Umweltbelastende Industrie- und Landwirtschaftsbetriebe unterliegen den Rubriken 3000 der ICPE-Nomenklatur, den sogenannten IED-Rubriken. Die Genehmigungsbedingungen für diese Tätigkeiten müssen die besten verfügbaren Techniken (BVT) berücksichtigen. Die IED-Überprüfung ermöglicht es, diese Bedingungen bei Bedarf an die Entwicklung dieser besten Techniken anzupassen. Wir geben Ihnen einen Überblick über das IED-Überprüfungsdossier, ein Schlüsselelement dieses Verfahrens.
Wer ist betroffen und wann?
Betreiber von IED-Anlagen, die unter die Rubriken 3000 der ICPE-Nomenklatur fallen:
- bei Veröffentlichung der „BVT-Schlussfolgerungen“ im Amtsblatt der Europäischen Union, die ihre primäre IED-Rubrik betreffen;
- wenn keine der BVT-Schlussfolgerungen anwendbar ist, aber die Entwicklung der besten verfügbaren Techniken eine deutliche Emissionsminderung ermöglicht;
- bei Umweltbelastungen, die neue Emissionsgrenzwerte erfordern;
- wenn die Betriebssicherheit den Einsatz anderer Techniken erfordert;
- bei neuen oder überarbeiteten Umweltqualitätsnormen (UQN), die eingehalten werden müssen.
Welche Frist gilt für die Erstellung oder Einreichung des IED-Überprüfungsdossiers?
Im erstgenannten Fall muss der Betreiber sein Dossier zur IED-Überprüfung innerhalb von 12 Monaten nach Veröffentlichung der „BVT-Schlussfolgerungen“ im Amtsblatt der Europäischen Union, die seine primäre IED-Rubrik betreffen, einreichen.
Hinweis: Für landwirtschaftliche Tierhaltungsbetriebe kann diese Frist auf 24 Monate verlängert werden.
In allen anderen Fällen legt der Präfekt per Erlass eine Frist von höchstens 12 Monaten fest.
Für welchen Geltungsbereich?
Die zu berücksichtigenden Anlagen entsprechen dem „IED-Geltungsbereich“, das heißt:
- Anlagen, die unter die Rubriken 3000 fallen,
- zugehörige Anlagen, das heißt:
- die in direktem Zusammenhang stehen (die ohne die IED-Tätigkeit nicht existieren würden),
- die sich auf demselben Standort befinden,
- die technisch verbunden sind (in Bezug auf den Zweck des IED-Verfahrens und die Stoffströme, ohne zwingend eine technische Verbindung aufzuweisen)
- und die Auswirkungen auf Emissionen und Umweltverschmutzung haben können.
Nachgelagerte Prozesse gelten als zugehörig, wenn sie in den IED-Prozess integriert sind (kein Umschlagvorgang).
Als zugehörige Anlage können beispielsweise eine Feuerungsanlage zur Wärme- oder Stromerzeugung, eine Abwasserreinigungsanlage usw. genannt werden.
Inhalt des IED-Überprüfungsdossiers
Bestandteile des Dossiers
1) Aktualisierungen bezüglich der BVT sowie gegebenenfalls eine Bewertung, die begründet, dass die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte (EGW) zu einem unverhältnismäßigen Kostenanstieg im Vergleich zum Umweltnutzen führen würde
2) Stellungnahme des Betreibers zur Notwendigkeit einer Aktualisierung der Auflagen bei:
- Umweltverschmutzung, die neue EGW erfordert;
- Betriebssicherheit, die andere Techniken erfordert;
- neue oder überarbeitete Umweltqualitätsnorm (UQN), die einzuhalten ist.
3) Auf Verlangen des Präfekten alle weiteren erforderlichen Informationen (Ergebnisse der Emissionsüberwachung, sonstige Daten zum Vergleich des Anlagenbetriebs mit den BVT und den damit verbundenen Emissionswerten).
Hinweis: Der Leitfaden zur Vereinfachung der Überprüfung, herausgegeben vom Ministerium für den ökologischen Wandel und Solidarität, beschreibt den Standardinhalt des Dossiers zur IED-Überprüfung.
Berücksichtigung der BVT
Im IED-Überprüfungsdossier muss ein Vergleich mit allen für die Anlage geltenden BVT durchgeführt werden, und zwar:
- mit den primären BVT
- gegebenenfalls mit den sekundären BVT (unabhängig davon, ob diese in Schlussfolgerungen beschrieben wurden oder nicht), solange die Überprüfung noch nicht abgeschlossen ist,
- gegebenenfalls mit BVT aus anderen Quellen (*), wenn die Tätigkeit nicht von BVT-Schlussfolgerungen abgedeckt ist oder diese nicht alle Umweltauswirkungen berücksichtigen.
(*) sofern sie die Kriterien des Erlasses vom 2. Mai 2013 bezüglich der Definitionen, der Liste und der Kriterien der IED-Richtlinie erfüllt.
Berücksichtigung von BREF-Entwürfen
Es wird empfohlen, die finalen BREF-Entwürfe zu berücksichtigen, die zum Zeitpunkt der Einreichung des IED-Überprüfungsdossiers bereits von der Europäischen Kommission veröffentlicht wurden, um die zukünftige regulatorische Konformität der Anlagen vorwegzunehmen.
Berücksichtigung von BVT, die während der Prüfung veröffentlicht werden
Wenn die Prüfung des Überprüfungsdossiers noch nicht abgeschlossen ist und währenddessen BVT-Schlussfolgerungen veröffentlicht werden, die für die Anlagen im IED-Geltungsbereich relevant sind, muss das IED-Überprüfungsdossier für die betroffenen Anlagen überarbeitet und um diesen neuen BREF ergänzt werden. In diesem Fall muss die Konformität der Anlagen mit den verschiedenen anwendbaren BVT innerhalb von 4 Jahren nach Veröffentlichung der Schlussfolgerungen zu den "sekundären" BVT hergestellt werden.
Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird in folgenden Fällen durchgeführt:
- Bei einer vom Betreiber beantragten regelmäßigen Überprüfung, für die dieser eine Ausnahmeregelung von den in den BVT-Schlussfolgerungen festgelegten Emissionsgrenzwerten fordert;
Bei einer Überprüfung auf Initiative des Präfekten, wenn die von der Anlage verursachte Umweltbelastung eine Überarbeitung der im Präfekturerlass festgelegten Emissionsgrenzwerte rechtfertigt.
Die für die Überprüfung der Genehmigungsbedingungen der Anlage erforderlichen Informationen werden daraufhin der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Bearbeitung des IED-Überprüfungsdossiers
Die Bearbeitungsdauer der IED-Überprüfungsdossiers durch die Aufsichtsbehörde hängt von deren Vollständigkeit und Komplexität ab. Abgesehen von besonders komplexen Fällen strebt die Aufsichtsbehörde an, das Dossier innerhalb von 6 Monaten nach Einreichung der vollständigen Unterlagen zu bearbeiten.
Nach Abschluss der Prüfung:
- erlässt der Präfekt entweder einen ergänzenden Erlass (in der Regel bei komplexeren Fällen);
- oder er benachrichtigt den Betreiber unter Angabe der anwendbaren Ministerialerlasse sowie gegebenenfalls weiterer ergänzender Informationen (Hinweis auf die gewählten BVT, Konformitätsfristen, validierter IED-Geltungsbereich usw.).
Hinweis: Der Erlass ergänzender Präfekturverordnungen dürfte künftig seltener erforderlich sein, da Ministerialerlasse mit allgemeinen Vorschriften veröffentlicht werden, die die BVT berücksichtigen.
Fazit
Falls Sie Ihr IED-Überprüfungsdossier noch nicht erstellt haben, empfehlen wir Ihnen:
- die Veröffentlichungen der BVT-Schlussfolgerungen und der zugehörigen Ministerialerlasse zu verfolgen;
- gegebenenfalls die Entwicklungen der BREF-Dokumente zu beobachten, um frühzeitig reagieren zu können;
- sich bei der Erstellung des Dossiers auf den Leitfaden zur Vereinfachung der Überprüfung zu stützen (siehe Hinweis im Abschnitt „Inhalt des Dossiers“)..





