12.11.2023: Frist für die Einreichung des Überprüfungsdossiers für ICPE 3xxx-Anlagen, deren BREF-Dokument für die Hauptkategorie „Eisenmetallverarbeitung“ gilt
Sofern keine Ausnahmen vorliegen, müssen ICPE-Standorte, für die die BREF-Dokumente „OFC – Anorganische chemische Produkte“, „SIC – Anorganische Spezialchemie“ oder „POL – Polymerherstellung“ als maßgeblich für ihre Hauptkategorie 3000 festgelegt wurden, ihr Überprüfungsdossier bis zum 12. Dezember 2023 beim Präfekten einreichen.
Mehr zum IED-Überprüfungsdossier
28.12.2023: Frist für die erste Analyse-Kampagne von PFAS-Substanzen für genehmigungspflichtige ICPE-Anlagen unter einer der Kategorien 2330, 2345, 2350, 2351, 2567, 2750, 2752, 2795, 3120, 3230, 3260, 3610, 3620, 3630, 3670, 3710
Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, auch bekannt als PFAS, bauen sich nach ihrer Verwendung oder Freisetzung in die Umwelt nur sehr schwer ab.
Genehmigungspflichtige ICPE-Anlagen der Kategorien 2330, 2345, 2350, 2351, 2567, 2750, 2752, 2795, 3120, 3230, 3260, 3610, 3620, 3630, 3670, 3710 müssen über einen Zeitraum von 3 aufeinanderfolgenden Monaten monatlich eine Analyse-Kampagne für PFAS-Substanzen durchführen.
Weitere Informationen: https://www.tennaxia.com/de/blog/substances-pfas-zoom-sur-les-obligations-dinventaire-et-danalyses-des-substances-presentes-dans-les-icpe-soumises-a-autorisation
31.12.2023: Frist für die Meldung von Daten zu mittelgroßen Feuerungsanlagen mit einer Leistung zwischen 5 und 50 MW
Betreiber von Feuerungsanlagen der Kategorien 2910 oder 3110 mit einer Leistung zwischen 5 und 50 MW, die vor dem 20. Dezember 2018 in Betrieb genommen wurden, müssen Informationen melden über Mittelgroße Feuerungsanlagen (MCP) – Datenerfassung · demarches-simplifiees.fr - https://www.demarches-simplifiees.fr/
Weitere Informationen: https://www.tennaxia.com/de/blog/directive-mcp-nouvelles-obligations-de-communication-pour-les-installations-de-combustion-chaudieres
31.12.2023: Vereinfachte Klimabilanz
Unternehmen mit 51 bis 250 Mitarbeitern, die im Rahmen des Konjunkturprogramms 2020-2022 Fördermittel erhalten haben, müssen eine vereinfachte Bilanz ihrer Treibhausgasemissionen (THG) erstellen.
Hierfür müssen sie bis spätestens 31. Dezember 2023 die für die Berechnung dieser Bilanz erforderlichen Informationen übermitteln an https://www.bilans-climat-simplifies.ademe.fr.
Hinweis: Diese Bilanz muss anschließend alle 3 Jahre aktualisiert werden.
31.12.2023: Pflicht zur getrennten Sammlung von Bioabfällen (unabhängig von der Menge)
Bioabfälle müssen an der Quelle getrennt und vor Ort oder extern verwertet werden (Kompostierung, Vergärung usw.).
Weitere Informationen finden Sie hier: Artikel "Getrennte Sammlung von Bioabfällen: Das betrifft uns alle"




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