Ab dem 1. Januar 2024ist die getrennte Sammlung von Bioabfällen für alle Unternehmen und Privatpersonen verpflichtend.
Verpflichtungen zur getrennten Sammlung von Bioabfällen
Seit 2012 sind Unternehmen, die große Mengen an Bioabfällen produzieren (2012 waren es 120 Tonnen pro Jahr, ab 2016 dann 10 Tonnen pro Jahr), dazu verpflichtet, die an ihrem Standort anfallenden Bioabfälle zur Verwertung an der Quelle zu trennen.
Im Jahr 2020 legte das Gesetz gegen Verschwendung für eine Kreislaufwirtschaft, das sogenannte AGEC-Gesetz, dessen Ziel unter anderem eine bessere Ressourcen- und Abfallwirtschaft ist, Ziele zur Reduzierung der Verschwendung (insbesondere im Bereich Lebensmittelverschwendung) in Frankreich fest.
Vor diesem Hintergrund wurde die Pflicht zur getrennten Sammlung von Bioabfällen schrittweise ausgeweitet. Zunächst galt die Verpflichtung für Erzeuger von mehr als 5 Tonnen Bioabfall pro Jahr. Seit dem 1.. Januar 2024 gilt sie nun für alle Unternehmen und Privatpersonen ohne Mindestmengenschwelle.

Was ist ein Bioabfall?
Artikel L. 541-1-1 des Umweltgesetzbuches definiert Bioabfälle wie folgt: „ nicht gefährliche, biologisch abbaubare Garten- und Parkabfälle, Lebensmittel- oder Küchenabfälle aus Haushalten, Büros, Restaurants, dem Großhandel, Kantinen, Catering-Betrieben oder dem Einzelhandel sowie vergleichbare Abfälle aus der Lebensmittelverarbeitung ».
Dabei handelt es sich um biologisch abbaubare Abfälle, die auf natürliche Weise zersetzt werden können, wie etwa Lebensmittelabfälle (Essensreste, Schalen usw.) sowie Abfälle aus der Pflege und Instandhaltung von Grünflächen (Rasenschnitt, Heckenschnitt, Laub usw.).
Umsetzung der getrennten Sammlung von Bioabfällen
Gemäß der in Artikel L. 541-1 des Umweltgesetzbuches festgelegten Abfallhierarchie müssen Erzeuger vorrangig Maßnahmen zur Vermeidung von Bioabfällen ergreifen und gegebenenfalls gegen Lebensmittelverschwendung vorgehen.
Für Abfälle, die nicht vermieden werden können, müssen Erzeuger Lösungen für die getrennte Sammlung von Bioabfällen implementieren und Verwertungswege finden, die das Recycling fördern.
Zur Erfüllung dieser neuen Verpflichtung sind verschiedene Lösungen für die getrennte Sammlung möglich:
- Kompostierung vor Ort, bei der Lebensmittel- und Grünabfälle direkt im Betrieb zu Kompost verarbeitet werden;
- Getrennte Sammlung, bei der die Entsorgung der Bioabfälle an einen privaten Dienstleister oder eine kommunale Stelle übergeben wird.
Es bestehen bereits verschiedene Verfahren zur Behandlung und Verwertung von Bioabfällen, insbesondere:
- Kompostierung (Fermentationsprozess organischer Stoffe zur Rückführung in den Boden);
- Methanisierung (Prozess zum Abbau organischer Stoffe zur Erzeugung von Biogas, das unter anderem zur Energiegewinnung genutzt wird, sowie von Gärresten, die zur Kompostherstellung für die Rückführung in den Boden dienen).
Als Erzeuger von Bioabfällen sind Sie verpflichtet, diese an der Quelle zu trennen, auch wenn Sie nur geringe Mengen produzieren (z. B. Essensreste in Pausenräumen oder Kantinen, Pflege von Grünflächen, sofern diese nicht durch einen externen Dienstleister erfolgt usw.).
Sie können sich bei Ihrer Kommune über die dort angebotenen Sammellösungen informieren. Ein entsprechender Sammelservice kann die Umsetzung dieser Verpflichtung erleichtern.
Bildnachweis: @Joaquin Corbalan





