CSE, CSSCT: Was sind die Zuständigkeiten der Arbeitnehmervertretungen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz?

Was sind die Aufgaben von CSE und CSSCT? Welche zentrale Rolle spielen sie bei der Prävention berufsbedingter Risiken?

Clara Godin
Juriste en droit de l'environnement & santé-sécurité au travail
Publication : 
31.07.2023
Inhaltsverzeichnis
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Über ihre klassischen Aufgaben hinaus spielen die Arbeitnehmervertretungen heute eine zentrale Rolle bei der Risikoprävention. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die wichtigsten Zuständigkeiten des Sozial- und Wirtschaftsausschusses (CSE) sowie der Kommission für Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsbedingungen (CSSCT) im Bereich Arbeitsschutz.

Wie beteiligt sich der CSE an der Risikoprävention im Unternehmen?

Was ist der CSE?

Der durch die „Macron“-Verordnungen von 2017 eingeführte Sozial- und Wirtschaftsausschuss (CSE) ist das neue einheitliche Gremium zur Vertretung der Arbeitnehmer und hat die früheren Instanzen (Personaldelegierte, Betriebsrat und CHSCT) ersetzt, indem er deren sämtliche Befugnisse übernommen hat.

Die Einrichtung eines solchen einheitlichen Gremiums zielt darauf ab, den sozialen Dialog zu entgrenzen, indem die Diskussionen in einer einzigen Organisation zentralisiert werden. Der CSE verfügt zudem über flexible Arbeitsweisen, die durch Betriebsvereinbarungen ermöglicht werden, welche unter anderem bestimmte Regeln für die Sozialverhandlungen festlegen.

Der CSE ist in allen Unternehmen mit mindestens elf Mitarbeitern obligatorisch (Artikel L2311-2 des französischen Arbeitsgesetzbuches) und setzt sich aus dem Arbeitgeber als Vorsitzendem sowie aus ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern zusammen, die bei den Personalratswahlen gewählt werden.

Das Hauptziel des CSE ist es, die kollektive Interessenvertretung der Arbeitnehmer sicherzustellen, insbesondere durch den sozialen Dialog. Darüber hinaus ist der CSE mit zahlreichen Aufgaben und Befugnissen in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer (SST) betraut (Artikel L2312-9 des französischen Arbeitsgesetzbuches).

Welche Aufgaben hat der CSE im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz?

Der CSE hat die Aufgabe, die Arbeitnehmer zu vertreten, insbesondere durch die Gewährleistung ihrer Gesundheit, ihrer Sicherheit und der Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen. Die Aufgaben des CSE im Bereich Gesundheit und Sicherheit sind daher umfassend und nehmen mit der Größe des Unternehmens zu.

In allen Unternehmen mit mindestens elf Mitarbeitern ist der CSE zuständig für (article L2312-5 C. trav.):

  • die Förderung von Gesundheit, Sicherheit und der Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer;
  • die Durchführung von Untersuchungen bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten bzw. berufsbedingten Erkrankungen.

Darüber hinaus müssen alle CSE einen Ansprechpartner für die Bekämpfung von sexueller Belästigung und sexistischem Verhalten benennen. Dieser Ansprechpartner ist für die Bewältigung von Konflikten im Zusammenhang mit sexueller Belästigung im Unternehmen zuständig und trägt in dieser Funktion zur Prävention dieses beruflichen Risikos bei (article L2314-1 C. trav.). Er zielt zudem darauf ab, psychosoziale Risiken (PSR) im Unternehmen zu bekämpfen.

In größeren Unternehmen werden dem CSE weitere bedeutende Aufgaben im Zusammenhang mit Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz übertragen. So ist der CSE in Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern zusätzlich zu den oben genannten Befugnissen zuständig für :

Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung gehört zu den zentralen Aufgaben des Betriebsrats (CSE) im Bereich Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsbedingungen.. Die im DUERP formalisierte Risikobewertung kann zudem durch die Einführung eines ergonomischen Ansatzes im Unternehmen mit Unterstützung eines spezialisierten Ergonomen ergänzt werden.

Ebenfalls in Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten muss der Betriebsrat jährlich zur Sozialpolitik konsultiert werden, die auch die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz umfasst (Artikel L2312-27 des französischen Arbeitsgesetzbuches). Im Rahmen dieser jährlichen Konsultation muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat Folgendes vorlegen:

  • einen schriftlichen Jahresbericht, der die allgemeine Situation von Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsbedingungen im Unternehmen zusammenfasst;
  • das jährliche Programm zur Prävention berufsbedingter Risiken und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Die Stellungnahme des Betriebsrats im Rahmen dieser Konsultationen ist für den Arbeitgeber nicht bindend; sollte er sie jedoch nicht berücksichtigen, muss er dies begründen.

Der Betriebsrat muss zudem bei der Einführung neuer Technologien sowie bei allen Umgestaltungen konsultiert werden, die die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten verändern oder beeinträchtigen könnten (Artikel L2312-8 des französischen Arbeitsgesetzbuches).

💡 Bei einem Arbeitsunfall haftet der Arbeitgeber bei grobem Verschulden, wenn er zuvor vom Wirtschaftsausschuss (CSE) auf die Gefahr hingewiesen wurde oder durch einen Arbeitnehmer im Rahmen des Alarmrechts (Artikel L4131-4 des französischen Arbeitsgesetzbuches).

Welche Mittel stehen dem CSE zur Erfüllung seiner Aufgaben im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zur Verfügung?

Sitzungen und Akteure des CSE

In Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern muss der CSE mindestens viermal jährlich zusammentreten, um seine Aufgaben im Bereich Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsbedingungen zu behandeln (Artikel L2315-27 des französischen Arbeitsgesetzbuches). Darüber hinaus ist die Einberufung einer CSE-Sitzung zu Themen der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zwingend erforderlich:

  • nach jedem Unfall, der schwerwiegende Folgen hatte oder hätte haben können;
  • bei schwerwiegenden Ereignissen im Zusammenhang mit der Unternehmenstätigkeit, die die öffentliche Gesundheit oder die Umwelt beeinträchtigt haben oder hätten beeinträchtigen können;
  • auf begründeten Antrag von zwei seiner Mitglieder.

Diese Sitzungen ermöglichen ein echtes Engagement der Personalvertreter bei der Prävention berufsbedingter Risiken. Sie ermöglichen zudem die Einbindung verschiedener Akteure des Unternehmens, wie den Betriebsarzt, den für Sicherheit und Arbeitsbedingungen zuständigen Verantwortlichen, die Arbeitsaufsichtsbehörde sowie die Präventionsdienste der Sozialversicherungsträger (Art. L2314-3 des französischen Arbeitsgesetzbuches (Code du travail)).

Zugang zu Unternehmensunterlagen

Zur Erfüllung seiner Aufgaben hat der Sozial- und Wirtschaftsausschuss (CSE) Zugang zu allen obligatorischen Unterlagen in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsbedingungen sowie zu bestimmten Dokumenten, die die sozialen Bedingungen im Unternehmen betreffen. Zu diesen Unterlagen gehören unter anderem:

Untersuchungen, Inspektionen und Gutachten

Neben der Möglichkeit, Untersuchungen und Inspektionen im Bereich Arbeitsschutz durchzuführen, können der CSE und gegebenenfalls seine Ausschüsse externe Gutachten in Auftrag geben (Art. L2315-78 des französischen Arbeitsgesetzbuches). Die Anzahl dieser Gutachten im Rahmen der regelmäßigen Konsultationen des CSE wird durch eine Betriebsvereinbarung festgelegt.

💡 Die Kosten für Gutachten trägt der Arbeitgeber, sofern sie ein schwerwiegendes Risiko im Unternehmen oder die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten betreffen (Art. L2312-30 des französischen Arbeitsgesetzbuches).

Arbeitsschutzschulungen

Im Rahmen der Ausübung ihrer Aufgaben haben die Mitglieder der Personalvertretung im CSE Anspruch auf eine obligatorische Schulung von fünf Tagen für neu gewählte Mitglieder sowie drei Tagen bei einer Wiederwahl (Art. L2315-18 des französischen Arbeitsgesetzbuches).

Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des CSE in Unternehmen mit besonderen Risiken eine spezifische Schulung zu den betrieblichen Gefahren (Art. L4523-10 des französischen Arbeitsgesetzbuches (Code du travail)).

Lokaler Vertreter

Wenn der Sozial- und Wirtschaftsausschuss (CSE) einen lokalen Vertreter ernannt hat, können diesem durch eine Betriebsvereinbarung ebenfalls Aufgaben im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (SST) übertragen werden (Art. L2313-7 des französischen Arbeitsgesetzbuches (Code du travail)).

Welche Aufgaben hat der Ausschuss für Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsbedingungen (CSSCT)?

Wann und wie wird ein CSSCT eingerichtet?

Der Ausschuss für Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsbedingungen ist in Unternehmen und eigenständigen Betriebsstätten mit mindestens 300 Mitarbeitern obligatorisch (Art. L2315-36 des französischen Arbeitsgesetzbuches (Code du travail)).

Die Einrichtung ist zudem in Unternehmen mit besonderen Risiken verpflichtend, wie etwa in Kernanlagen, Betrieben mit gefährlichen Stoffen sowie bei der Erschließung und dem Betrieb unterirdischer Hohlräume.

💡 Unternehmen mit besonderen Risiken verfügen über einen erweiterten CSSCT, der auch die Vertretung externer Unternehmen umfasst (Art. L4523-11 des französischen Arbeitsgesetzbuches (Code du travail)).

Der Vorsitz der CSSCT obliegt dem Arbeitgeber; sie setzt sich aus mindestens drei Mitgliedern des CSE zusammen, die von diesem per Mehrheitsbeschluss der anwesenden Mitglieder ernannt werden (Artikel L2315-39 des französischen Arbeitsgesetzbuches).

Welche Rolle spielt die CSSCT?

Die Kommission für Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsbedingungen (CSSCT) ist ein Unterausschuss des CSE und unterstützt diesen bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.

So kann der CSE (oder muss, in Unternehmen, in denen die CSSCT obligatorisch ist) einen Teil oder alle seine Befugnisse in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und Arbeitsbedingungen an die CSSCT delegieren (Artikel L2315-38 des französischen Arbeitsgesetzbuches). Je nach den übertragenen Aufgaben und Befugnissen übernimmt die CSSCT somit die Aufgaben des CSE im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.

Allerdings kann die CSSCT den CSE im Rahmen seiner Konsultationspflichten nicht ersetzen (Artikel L2315-38 des französischen Arbeitsgesetzbuches). Wenn der CSE eine Stellungnahme zu einer Situation im Bereich Gesundheit und Sicherheit abgeben muss, ist letztlich seine Stellungnahme maßgeblich, unabhängig von den Schlussfolgerungen der CSSCT.

Darüber hinaus kann die CSSCT kein Sachverständigengutachten in Auftrag geben, sondern dem CSE lediglich einen entsprechenden Vorschlag unterbreiten.

Über die ihr übertragenen Aufgaben hinaus arbeitet die CSSCT eng mit dem CSE zusammen, indem sie diesen bei verschiedenen Entscheidungen und Konsultationen im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz berät und unterstützt. Sie ist besonders in großen Unternehmen sowie in Betrieben, in denen die Risikoprävention eine zentrale Rolle spielt, von großem Nutzen.

Das Arbeitsgesetzbuch enthält keine spezifischen Bestimmungen zur Arbeitsweise und zu den Mitteln, die der CSSCT zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung stehen. Da die CSSCT aus dem CSE hervorgeht, ist anerkannt, dass sie über nahezu alle Mittel des CSE verfügt, insbesondere in Bezug auf Sitzungen, Schulungen, den Zugang zu Unternehmensunterlagen, den Arbeitnehmerstatus, die Bewegungsfreiheit usw.