Welche Register und Dokumente sind im Arbeitsschutz (SST) vorgeschrieben?

Zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer ist der Arbeitgeber verpflichtet, verschiedene gesetzlich vorgeschriebene Register zur Sicherheit und Prävention beruflicher Risiken zu führen.

Clara Godin
Juriste en droit de l'environnement & santé-sécurité au travail
Mise à jour : 
08.07.2026
Publication : 
17.02.2025
Inhaltsverzeichnis
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🔎 Das Wichtigste auf einen Blick

  • Eine Verpflichtung zur Konformität und Überwachung: Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, verschiedene Arbeitsschutzregister und -dokumente in Papierform oder digital zu erstellen und regelmäßig zu pflegen, um die Präventionsmaßnahmen zu überwachen und die Einhaltung der Vorschriften bei Kontrollen durch die Arbeitsaufsichtsbehörde nachzuweisen.
  • Das DUERP als zentraler Pfeiler: Das für alle Unternehmen obligatorische Dokument zur Gefährdungsbeurteilung (DUERP) listet die Ergebnisse der Risikobewertung sowie die entsprechenden Maßnahmenpläne auf. Es muss 40 Jahre lang aufbewahrt und in Unternehmen mit mindestens 11 Mitarbeitern mindestens jährlich aktualisiert werden.
  • Zentralisierung durch das Sicherheitsregister: Obwohl es an sich nicht zwingend vorgeschrieben ist, ermöglicht es die Zusammenführung verschiedener Register, die je nach Ausstattung und Räumlichkeiten des Standorts obligatorisch sind, wie etwa Brandschutz-, Elektro- und Arbeitsmittelprüfbücher.
  • Rückverfolgbarkeit von Unfällen und Warnmeldungen: Der Arbeitgeber muss Unfallanzeigen mindestens 5 Jahre lang aufbewahren. Parallel dazu muss er spezifische Register bereithalten, um Warnungen zu öffentlicher Gesundheit und Umwelt sowie Meldungen über schwerwiegende und unmittelbare Gefahren durch den Betriebsrat zu dokumentieren.
  • Um die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu schützen und die Risikoprävention im Unternehmen zu überwachen, muss der Arbeitgeber verschiedene Register erstellen und regelmäßig führen. In diesem Artikel finden Sie die obligatorischen Arbeitsschutzregister und -dokumente:

    • das Sicherheitsregister;
    • das Dokument zur Gefährdungsbeurteilung (DUERP);
    • das Register für schwerwiegende und unmittelbare Gefahren;
    • die Arbeitsunfallanzeigen;
    • die Unterlagen des Betriebsarztes;
    • die Anmerkungen und Aufforderungen der Arbeitsaufsichtsbehörde.

    Was ist ein Arbeitsschutzregister?

    Arbeitsschutzregister sind Dokumente, die zahlreiche Informationen zur Risikoprävention im Unternehmen enthalten. Diese Dokumente werden vom Arbeitgeber erstellt und enthalten beispielsweise die Risiken, denen die Arbeitnehmer ausgesetzt sind, die im Unternehmen durchgeführten Präventionsmaßnahmen, Berichte über allgemeine regelmäßige Prüfungen (VGP), Arbeitsunfälle usw.

    Diese Register sind wesentliche Instrumente für die Überwachung der Risikoprävention und den Nachweis der betrieblichen Konformität.

    🔍 Fokus : Gemäß dem Arbeitsgesetzbuch können die Arbeitsschutzregister in verschiedenen Formaten geführt werden, etwa in Papierform oder digital. Das gewählte Medium muss jedoch gewährleisten, dass alle Pflichtangaben ohne Schwierigkeiten bei der Nutzung oder dem Verständnis sowie ohne das Risiko einer Veränderung der enthaltenen Informationen erfasst werden können (Artikel D8113-2 des französischen Arbeitsgesetzbuches).

    Darüber hinaus ist eine ordnungsgemäße Führung der Arbeitsschutzregister zwingend erforderlich, um die Konformität des Unternehmens im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz nachweisen zu können.

    Tatsächlich müssen die Kontrollbeamten der Arbeitsaufsichtsbehörde bei ihren Besuchen Zugang zu den Registern, Bescheinigungen, Anweisungen, Ergebnissen und Berichten in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz haben (Artikel L4711-3 des französischen Arbeitsgesetzbuches).

    📌 Hinweis: Zur Erinnerung: Alle Bescheinigungen, Zertifikate und Nachweise zu Schulungen im Bereich Gesundheit und Sicherheit, die Ihre Mitarbeiter erhalten haben (wie z. B. Brandschutzschulungen oder die Befähigung zur Nutzung der in Ihren Registern aufgeführten Ausrüstungen), müssen ab sofort im Präventionspass jedes Arbeitnehmers zentral erfasst werden.

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    Sicherheitsregister

    Das Sicherheitsregister fasst verschiedene Register zusammen, die sich auf die Sicherheit von Arbeitsstätten, Anlagen und Arbeitsmitteln im Unternehmen beziehen (Artikel L4711-5 des französischen Arbeitsgesetzbuches). Es enthält insbesondere:

    • das Brandschutzregister;
    • das Elektro-Prüfbuch;
    • das Register für die Prüfung von Arbeitsmitteln.

    Das Sicherheitsregister an sich ist keine gesetzliche Pflicht (Artikel L4711-5 des französischen Arbeitsgesetzbuches). Es ermöglicht dem Arbeitgeber jedoch, mehrere obligatorische Register in einem einzigen Dokument zu bündeln um die Aufbewahrung und Einsichtnahme dieser Informationen zu erleichtern.

    ⚠️ Achtung : Bescheinigungen, Anweisungen, Ergebnisse und Berichte zu Überprüfungen und Kontrollen im Sicherheitsregister müssen datiert sein und die Identität der Person oder Stelle angeben, die mit der Kontrolle oder Überprüfung beauftragt wurde (Artikel D4711-2 C.trav.).

    Elektroregister

    Das Elektroregister dokumentiert die Konformität der elektrischen Anlagen des Unternehmens. Es enthält die Ergebnisse der Erst- und Wiederholungsprüfungen dieser Anlagen sowie Nachweise über durchgeführte Arbeiten und Änderungen (Artikel R4226-19 C.trav.). Die Führung ist für alle Unternehmen mit elektrischen Anlagen verpflichtend.

    Dieses Register muss zudem die Berichte der akkreditierten Stelle enthalten, die die Prüfungen durchgeführt hat, sofern zutreffend.

    Brandschutzregister

    Das Brandschutzregister ist ein Dokument, das den Brandschutz im Unternehmen dokumentiert. Alle Unternehmen müssen dieses Register führen, sobald sie Räumlichkeiten oder Gebäude nutzen.

    Das Brandschutzregister enthält insbesondere die Daten der regelmäßig durchgeführten Übungen sowie die Beobachtungen bei den regelmäßigen Inspektionen der Brandschutzausrüstung, die Namen der für den Brandschutz zuständigen Personen, die Brandschutzanweisungen sowie die Evakuierungspläne (Artikel R4227-39 C.trav.).

    Register der regelmäßigen und erstmaligen Prüfungen

    Das Register der regelmäßigen und erstmaligen Prüfungen enthält die Ergebnisse der obligatorischen Prüfungen für Arbeitsmittel und Anlagen (Artikel R4323-25 ArbG).

    Alle Unternehmen, die Arbeitsmittel einsetzen, die solchen Prüfungen unterliegen, müssen dieses Verzeichnis führen.

    Weitere Verzeichnisse

    Das Sicherheitsverzeichnis kann je nach Branche des Unternehmens auch weitere, weniger gebräuchliche Verzeichnisse umfassen.

    Beispielsweise kann es Prüfungen der Wände und Decken von Schächten und unterirdischen Stollen enthalten (Artikel R4534-41 ArbG).

    Hinweis: In der Praxis bestehen diese Verzeichnisse häufig aus digitalen Dokumenten (z. B. Prüfberichte, Nachverfolgung der Mängelbeseitigung mittels Tabellenkalkulation oder Instandhaltungssoftware, Brandschutzberichte usw.).

    Gefährdungsbeurteilung (DUERP)

    Das DUERP ist das zentrale Dokument für die Umsetzung der betrieblichen Präventionsmaßnahmen. Es dient als Leitfaden und ermöglicht eine klare Nachverfolgung der Entwicklung der Prävention im Unternehmen.

    Das DUERP enthält insbesondere (Artikel L4121-3-1 ArbG):

    • die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung;
    • der Aktionsplan und die Präventionsmaßnahmen;
    • für Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern, das jährliche Programm zur Prävention berufsbedingter Risiken und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen (PAPRIPACT).

    Die Erstellung des DUERP ist für alle Unternehmen verpflichtend und muss aktualisiert werden (Article R4121-2 C.Trav.) :

    • mindestens einmal jährlich in Unternehmen mit mindestens elf Mitarbeitern;
    • bei jeder wesentlichen Änderung der Arbeitsbedingungen;
    • wenn der Arbeitgeber Kenntnis von zusätzlichen Informationen über ein im Unternehmen bestehendes Berufsrisiko erhält.

    🔍 Fokus : Das DUERP muss für einen Zeitraum von 40 Jahren aufbewahrt werden und muss insbesondere Arbeitnehmern und ehemaligen Arbeitnehmern, Mitgliedern des Wirtschaftsausschusses (CSE), dem betriebsärztlichen Dienst (SPST) sowie der Arbeitsaufsichtsbehörde zur Verfügung gestellt werden (Artikel R4121-4 C.trav.).

    🚨 Achtung: Verpflichtende Digitalisierung über das nationale Portal (Update 2026)

    Über die Aktualisierungsvorschriften hinaus hat die Archivierungspflicht für das DUERP einen historischen Meilenstein erreicht. Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz sind alle Unternehmen nun verpflichtet, das DUERP sowie alle seine aufeinanderfolgenden Versionen auf einem offiziellen nationalen digitalen Portalzu hinterlegen. Diese Maßnahme, die schrittweise eingeführt wurde, trat spätestens am 1. Juli 2026 für Unternehmen mit weniger als 150 Mitarbeiternin Kraft. Unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens reicht eine reine lokale Speicherung (auf einem Computer oder in einem Aktenordner) nicht mehr aus: Die Digitalisierung auf diesem staatlichen Portal ist zwingend erforderlich, um die Rückverfolgbarkeit von Expositionen über 40 Jahre zu gewährleisten.

    Dokumente zu Arbeitsunfällen

    Meldung eines Arbeitsunfalls

    Wenn ein Arbeitsunfall zu einer Arbeitsunfähigkeit oder zu medizinischer Behandlung führt, muss der Arbeitgeber diesen innerhalb von 48 Stunden bei der zuständigen Krankenkasse (CPAM) melden (Artikel R441-3 CSS) oder MSA (Mutualité Sociale Agricole) für den landwirtschaftlichen Sektor.

    ⚠️ Achtung : Kopien dieser Arbeitsunfallanzeigen müssen vom Arbeitgeber zwingend mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt werden (Artikel D4711-3 C.trav.).

    Darüber hinaus muss der Arbeitgeber dem Verunfallten einen Unfallnachweis aushändigen, damit dieser entschädigt werden kann (Artikel L441-5 CSS.).

    Verzeichnis für Bagatellunfälle

    Das Verzeichnis für Bagatellunfälle erfasst alle Unfälle, die weder zu einer Arbeitsunfähigkeit noch zu einer medizinischen Behandlung führen.

    Arbeitgeber, die zur Führung dieses Verzeichnisses berechtigt sind, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen (Artikel D441-1 C.trav.):

    • ständige Anwesenheit eines Arztes, Apothekers, staatlich geprüften Krankenpflegers oder einer mit Hygiene- und Sicherheitsaufgaben betrauten Person im Unternehmen;
    • Vorhandensein einer Erste-Hilfe-Station;
    • Vorhandensein eines CSE (Betriebsausschuss).

    Für diese Arbeitgeber gilt: Wenn sich ein Arbeitsunfall ereignet, der weder eine Arbeitsunfähigkeit noch eine medizinische Behandlung nach sich zieht, können sie die Unfallmeldung durch einen Eintrag in das Register für Bagatellunfälle ersetzen (Artikel L441-4 CSS). Der Arbeitgeber muss jedoch den Sozial- und Wirtschaftsausschuss (CSE) darüber informieren.

    🔍 Fokus : Wenn ein im Register für Bagatellunfälle eingetragener Unfall nachträglich zu einer Arbeitsunfähigkeit oder einer medizinischen Behandlung führt, muss der Arbeitgeber den Unfall bei der CPAM melden.

    Register für ernste und unmittelbare Gefahren sowie Register für Warnmeldungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und Umwelt

    Register für ernste und unmittelbare Gefahren

    Das Register für ernste und unmittelbare Gefahren listet die Gefahren auf, die dem Arbeitgeber von einem Mitglied des Sozial- und Wirtschaftsausschusses (CSE) gemeldet wurden (Artikel L4132-2 C.trav.). Die Mitteilung des CSE-Mitglieds muss datiert und unterzeichnet sein und folgende Angaben enthalten (Artikel D4132-1 C.trav.):

    • die von der festgestellten Gefahr betroffenen Arbeitsplätze;
    • Art und Ursache dieser Gefahr;
    • die Namen der betroffenen Arbeitnehmer.

    Die Seiten des Registers müssen nummeriert und mit dem Stempel des CSE beglaubigt sein.

    Register für Warnmeldungen im Bereich öffentliche Gesundheit und Umwelt

    Das Register für Warnmeldungen im Bereich öffentliche Gesundheit und Umwelt enthält die Warnmeldungen, die entweder von einem Arbeitnehmer oder einem Mitglied des CSE gemeldet wurden (Artikel D4133-1 C.trav.).

    Die Seiten dieses Registers müssen nummeriert sein.

    Die in diesem Register eingetragene Warnmeldung muss datiert und unterzeichnet sein und folgende Angaben enthalten:

    • die Produkte oder Herstellungsverfahren, die ein ernstes Risiko für die öffentliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen;
    • gegebenenfalls die potenziellen Folgen für die öffentliche Gesundheit oder die Umwelt;
    • alle weiteren Informationen, die für die Beurteilung der eingetragenen Warnmeldung nützlich sind.

    Unterlagen des Betriebsarztes

    Die vom Betriebsarzt erstellten Unterlagen ermöglichen eine Überwachung des Gesundheitszustands der Arbeitnehmer sowie eine verbesserte Prävention berufsbedingter Risiken. Sie zählen somit zu den wesentlichen Dokumenten im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

    Unterlagen zur medizinischen Überwachung

    Die Bescheinigungen über die individuelle Überwachung des Gesundheitszustands werden nach jeder Informations- und Präventionsvisite (VIP) der Arbeitnehmer vom medizinischen Fachpersonal des Dienstes für Prävention und Gesundheit am Arbeitsplatz ausgestellt (Artikel R4624-14 C.trav.). Für Arbeitnehmer, deren Gesundheitszustand individuell überwacht wird, kann der Arbeitsmediziner eine Eignungs- oder Nichteignungsbescheinigung ausstellen.

    Betriebsdatenblatt des Arbeitsmediziners

    Das Betriebsdatenblatt wird vom Arbeitsmediziner erstellt (Artikel R4624-46 C.trav.). Es enthält insbesondere die berufsbedingten Risiken sowie die Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer. Es wird dem Arbeitgeber übermittelt und dem Sozial- und Wirtschaftsausschuss (CSE) zusammen mit dem Jahresbericht vorgelegt.

    Anmerkungen und Mahnungen der Arbeitsaufsichtsbehörde

    Der Arbeitgeber muss die Anmerkungen und Mahnungen der Arbeitsaufsichtsbehörde im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz aufbewahren (Artikel L4711-2 C.trav.).

    Der Arbeitgeber muss zudem die Anmerkungen und Mahnungen aufbewahren, die sich auf die Überprüfungen und Kontrollen der letzten fünf Jahre beziehen (Artikel D4711-3 C.trav.).

    Möchten Sie mehr erfahren? Entdecken Sie unseren Artikel über die Arbeitgeberpflichten im Bereich Arbeitsschutz.

    Dokument / Register Hauptinhalt Anwendungsregeln & Aufbewahrungsfristen
    📄 DUERP (Gefährdungsbeurteilungsdokument) • Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung.
    • Aktionsplan und Präventionsmaßnahmen.
    • PAPRIPACT (nur für Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten).
    Verpflichtend für alle Unternehmen.
    • Jährliche Aktualisierung (ab 11 Beschäftigten) oder bei wesentlichen Änderungen.
    • ⏱️ Aufbewahrung: 40 Jahre.
    🗂️ Sicherheitsregister
    (Elektrisch, Brandschutz, Prüfpflichtig)
    Brandschutz: Übungstermine, Anweisungen und Berichte zu Materialüberprüfungen.
    Elektrisch: Ergebnisse der Erst-/Wiederholungsprüfungen der Anlagen.
    Prüfpflichtig: Ergebnisse der verpflichtenden Geräteüberprüfungen.
    • Verpflichtend, sobald das Unternehmen Räume oder Geräte nutzt, die einer Überprüfung unterliegen.
    • Muss die kontrollierenden Personen oder Stellen genau datieren und benennen.
    🩹 Verfolgung von Arbeitsunfällen • Kopien der an die Krankenkasse gemeldeten Arbeitsunfallanzeigen.
    Register für leichte Unfälle: Erfassung von Unfällen ohne Arbeitsunfähigkeit oder Behandlung (unter Genehmigungsvorbehalt).
    • Meldepflicht innerhalb von 48 Stunden bei der Krankenkasse bei Arbeitsunfähigkeit oder Behandlung.
    • Das Register für leichte Unfälle erfordert die Anwesenheit eines Betriebsrats und einer Erste-Hilfe-Stelle.
    • ⏱️ Aufbewahrung der Kopien: mindestens 5 Jahre.
    🚨 Ernste Gefahr / Gesundheit & Umwelt Ernste und unmittelbare Gefahr: Datierte und vom Betriebsrat unterschriebene Meldungen (betroffene Arbeitsplätze, Ursachen, exponierte Beschäftigte).
    Warnung zu öffentlicher Gesundheit / Umwelt: Meldungen zu Produkten oder Verfahren mit ernstem Risiko.
    • Verpflichtend nummerierte Seiten für beide Register.
    • Stempel des Betriebsrats im Register für ernste und unmittelbare Gefahren verpflichtend.
    🩺 Arbeitsmedizin & Gewerbeaufsicht • Nachweise der individuellen Gesundheitsüberwachung (VIP), Eignungs- oder Nichteignungsbescheinigungen.
    • Vom Arzt erstelltes Unternehmensblatt (Risiken und exponierte Belegschaft).
    • Feststellungen und Mahnbescheide der Gewerbeaufsicht.
    • Das Unternehmensblatt muss dem Betriebsrat vorgelegt werden.
    • ⏱️ Aufbewahrung der Feststellungen/Mahnbescheide im Zusammenhang mit Kontrollen: 5 Jahre.