Was ist die GRI (Global Reporting Initiative)?
Die Geschichte der Global Reporting Initiative
Die GRI (Global Reporting Initiative) ist eine internationale Organisation, die 1997 auf Initiative von CERES (Coalition for Environmentally Responsible Economies) und dem Tellus Institute in enger Zusammenarbeit mit dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) gegründet wurde.
Sie ist die erste große globale Initiative zur Schaffung von Standards für die Offenlegung unternehmerischer CSR-Informationen, der später CDP, die Europäische Union mit der CSRD oder in jüngerer Zeit die IFRS S mit demISSB folgten, die jeweils spezifische Anforderungen verschiedener Stakeholder adressieren.
Dieser Referenzrahmen wird heute von über 10.000 Organisationen in 100 Ländern genutzt und bleibt der weltweit am häufigsten angewandte Standard für die nichtfinanzielle Berichterstattung.
Was ist das Ziel der GRI?
Wie andere bedeutende Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung verfolgt diese international anerkannte Organisation das Ziel, die CSR-Berichterstattung von Unternehmen zu standardisieren, um die Erstellung von Berichten zu erleichtern und deren Lesbarkeit sowie Vergleichbarkeit zu verbessern.
Dazu hat sie eine Reihe von Leitlinien und später Standards entwickelt, die Unternehmen bei ihrer ESG-Berichterstattung unterstützen sollen. Die seit 2000 bereitgestellten Leitlinien wurden 2016 in Offenlegungsstandards überführt. Sie werden regelmäßig aktualisiert und orientieren sich an den Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) der Vereinten Nationen.
Die Arbeit der Global Reporting Initiative zielt in erster Linie darauf ab, die Transparenz von Organisationen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung zu erhöhen. Ihr besonders breites Wirkungsspektrum macht sie zu einem der umfassendsten Standards, die derzeit auf internationaler Ebene existieren.
Wie funktionieren die GRI-Standards?
Das GRI-Reporting ist ein freiwilliges Verfahren, das keine Prüfung der verwendeten Methodik oder der offengelegten Daten erfordert. Dennoch ist eine solche Prüfung empfehlenswert und der entscheidende Schritt, um die Ergebnisse durch die Global Reporting Initiative zertifizieren zu lassen.
Der Standard für die nichtfinanzielle Berichterstattung der GRI besteht aus drei großen Normenkomplexen.
- Die universellen Standards
- Die themenspezifischen Standards
- Die sektorspezifischen Standards

Die universellen Standards
Wie der Name schon sagt, richten sich die universellen Standards an alle Unternehmen, die sich für ein GRI-Reporting entschieden haben.
Sie bestehen aus drei Dokumenten:
- GRI 1: Grundlagen und Anforderungen für die Anwendung der GRI-Standards
- GRI 2: Angaben zur berichtenden Organisation
- GRI 3: Angaben und Leitlinien zu wesentlichen Themen der Organisation
Die ersten beiden Dokumente dienen der Kontextualisierung, um die Herausforderungen des Reportings zu verstehen, und bieten einen Leitfaden für die praktische Umsetzung.
Das dritte Dokument soll Organisationen dabei helfen, die wirkungsrelevanten Themen zu identifizieren, über die sie im Rahmen der themenspezifischen Standards berichten müssen. Hierfür ist eine Wesentlichkeitsanalyse erforderlich.
In diesem Punkt befürwortet die GRI – ähnlich wie die CSRD und im Gegensatz zum ISSB – das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit. Das bedeutet, dass die Organisation zur Identifizierung der berichtspflichtigen Themen sowohl analysieren muss, welche Auswirkungen das jeweilige Thema auf ihre Geschäftstätigkeit hat, ALS AUCH, welche Auswirkungen ihre Geschäftstätigkeit auf dieses Thema hat.
Die sektorspezifischen Standards
Die sektorspezifischen Standards gelten für bestimmte Branchen, die von der GRI aufgrund ihrer Besonderheiten oder der spezifischen ESG-Herausforderungen als prüfungsbedürftig eingestuft wurden.
Die GRI hat identifiziert 40 prioritäre Sektoren für die sektorspezifische Standards entwickelt werden müssen. Bislang wurden die Standards für vier dieser Sektoren veröffentlicht:
- GRI 11: Öl und Gas
- GRI 12: Kohle
- GRI 13: Landwirtschaft, Aquakultur und Fischerei
- GRI 14: Bergbau
Zwei weitere Sektorstandards befinden sich derzeit in der Entwicklung und werden voraussichtlich in Kürze veröffentlicht:
- Finanzdienstleistungen
- Textil- und Bekleidungsindustrie
Die themenspezifischen Standards
Nach Abschluss der Wesentlichkeitsanalyse gemäß GRI 3 müssen Unternehmen festlegen, welche Auswirkungen für sie relevant sind und über welche Themen sie im Rahmen der GRI berichten müssen.
Die themenspezifischen Standards bilden hierfür den Rahmen. Sie legen die Berichtsanforderungen für jedes einzelne Themenfeld fest.
Sie sind in mehrere Kategorien unterteilt:
- Biodiversität (GRI 101)
- ökonomische Standards (GRI 201 bis 207)
- Umweltstandards (GRI 301 bis 308)
- Sozialstandards (GRI 401 bis 418)
Treibhausgasemissionen sind im themenspezifischen Standard GRI 305 enthalten und umfassen die Emissionen der Scopes 1, 2 und 3 gemäß der Definition in der Norm ISO 14064.
Die Vielfalt dieser themenspezifischen Standards macht die GRI zum Standard für die nichtfinanzielle Berichterstattung das bisher umfassendste und neben der CSRD das einzige, das über den Umweltbereich hinausgeht.

Wie sind GRI-Berichte aufgebaut?
Die Berichterstattungsprinzipien der GRI
Die von der Global Reporting Initiative entwickelte Methodik basiert auf einer Reihe von Prinzipien, die als wesentlich für die Transparenz und Glaubwürdigkeit der nichtfinanziellen Berichterstattung von Organisationen gelten. Die Einhaltung dieser Prinzipien stärkt die Legitimität des Berichts gegenüber den Stakeholdern und erleichtert dessen Einsichtnahme und Verständnis.
Laut GRI „leiten sie die Organisation an, um die Qualität und die korrekte Darstellung der bereitgestellten Informationen zu gewährleisten. Diese qualitativ hochwertigen Informationen ermöglichen es den Nutzern, fundierte Bewertungen vorzunehmen und Entscheidungen über die Auswirkungen der Organisation sowie ihren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu treffen.“
Es gibt insgesamt 8 dieser Prinzipien.
1. Genauigkeit
Die bereitgestellten Informationen müssen präzise und detailliert sein.
2. Ausgewogenheit
Die Informationen müssen unparteiisch offengelegt werden, ohne die negativen Auswirkungen der Organisation zu verschweigen.
3. Klarheit
Die Informationen müssen für alle Stakeholder zugänglich und verständlich sein.
4. Vergleichbarkeit
Die Informationen müssen so aufbereitet sein, dass sie im Zeitverlauf sowie mit den Angaben anderer Organisationen vergleichbar sind.
5. Vollständigkeit
Die übermittelten Informationen müssen umfassend genug sein, um eine fundierte Analyse der Auswirkungen der Organisation während des Berichtszeitraums zu ermöglichen.
6. Nachhaltigkeitskontext
Die Organisation muss ihre Berichterstattung in den größtmöglichen Kontext stellen, unter Berücksichtigung der potenziellen Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf die verschiedenen GRI-Indikatoren.
7. Zeitnähe
Die Informationen müssen nach einem festen Zeitplan veröffentlicht werden, damit die Stakeholder sie rechtzeitig vor ihren Entscheidungsfindungen zur Kenntnis nehmen können.
8. Überprüfbarkeit
Die Informationen müssen so dokumentiert und vollständig sein, dass ihre Qualität überprüft und von externen Stellen analysiert werden kann.
Wie sieht der GRI-Berichtsprozess aus?
Der GRI-Berichtsprozess besteht aus 9 wesentlichen Schritten, die von den Organisationen gewissenhaft befolgt werden müssen. Sie helfen dabei, den Offenlegungsrahmen besser zu verstehen und die für das Unternehmen bedeutendsten Auswirkungen zu identifizieren.
Werden diese 9 Anforderungen nicht erfüllt, kann die Organisation nicht behaupten, ihren Bericht in Übereinstimmung mit den GRI-Standards erstellt zu haben.
1. Anwendung der Berichtsprinzipien
Das Unternehmen muss sich verpflichten, die in GRI 1 festgelegten Prinzipien während des gesamten Berichtsprozesses einzuhalten.
2. Offenlegung allgemeiner Angaben (GRI 2)
Das Unternehmen muss die im Rahmen von GRI 2 geforderten allgemeinen Informationen übermitteln, einschließlich Details zur Organisation, den vom Nachhaltigkeitsbericht betroffenen Einheiten sowie den Berichtszeiträumen und -frequenzen.
3. Identifizierung der wesentlichen Themen
Die Organisation muss ihre wesentlichen Themen bestimmen und prüfen, ob sie direkt von einem der sektorspezifischen GRI-Standards betroffen ist.
4. Berichterstattung über wesentliche Themen gemäß GRI 3
Die Organisation muss in GRI 3 den Prozess detailliert beschreiben, mit dem sie ihre wesentlichen Themen ermittelt hat, diese auflisten und darlegen, wie sie mit ihnen umzugehen gedenkt.
5. Bereitstellung der in den themenspezifischen Standards geforderten Informationen für jedes dieser relevanten Themen
Das Unternehmen muss die verschiedenen themenspezifischen Standards durch die Übermittlung der geforderten Daten vervollständigen und angeben, aus welchen Gründen es bestimmte Datenpunkte nicht bereitstellen kann.
6. Angabe der Gründe für das Auslassen von Anforderungen und Informationen, die das Unternehmen nicht einhalten oder übermitteln konnte
Für jeden Datenpunkt, der nicht vervollständigt werden konnte, muss das Unternehmen den Grund für diese Auslassung aus vier Kategorien angeben: nicht anwendbar, gesetzliche Verbote, Vertraulichkeitsbeschränkungen, nicht verfügbare oder unvollständige Informationen.
7. Veröffentlichung eines GRI-Inhaltsindex
Das Unternehmen muss einen Index seines Nachhaltigkeitsberichts bereitstellen, um den Stakeholdern das Lesen und Verstehen zu erleichtern.
8. Übermittlung einer Erklärung zur Nutzung
Das Unternehmen muss eine Erklärung veröffentlichen, in der es bestätigt, dass es seinen Nachhaltigkeitsbericht gemäß den GRI-Standards erstellt und veröffentlicht hat.
9. Benachrichtigung der GRI
Der letzte Schritt besteht darin, die GRI über die Anwendung ihrer Nachhaltigkeitsstandards zu informieren und ihr die Erklärung zur Nutzung zu übermitteln.
Durch die Einhaltung dieses Prozesses können Organisationen nachweisen, dass ihr Bericht den von der GRI festgelegten Standards entspricht.
Dieser Prozess ist im folgenden Diagramm zusammengefasst:

Warum sollten Sie GRI-Standards für Ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung nutzen?
Die Vorteile der GRI-Standards und -Richtlinien
Die GRI-Standards genießen eine breite internationale Anerkennung und werden daher von zahlreichen Akteuren weltweit genutzt. In diesem Sinne bieten sie Organisationen, die sich für ihre Anwendung entschieden haben, mehrere Vorteile.
Erhöhte Transparenz und Rechenschaftspflicht: Die Veröffentlichung eines GRI-Berichts unterstreicht das Engagement einer Organisation für Transparenz und Verantwortung in Bezug auf ihre ökologischen, sozialen und Governance-Auswirkungen. Dieses Engagement stärkt das Vertrauen der Stakeholder, zu denen Kunden, Investoren sowie die Mitarbeiter des Unternehmens zählen.
Verbesserung der ESG-Leistung: Der Prozess der Erstellung eines GRI-Berichts ermutigt Organisationen dazu, ihre Leistung anhand von ESG-Indikatoren zu bewerten. Dies kann zur Identifizierung von Verbesserungspotenzialen und zur Umsetzung von Korrekturmaßnahmen führen, die langfristig die Widerstandsfähigkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels sowie die Wettbewerbsfähigkeit stärken.
Internationaler Vergleich: Die GRI-Standards bieten einen gemeinsamen Berichtsrahmen für die Offenlegung von ESG-Informationen. Dies ermöglicht es Unternehmen, sich international mit Wettbewerbern zu vergleichen oder sogar einen Wettbewerbsvorteil zu erzielen, da die ESG-Leistung von Unternehmen heute von Verbrauchern und Investoren genau unter die Lupe genommen wird.
Harmonisierung mit regulatorischen Anforderungen: Die GRI-Standards werden zunehmend an die regulatorischen Anforderungen für die ESG-Berichterstattung angepasst. Dieser Prozess ist besonders weit fortgeschritten bei den ESRS der CSRD sowie den IFRS des ISSB. Dies kann Organisationen die Einhaltung neuer Vorschriften erleichtern und das Risiko vermeiden, aufgrund unterschiedlicher Anforderungen doppelte Berichte erstellen zu müssen.
Die Grenzen der GRI-Standards
Trotz der zahlreichen Vorteile weist die GRI-Berichterstattung auch gewisse Grenzen auf.
Freiwilligkeit: Die Einhaltung der GRI-Standards erfolgt auf freiwilliger Basis, es besteht also keine gesetzliche Verpflichtung dazu. Dies kann die flächendeckende Einführung der Standards einschränken und Organisationen dazu veranlassen, neue, in bestimmten Ländern oder Wirtschaftsräumen vorgeschriebene Standards für die nichtfinanzielle Berichterstattung zu bevorzugen, wie etwa die CSRD in der EU oder die ISSB-Standards.
Kosten und Ressourcen: Ein GRI-Bericht ist aufgrund der großen Themenvielfalt sehr umfangreich. Die Erstellung eines solchen Berichts kann daher kostspielig und zeitaufwendig sein. Dieser hohe Ressourcenbedarf kann für kleinere Organisationen ein Hindernis darstellen.
Komplexität: Das GRI-Rahmenwerk ist relativ komplex und kann für Organisationen, die keine Experten im Bereich Nachhaltigkeit sind, schwer zu verstehen und umzusetzen sein. Auch hier ist dann die Unterstützung durch zusätzliche interne oder externe Ressourcen erforderlich, was mit entsprechenden Kosten verbunden ist.
Fehlende unabhängige Prüfung: Obwohl die Prüfung von GRI-Berichten von der Global Reporting Initiative empfohlen wird, gibt es – im Gegensatz zur CSRD – keine Anforderung für eine unabhängige Verifizierung. Die Zuverlässigkeit der bereitgestellten Informationen kann daher von einigen Stakeholdern infrage gestellt werden, die geprüfte Berichte bevorzugen.
Wie steht es um die Interoperabilität mit Berichtsstandards?
Das Aufkommen neuer Berichtsstandards weltweit, insbesondere verpflichtender Standards in einigen Ländern, hat das GRI dazu veranlasst, die Interoperabilität seiner eigenen Standards mit diesen zu stärken.
Während GRI und CDP bereits seit Langem an der Interoperabilität ihrer beiden Standards in den gemeinsamen Bereichen arbeiten, befindet sich die Abstimmung mit den IFRS-Standards des ISSB derzeit noch im Prozess.
Was die CSRD betrifft, hat die GRI erklärt, dass ein Unternehmen, das seine Berichterstattung gemäß den ESRS erstellt, als konform mit den GRI-Standards gilt. Dies verhindert, dass ein europäisches Unternehmen in einem Land, in dem die GRI-Berichterstattung verpflichtend ist, doppelte Arbeit leisten muss. Ein erstes Mapping der Entsprechungen zwischen den Datenpunkten der jeweiligen Referenzwerke wurde bereits veröffentlicht.

Fazit
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Global Reporting Initiative (GRI) sich als unverzichtbarer Standard für die nichtfinanzielle Berichterstattung auf globaler Ebene etabliert hat. Die GRI-Standards bieten einen soliden Rahmen für die Kommunikation von ESG-Informationen und können Organisationen dabei unterstützen, ihre Nachhaltigkeitsleistung zu verbessern.
Die GRI bleibt ein wertvolles Instrument für Unternehmen, die ihr Engagement für Nachhaltigkeit unter Beweis stellen und die Erwartungen ihrer Stakeholder erfüllen möchten. Ihre Anwendung trägt dazu bei, die Glaubwürdigkeit von ESG-Berichten zu stärken und nachhaltigere Praktiken weltweit zu fördern.
Das jüngste Aufkommen neuer, verpflichtender Berichtsformate in einigen Ländern könnte zwar eine Konkurrenz darstellen, doch die hohe Interoperabilität der GRI-Standards mit diesen Formaten sichert ihre anhaltende Attraktivität.
Quellen:
- „Global Reporting Initiative (GRI) : application des normes en entreprise“, Big Média (BPI France), 14.05.2024
- „GRI-ESRS Interoperability Index“, Global Reporting Initiative, 30.11.2023
- „Interoperability between ESRS and GRI Standards - EFRAG-GRI JOINT STATEMENT OF INTEROPERABILITY“, EFRAG, 23.08.2023
- „Global Reporting Initiative (GRI): Definition, Indikatoren, Leitlinien“, Youmatter, 31.10.2016
- „GRI-Standards nach Sprachen“, Global Reporting Initiative
- „Verknüpfung der GRI-Berichterstattung mit anderen Anforderungen“, Global Reporting Initiative
- „GRI – Global Reporting Initiative“, IAS Plus (Deloitte)




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