Arbeiten in der Höhe: Was sagt die Gesetzgebung?

Wie lassen sich Absturzrisiken wirksam vermeiden? Welche gesetzlichen Regelungen gelten für Arbeiten in der Höhe?

Clara Godin
Juriste en droit de l'environnement & santé-sécurité au travail
Mise à jour : 
06.07.2026
Publication : 
22.01.2024
Inhaltsverzeichnis
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🔎 Das Wichtigste auf einen Blick

Präventionsmaßnahmen für Arbeiten in der Höhe sind erforderlich, sobald ein Mitarbeiter einer Absturzgefahr ausgesetzt ist, unabhängig von der Höhe des Absturzbereichs.

Alle Arbeitsplätze in der Höhe sowie Öffnungen zu Absturzkanten müssen mit Geländern oder einer gleichwertigen Schutzeinrichtung gesichert sein.

Bei der Wahl der Ausrüstung für Arbeiten in der Höhe haben kollektive Schutzmaßnahmen stets Vorrang.

Die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz erfordert eine entsprechende Unterweisung.

Arbeiten in der Höhe kommen in vielen Branchen vor und erfordern ein angemessenes Risikomanagement. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige, um Ihre Mitarbeiter effektiv vor Absturzunfällen zu schützen.

Was versteht man unter Arbeiten in der Höhe?

Arbeiten in der Höhe liegen vor, wenn sich ein Mitarbeiter in der Nähe einer Absturzkante befindet.. Das Risiko eines Absturzes besteht unabhängig von der Absturzhöhe oder der Dauer der Tätigkeit.

Daher muss für alle Arbeitssituationen, in denen sich ein Mitarbeiter erhöht über dem Boden oder in der Nähe einer Absturzkante befindet, ein Präventionskonzept gegen Absturzrisiken erstellt werden.

| Auch wenn das Arbeitsgesetzbuch keine explizite Definition liefert, schreibt es vor, dass Arbeiten in der Höhe von einer gesicherten Arbeitsplattform aus (Artikel R4323-58 C.Trav.).

🔎 Fokus : In der Praxis kann die Nähe zu einer Absturzkante durch das Vorhandensein einer Bodenöffnung, eines Schachts, einer Aussparung usw. entstehen (Artikel R4534-6 des französischen Arbeitsgesetzbuches).

Arbeiten in der Höhe sind in bestimmten Branchen wie dem Bauwesen (BTP) oder der Industrie allgegenwärtig. Sie können jedoch auch sporadisch in allen anderen Berufsfeldern vorkommen.

Beispiel : Bereits die regelmäßige Verwendung einer Leiter oder eines Tritts gilt als Arbeit in der Höhe (Französisches Arbeitsgesetzbuch, Leitern, Tritte und Steighilfen (Artikel R4323-81 bis R4323-88).

Hinweis : Alle Bereiche im Unternehmen, in denen Absturzgefahr für Personen besteht, müssen deutlich gekennzeichnet sein und der Zugang muss auf befugte Mitarbeiter beschränkt werden (Artikel R4224-20 des französischen Arbeitsgesetzbuches).

dangers du travail en hauteur

Welche Risiken bestehen bei Arbeiten in der Höhe?

Je nach Fallhöhe und Aufprall kann ein Absturz aus der Höhe zu sehr schweren Verletzungen führen, wie etwa Knochenbrüchen, erheblichen körperlichen Traumata oder sogar zum Tod der Beschäftigten.

Darüber hinaus können diese Verletzungen dauerhafte körperliche Schäden nach sich ziehen, die sich unmittelbar auf die Gesundheit der Arbeitnehmer auswirken.

Laut dem Jahresbericht 2022 der französischen Krankenkasse (CNAM)machten Abstürze aus der Höhe im Jahr 2021 12 % der Arbeitsunfälle aus, führten zu fast 4 Millionen Tagen Arbeitsunfähigkeit und forderten 41 Todesopfer.

Wie lässt sich ein Präventionskonzept für Arbeiten in der Höhe umsetzen?

Berufsrisiken bewerten

Die Strategie zur Vermeidung von Absturzrisiken basiert auf den allgemeinen Grundsätzen der Risikoprävention und beginnt mit der Bewertung des jeweiligen Risikos (Artikel L4121-2 des französischen Arbeitsgesetzbuches).

Daher muss der Arbeitgeber zunächst alle Arbeitssituationen identifizieren, in denen seine Mitarbeiter der Gefahr eines Absturzes aus der Höhe ausgesetzt sind.

Diese Analyse kann methodisch durchgeführt werden, indem jeder Tätigkeitsbereich des Unternehmens, jede Abteilung, jeder Arbeitsplatz usw. untersucht wird.

Sobald die Arbeitssituationen identifiziert sind, muss der Arbeitgeber das Absturzrisiko bewerten sowie die weiteren in der Arbeitssituation vorhandenen Gefahren.

Diese Bewertung muss insbesondere Elemente berücksichtigen wie:

  • die Absturzhöhe ;
  • die auszuführenden Aufgaben ;
  • die Abmessungen des Arbeitsbereichs;
  • die verwendeten Arbeitsmittel ;
  • die Bewegungsabläufe am Arbeitsplatz ;
  • die Umgebungsbedingungen der Arbeitssituation (Temperatur, Lärm, rutschiger Boden usw.);
  • ...

Die Ergebnisse müssen im Dokument zur Gefährdungsbeurteilung (DUERP) festgehalten werden.

Risiken vermeiden

Um Absturzrisiken zu vermeiden, muss der Arbeitgeber in erster Linie bei der Gestaltung der Arbeitsstätten und den Produktionsmethoden ansetzen.

Es ist zudem möglich, die Anzahl der Beschäftigten an Arbeitsplätzen mit Absturzgefahr zu begrenzen. Diese Lösung vermeidet Risiken für einen Teil der Belegschaft und verhindert gleichzeitig eine Überlastung an diesen Arbeitsplätzen.

Beispiele :

  • Arbeiten nach Möglichkeit vom Boden aus durchführen;
  • Aufgaben vereinfachen, um die Anzahl der benötigten Arbeitskräfte zu reduzieren;
  • Produktionsabläufe neu organisieren;
  • neue Arbeitsplätze schaffen, um Aufgaben voneinander zu trennen;
  • ...

Welche Präventionsmaßnahmen sind bei Arbeiten in der Höhe erforderlich?

Arbeitsplatz in der Höhe einrichten

Die erste gesetzliche Verpflichtung besteht darin, den Arbeitsplatz in der Höhe so zu gestalten, dass die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet ist (Article R4323-58 C.Trav.).

Daher müssen alle Arbeitsplätze in der Höhe über (Artikel R4323-59 des französischen Arbeitsgesetzbuches (C. trav.)):

  • entweder durch ein Geländermit einer Höhe zwischen 1 m und 1,10 m, einer Fußleiste von 10 bis 15 cm, einem Handlauf und einer Zwischenleiste auf halber Höhe;
  • oder durch ein anderes Schutzmittel, das eine gleichwertige Sicherheit gewährleistet.

Wenn die Verwendung eines Geländers aufgrund der Besonderheiten des Arbeitsplatzes oder temporärer organisatorischer Einschränkungen nicht möglich ist, kann der Einsatz von Schutznetzen (vor allem großflächige Netze und Konsolnetze) in Betracht gezogen werden (Artikel R4323-60 des französischen Arbeitsgesetzbuches (C.Trav.)).

Wenn schließlich keine kollektive Schutzausrüstung (KSA) installiert werden kann, muss die Absturzprävention durch die Verwendung einer persönlichen Schutzausrüstung (PSA) vom Typ Auffangsystem (Artikel R4323-61 des französischen Arbeitsgesetzbuches (C.Trav.)).

Verkehrswege auf hochgelegenen Arbeitsplätzen organisieren

Der Verkehr auf einem hochgelegenen Arbeitsplatz muss sicher erfolgen können und das Passieren in beide Richtungen darf keine Absturzgefahr verursachen (Artikel R4323-67 C.Trav.).

Um einen sicheren Verkehrsfluss zu gewährleisten, muss der Arbeitgeber den Arbeitsplatz und dessen Zugang unter Berücksichtigung folgender Punkte anpassen und organisieren:

  • die Verkehrshäufigkeit ;
  • die zu erreichende Höhe ;
  • die Nutzungsdauer;
  • die Abmessungen des Arbeitsplatzes und seiner Zugänge ;
  • die Anzahl der auf dem Arbeitsplatz anwesenden Personen.

Darüber hinaus darf der Verkehr auf dem hochgelegenen Arbeitsplatz nicht zur Unterbrechung der kollektiven Schutzeinrichtungen (Artikel R4323-65 des französischen Arbeitsgesetzbuches (C.Trav.).). Sollte dies erforderlich sein, müssen zwingend gleichwertige Schutzmaßnahmen getroffen werden.

Mitarbeiter schulen

Die Schulung der Mitarbeiter ist ein grundlegender Bestandteil der Risikoprävention bei Arbeiten in der Höhe.

Denn eine angemessene und fundierte Ausbildung ermöglicht es den Mitarbeitern, sich der Risiken an solchen Arbeitsplätzen voll bewusst zu sein. Zudem kann ein gut geschulter Mitarbeiter sein Verhalten an das Absturzrisiko anpassen oder in schwierigen Situationen korrekt reagieren.

Die allgemeine Sicherheitsschulung muss eine Unterweisung für Arbeiten in der Höhe und zum Absturzrisiko für alle Mitarbeiter umfassen, die an solchen Arbeitsplätzen tätig sind (Artikel L4141-2 des französischen Arbeitsgesetzbuches (C. trav.).).

Darüber hinaus gibt es spezifische Schulungen für die Verwendung bestimmter persönlicher Schutzausrüstungen (PSA) gegen Absturz, insbesondere für:

Möchten Sie mehr erfahren? Entdecken Sie unseren Artikel über die Vorschriften für Gerüste.

💡 HR-News: Zur Erinnerung: Seit Einführung des Passeport de préventionist der Arbeitgeber verpflichtet, alle sicherheitsrelevanten Schulungen seiner Mitarbeiter auf diesem offiziellen Portal zu erfassen und zu melden. Dies gilt auch für Qualifikationen für Seilzugangstechnik, das Tragen von Auffanggurten oder den Gerüstbau.

Welche Ausrüstung dient zur Vermeidung von Absturzgefahren?

Kollektive Schutzausrüstungen (KSA)

Für Arbeiten in der Höhe gibt es eine Reihe von kollektiven Schutzausrüstungen, mit denen sich ein sicherer Arbeitsplatz einrichten lässt:

🔎 Fokus : Ortsfeste Leitern müssen so lang sein, dass sie den Zugang zum Arbeitsplatz um mindestens 1 m überragen (Art. R4323-87 des französischen Arbeitsgesetzbuches).

Wenn der Einsatz von kollektiven Schutzmaßnahmen möglich ist, hat dieser Vorrang vor der Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung (Artikel R4323-62 C.Trav.).

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Bei Arbeiten in der Höhe wird PSA eingesetzt, wenn keine kollektiven Schutzmaßnahmen (KSA) installiert werden können oder wenn diese keinen ausreichenden Schutz bieten (Artikel R4323-61 C.Trav.).

Hier ist eine nicht erschöpfende Liste verschiedener PSA für Arbeiten in der Höhe:

⚠️ Achtung : Die Verwendung von Leitern, Tritten und Stehleitern muss auf kurze Dauer und nicht wiederkehrende Arbeiten beschränkt sein (Art. R4323-63 des französischen Arbeitsgesetzbuches).

Welche Verantwortung trägt der Arbeitgeber bei Absturzunfällen?

Die zivil- und strafrechtliche Haftung des Arbeitgebers kann insbesondere dann geltend gemacht werden, wenn:

⚠️ Achtung : Im Rahmen einer Kontrolle kann die Arbeitsaufsichtsbehörde die vorübergehende Einstellung der betroffenen Arbeiten oder Tätigkeiten anordnen, insbesondere wenn sie einen Mangel beim Absturzschutz feststellt (Art. L4731-1 des französischen Arbeitsgesetzbuches).

Beispiel In diesem Rechtsfall stürzte ein Arbeiter durch eine ungesicherte Deckenöffnung (Cass, crim, 11. Juni 2014, 13-85.601,).

Die Öffnung führte zu einer Treppe, und der Sturz verursachte beim Arbeiter einen Beckenbruch.

Da es zu diesem Zeitpunkt der Arbeiten nicht möglich war, ein Geländer anzubringen, hätte der Arbeitgeber gleichwertige Schutzmaßnahmen ergreifen müssen.

Zwar war eine Sperrholzplatte über der Öffnung angebracht worden, um Absturzgefahren zu vermeiden, doch da diese nicht am Boden befestigt war, konnte sie entfernt werden, was letztlich zu dem Unfall führte.

Der Arbeitgeber wurde daher für verantwortlich erklärt, da die Sicherheitsmaßnahmen nicht ordnungsgemäß gemäß Artikel R4534-6 des französischen Arbeitsgesetzbuches (C.Trav.)umgesetzt wurden.

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Ausrüstungskategorie Beispiele & technische gesetzliche Kriterien Nutzungsregeln & gesetzliche Priorität
Kollektivschutzausrüstung (EPC) Feste Geländer: Höhe zwischen 1 m und 1,10 m, Fußleiste von 10 bis 15 cm, Handlauf und Zwischenholm auf halber Höhe (Art. R4323-59).
Schutznetze: Große Netze oder auf Konsolen bei technischer Unmöglichkeit von Geländern.
• Gerüste, Arbeitsbühnen, feste Leitern (die mindestens 1 m über das Zugangsniveau hinausragen).
⭐ ABSOLUTE PRIORITÄT
Der Arbeitgeber muss verpflichtend Kollektivschutz gegenüber individuellem Schutz bevorzugen (Art. R4323-62). Ungesicherte oder unzureichend befestigte Öffnungen (Aussparungen) begründen eine strafrechtliche Haftung.
⚠️ Verkehrsregel: Durchgänge dürfen den Kollektivschutz niemals unterbrechen. Ist eine Unterbrechung erforderlich, sind gleichwertige temporäre Schutzmaßnahmen verpflichtend.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Absturzsicherungssysteme: Auffanggurte, Verbindungsmittel, automatische Rückzugsgurte (Art. R4323-61).
• Zugangs- und Positionierungstechniken mittels Seilen.
• Hubarbeitsbühnen (PEMP).
Nur wenn:
Kein Kollektivschutz technisch installiert werden kann oder das Risiko trotz Kollektivschutz fortbesteht.

⚠️ Verpflichtende Schulung: Das Tragen von Gurten und Seilen unterliegt einer spezifischen Schulung.
👉 Der Fall von Leitern, Trittleitern, Tritten: Sind rechtlich keine Arbeitsplätze. Nutzung nur zulässig, wenn das Risiko gering ist und für kurzzeitige, nicht wiederkehrende Aufgaben (Art. R4323-63).
Notfallbefugnis der Aufsicht Bei Feststellung eines fehlenden Absturzschutzes vor Ort (fehlendes Geländer, offene Aussparung...). 🛑 SOFORTIGER BAUSTOPP
Die Aufsichtsperson kann die direkte vorübergehende Einstellung der betreffenden Tätigkeit anordnen (Art. L4731-1).