunkelgrünen“ Fonds oder dark green mit einem verbindlichen Nachhaltigkeitsziel, wie etwa der Ausrichtung am Pariser Klimaabkommen).
  • Der Kampf gegen Greenwashing: Durch die Standardisierung der Veröffentlichung nichtfinanzieller Informationen (verstärkt durch die RTS -Berichtstandards seit Januar 2023) zielt der Text darauf ab, die Praktiken zu harmonisieren. Er soll Kapital massiv in nachhaltige Finanzierungen lenken und verhindern, dass falsche ökologische Versprechen gemacht werden.
  • Strukturelle Grenzen und Unklarheiten: Der Artikel weist auf die mangelnde Klarheit der Europäischen Kommission bei der Definition eines „nachhaltigen Investments“ hin, was zu einer massiven Herabstufung von Fonds von Artikel 9 auf Artikel 8 geführt hat. Journalistische und wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass viele Artikel-9-Fonds weiterhin fossile Energien einbinden oder große multinationale Konzerne zulasten nachhaltigerer KMU bevorzugen.
  • Angesichts der klimatischen Herausforderungen betreffen die Reduzierung von Treibhausgasemissionen und ganz allgemein unser negativer oder positiver Einfluss auf Umwelt und Gesellschaft alle Wirtschaftssektoren.

    Eine der Grundlagen jeder wirtschaftlichen Tätigkeit ist jedoch deren Finanzierung. Indem die europäischen Behörden dem Finanzsystem neue Impulse geben und Investoren dazu anregen, Sektoren zu bevorzugen, die zur ökologischen Wende und zu einem nachhaltigen Wachstumsmodell beitragen, erhoffen sie sich eine weitreichende Wirkung und nehmen gleichzeitig den Finanzsektor sowie dessen Akteure in die Pflicht.

    Vor diesem Hintergrund wurde die SFDR eingeführt.

    SFDR-Verordnung: Was ist das?

    Die SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) ist eine europäische Verordnung mit dem Ziel, Investitionen in sogenannte nachhaltige Finanzanlagen zu fördern und die Transparenz dieser Finanzprodukte hinsichtlich ihres Beitrags (oder Nicht-Beitrags) zur nachhaltigen Entwicklung, zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen sowie zur Berücksichtigung sozialer Faktoren zu erhöhen.

    Diese Verordnung verpflichtet Finanzakteure insbesondere zu mehr Transparenz bei den von ihnen verwalteten oder gespeisten Fonds. Sie müssen Investoren über die „Nachhaltigkeit“ der angebotenen Anlageprodukte informieren, aber auch über die Auswirkungen des Klimawandels und sozialer Faktoren auf deren potenzielle Rentabilität aufklären. Wir finden hier also die Anwendung eines Systems der doppelten Wesentlichkeit.

    Zu diesem Zweck ermöglicht die SFDR die Einstufung von Investmentfonds in verschiedene Kategorien, basierend auf ihren sozialen und ökologischen Auswirkungen.

    Die Fonds nach Artikel 6, 8 und 9

    Die Fonds werden somit in drei verschiedene Kategorien unterteilt – „Artikel 6“, „Artikel 8“ und „Artikel 9“ –, die es Anlegern ermöglichen, fundierte Entscheidungen über die Nachhaltigkeit des Finanzprodukts zu treffen, in das sie investieren.

    SFDR-Klassifizierung (Quelle: MorningStar)

    Artikel-6-Fonds: Dabei handelt es sich um Fonds ohne explizite nachhaltige Anlageziele. Sie werden auch als „Fonds ohne Nachhaltigkeitsziel“ bezeichnet. Sie sind nicht verpflichtet, eine ESG-Dimension in ihre Anlageprozesse zu integrieren, müssen jedoch grundlegende Informationen zu Nachhaltigkeitsrisiken offenlegen.

    Artikel-8-Fonds: Dabei handelt es sich um Fonds, die Nachhaltigkeitsziele verfolgen, ohne dabei besonders strengen Regeln unterworfen zu sein. Sie werden auch als „Fonds mit Nachhaltigkeitsziel“ bezeichnet. Sie sind darauf ausgelegt, ökologische oder soziale Merkmale bei ihren Investitionen zu fördern. Diese Fonds integrieren ESG-Faktoren in ihren Anlageprozess und definieren spezifische Nachhaltigkeitsziele in ihrer Anlagerichtlinie.

    Artikel-9-Fonds: Dabei handelt es sich um die Fonds mit dem höchsten Nachhaltigkeitsanspruch, die auch als „dunkelgrüne“ Fonds bezeichnet werden. Sie müssen einen wesentlichen Beitrag zu den Nachhaltigkeitszielen der EU leisten, wie etwa dem Pariser Klimaabkommen. Diese Fonds sind verpflichtet, ESG-Faktoren maßgeblich in ihre Anlageentscheidungen einzubeziehen. Sie müssen über unabhängige Prüfmechanismen verfügen, um ihre Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit zu bewerten.

    Warum spricht man von grüner Finanzwirtschaft?

    Die SFDR ist eines der Instrumente, die eingeführt wurden, um die Entwicklung der sogenannten „grünen“ oder „nachhaltigen Finanzwirtschaft“ zu fördern. Ziel ist es insbesondere, Investitionen in Aktivitäten umzulenken, die sich positiv auf Umwelt und Gesellschaft auswirken, und vor allem jene zu fördern, die sich für Dekarbonisierungsprojekte engagieren. Zu diesen Instrumenten zählen auch Finanzprodukte wie grüne Anleihen oder die EU-Taxonomie.

    Das erklärte Ziel ist eine bessere Allokation der Finanzressourcen, indem nicht mehr nur die kurzfristige finanzielle Performance und Rentabilitätskriterien berücksichtigt werden, sondern auch der Nachhaltigkeitsaspekt in die Waagschale geworfen wird.

    DieAnalyse der doppelten Wesentlichkeit von Finanzprodukten, die durch die SFDR eingeführt wurde, sowie das Konzept des „Do Not Significantly Harm“ (DNSH) ermöglichen es, dieses neue Gleichgewicht besser zu berücksichtigen, indem eine langfristige Perspektive bevorzugt wird. Die Investition in ein Produkt allein auf Basis seiner Rentabilität kann riskant werden, wenn dieses Produkt von den Folgen des Klimawandels betroffen sein könnte. Es ist daher ratsam, in Produkte zu investieren, die mittel- und langfristig weniger riskant sind und „nachhaltige“ Aktivitäten fördern.


    Was sind die Hauptziele der SFDR-Verordnung?

    Die europäische Verordnung verfolgt vier Hauptziele:

    Verbesserung der Transparenz: Die SFDR zielt darauf ab, die Transparenz von Finanzprodukten zu erhöhen, indem sie von Verwaltungsgesellschaften, Investoren und Finanzberatern verlangt, Informationen über die Nachhaltigkeit ihrer Produkte und Aktivitäten auf Basis einer Analyse der doppelten Wesentlichkeit offenzulegen. Dies soll es Anlegern ermöglichen, fundiertere Entscheidungen unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren zu treffen.

    Förderung nachhaltiger Investitionen: Durch die Verpflichtung der Akteure im Finanzsektor zur Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen zielt die SFDR darauf ab, Investitionen in Projekte und Unternehmen zu fördern, die einen positiven Einfluss auf Umwelt und Gesellschaft haben. Dies soll langfristig den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft begünstigen.

    Ausrichtung der Investitionen auf die Nachhaltigkeitsziele der EU: Die SFDR trägt dazu bei, Investitionen auf die Nachhaltigkeitsziele der Europäischen Union auszurichten, wie etwa das Pariser Klimaabkommen und die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen. Sie fördert Investitionen in Projekte und Unternehmen, die zur Erreichung dieser Ziele beitragen.

    Greenwashing vorbeugen: Die SFDR zielt darauf ab, „Greenwashing“ zu verhindern – die irreführende Praxis, ein Finanzprodukt als nachhaltiger darzustellen, als es tatsächlich ist. Durch die Einführung strenger Offenlegungspflichten zu ESG-bezogenen Risiken und Chancen stellt die Verordnung sicher, dass Anleger präzise und verlässliche Informationen erhalten.

    Welche Unternehmen und Produkte sind von dieser Verordnung betroffen?

    Die SFDR gilt für zwei Arten von Akteuren:

    • Finanzmarktteilnehmer (Vermögensverwalter, Versicherungsunternehmen, Kreditinstitute usw.)
    • Finanzberater, zu denen auch Akteure der ersten Kategorie zählen, sofern sie Anlageberatungsleistungen erbringen

    Sie sind gesetzlich verpflichtet, Informationen zur Nachhaltigkeit der von ihnen empfohlenen Finanzprodukte bereitzustellen und diese gemäß den in der Verordnung festgelegten Nachhaltigkeitskriterien (Artikel 6, 8 und 9) zu klassifizieren. Zudem müssen Fondsmanager ihre Investitionsentscheidungsprozesse transparent darlegen.

    Die Historie der SFDR-Verordnung

    Die SFDR ist ein wesentlicher Bestandteil des europäischen Grünen Deals, der darauf abzielt, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen und die Treibhausgasemissionen der EU-Länder bis 2030 um 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken.

    Dieser European Green Deal wurde innerhalb der Europäischen Union eingeführt, um die Ziele des 2015 ratifizierten Pariser Klimaabkommens zu erreichen.

    Die SFDR ist eine europäische Verordnung vom 27. November 2019, die seit dem 10. März 2021 in Kraft ist. Sie wurde im April 2022 durch die Annahme der RTS (Regulatory Technical Standards) ergänzt, die seit dem 1. Januar 2023 gelten.

    Die RTS sind Standards für die Berichterstattung, an die sich Finanzmarktteilnehmer halten müssen, um Informationen über die potenziellen Auswirkungen von Finanzprodukten auf die Nachhaltigkeit bereitzustellen sowie die Vorlagen für vorvertragliche und periodische Informationen, die an Anleger übermittelt werden müssen.

    Schließlich hat die Europäische Kommission im September 2023 eine zweistufige Konsultation eingeleitet, deren erster Teil darauf abzielt, Rückmeldungen zur Wahrnehmung der regulatorischen Anforderungen und der damit verbundenen Berichtspflichten durch verschiedene Akteure zu sammeln.

    Der zweite Teil der Konsultation, der sich an einen kleineren Kreis richtet, dient dazu, die Relevanz der Verordnung sowie die Klassifizierung von Fonds in die Kategorien 6, 8 und 9 präzise zu bewerten und alternative Ansätze zu prüfen.

    SFDR-Verordnung und EU-Taxonomie: Was Sie wissen müssen

    Die SFDR ist in Verbindung mit der europäischen Taxonomie, der sogenannten grünen Taxonomie, zu sehen.

    Wie bereits erwähnt, ist die grüne Taxonomie ebenfalls eines der Instrumente, die im Rahmen des europäischen Grünen Deals eingeführt wurden.

    Die europäische grüne Taxonomie konzentriert sich auf die Klassifizierung nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten, während die SFDR auf die Offenlegung spezifischer Nachhaltigkeitsinformationen im Finanzsektor abzielt.

    Beide Initiativen verfolgen das Ziel, die Nachhaltigkeit im Finanzsektor zu fördern, jedoch mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Ansätzen.

    Die europäische Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem für Wirtschaftstätigkeiten, die einen wesentlichen Beitrag zu den ökologischen Nachhaltigkeitszielen der EU leisten. Sie legt präzise Kriterien fest, anhand derer bestimmt wird, welche Wirtschaftstätigkeiten als nachhaltig gelten.

    Die grüne Taxonomie umfasst sechs ökologische Nachhaltigkeitsziele:

    • Klimaschutz
    • Anpassung an den Klimawandel
    • nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen,
    • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
    • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
    • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.

    Sie richtet sich in erster Linie an Unternehmen und Investoren, um grüne Investitionen zu identifizieren und zu fördern, die mit den Nachhaltigkeitszielen der Europäischen Union im Einklang stehen.

    Die beiden Initiativen ergänzen sich insofern, als die grüne Taxonomie Finanzakteuren dabei hilft, Investitionen zu identifizieren, die den Nachhaltigkeitszielen entsprechen, während die SFDR für Transparenz darüber sorgt, wie diese Investitionen verwaltet und gegenüber Anlegern kommuniziert werden.

    Einige Grenzen

    Was ist letztendlich eine nachhaltige Investition?

    Seit Einführung der SFDR-Verordnung scheint eine gewisse Unklarheit darüber zu bestehen, wie sich Artikel-8-Fonds von Artikel-9-Fonds unterscheiden.

    Die Schwierigkeit liegt vor allem in der Definition dessen, was als nachhaltige Investition gilt.

    Die SFDR legt insbesondere fest, dass Artikel-9-Fonds das Prinzip der „DNSH“ (Do No Significant Harm) berücksichtigen müssen. Das bedeutet, dass ihre Zielsetzung keinem der ökologischen oder sozialen Ziele der grünen Taxonomie schaden darf.

    Diese Definition bleibt jedoch relativ vage, da jeder Finanzakteur sie unterschiedlich interpretieren kann.

    So führte das Inkrafttreten der RTS Ende 2022 zu einer massiven Herabstufung von Artikel-9-Fonds zu Artikel-8-Fonds.

    Die Europäische Kommission wurde gebeten, die Nachhaltigkeitskriterien für Artikel-9-Fonds genauer zu definieren. In einem Schreiben vom 14. April 2023 teilte sie jedoch mit, dass sie diese Frage nicht beantworten werde und es dem Finanzsektor überlasse, selbst zu entscheiden, was als nachhaltiger Vermögenswert gilt.

    Kritik an den „supergrünen“ Fonds

    Artikel-9-Fonds, auch „dunkelgrüne“ Fonds genannt, stehen im Fokus der Aufmerksamkeit.

    Im Jahr 2022 veröffentlichte ein Journalistenkonsortium, darunter Follow the Money und Le Monde, eine Untersuchung mit dem Titel “The great green investment investigation” in der sie 838 der zum Zeitpunkt der Analyse existierenden 1141 „supergrünen“ Fonds untersuchten. Diese 838 Fonds repräsentierten ein Investitionsvolumen von 619 Milliarden Euro.

    Sie stellten fest, dass fast die Hälfte dieser als Artikel-9 eingestuften Fonds in den Luftfahrt- und den fossilen Energiesektor investierte, was die von der SFDR festgelegten Klassifizierungskriterien in Frage stellt.

     

    Ebenso untersuchten die Finanzforscher Marc Chesney und Adrien-Paul Lambillon von der Universität Zürich in einer im März 2023 veröffentlichten Studie mit dem Titel "How Green is Dark Green ?", die als „Artikel 9“ gekennzeichneten Fonds sowie die darin enthaltenen Unternehmen. Sie stellten fest, dass viele Vermögenswerte in dieser Kategorie zwar theoretisch als nachhaltiger gelten, dies in der Realität jedoch nicht sind.

    Ihre Ergebnisse verdeutlichen, dass Investmentfondsmanager offenbar große multinationale Konzerne bevorzugen. Diese sind in der Lage, erhebliche Ressourcen zu mobilisieren, um ihren „Ökologisierungs-Score“ (Net-Zero-Strategien, ESG-Ratings) zu verbessern, ohne dass Verstöße gegen zentrale Prinzipien des UN Global Compact oder der OECD-Leitsätze diesen Score nennenswert beeinträchtigen.

    Umgekehrt werden kleinere, ökologisch und sozial verantwortlicher agierende Unternehmen in ihrer positiven Wirkung unterschätzt und daher weniger stark berücksichtigt.

    Fazit

    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Europäische Union mit der Einführung der SFDR ein deutliches Signal für ihren Willen gesetzt hat, ein innovatives System für nachhaltige Finanzen zu entwickeln. Die SFDR ist ein zentrales Instrument, um Investitionen in Aktivitäten mit positiven Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft umzulenken und deren Entwicklung zu beschleunigen. Sie ergänzt Instrumente wie die grüne Taxonomie oder die CSRD bei der europäischen Transformation hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft.

    Angesichts der Grenzen des ursprünglichen Systems hat die Europäische Union eine umfassende Überarbeitung der SFDR eingeleitet. Ziel ist es, die unklare Logik der Artikel 8 und 9 zugunsten strengerer und besser mit der CSRD harmonisierter Anlagekategorien zu überwinden und gleichzeitig die neuen ESMA-Richtlinien zur Benennung von Fonds anzuwenden, um Greenwashing konsequent zu unterbinden.

    Zusammenfassung

    Fondskategorie (SFDR) Ziele und ESG-Integration Berichtspflichten & Risiken
    ⚫ Artikel 6
    Traditionelle Fonds
    Kein explizites Ziel für nachhaltige Investitionen.
    Umwelt-, Sozial- oder Governance-Dimensionen sind nicht in die Anlagestrategie integriert.
    Pflicht zur Offenlegung grundlegender Informationen darüber, wie Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt werden.
    🟢 Artikel 8
    „Light Green"-Fonds
    Fonds, die darauf ausgelegt sind, ökologische oder soziale Merkmale zu fördern.
    Integration von ESG-Faktoren im Gesamtprozess, ohne jedoch sehr strengen Ausschluss- oder Ausrichtungsregeln zu folgen.
    Festlegung spezifischer Nachhaltigkeitsziele in der Anlagepolitik. Kategorie, in die zahlreiche aus Artikel 9 herabgestufte Fonds gewechselt sind.
    🌲 Artikel 9
    „Dark Green"-Fonds / Superökologisch
    Fonds mit einem expliziten Ziel für nachhaltige Investitionen.
    Müssen wesentlich zu den EU-Zielen (Pariser Abkommen) beitragen und den Grundsatz DNSH (Do No Significantly Harm - keine erhebliche Beeinträchtigung anderer Kriterien) einhalten.
    Verpflichtende unabhängige Prüfmechanismen.
    ⚠️ Zu beachten: Greenwashing-Risiko, das durch Untersuchungen aufgedeckt wurde (versteckte fossile Energien oder Vorteile für multinationale Konzerne).

    Quellen:

    • SFDR: Bald das Ende der Artikel-8- und 9-Fonds?, Novethic Essentiel, 15.09.2023
    • „Nachhaltige Finanzen: Greenwashing-Risiken bei der SFDR“, Youmatter, 10.07.2023
    • „SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation): Definition, Erklärungen, Herausforderungen…“, Youmatter, 16.05.2023
    • „Entscheidung der Europäischen Kommission zu den Antworten auf Fragen zur Auslegung des Unionsrechts, die am 9. September 2022 von den ESAs zur SFDR eingereicht wurden“, ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), 05.04.2023
    • „Wie grün ist ‚dunkelgrün‘? Eine Analyse von SFDR-Artikel-9-Fonds“, SSRN, 28.02.2023
    • „Die große Untersuchung zu grünen Investitionen“, Follow the Money, 29.11.2022
    • Nachhaltige Finanzierung: Die Taxonomie und die SFDR-Verordnung verstehen, um Ihre Präferenzen zu äußern, Autorité des Marchés Financiers, 06.10.2022
    • „Ein wichtiger Schritt für nachhaltige Finanzen in Europa: Die Transparenzpflichten durch das Inkrafttreten der SFDR-Verordnung“, Autorité de contrôle prudentiel et de résolution (Banque de France), 01.04.2021
    • „Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor“, Europäische Kommission