Prioritäre Maßnahmen der Inspektion von Anlagen für den Umweltschutz (ICPE)

Die Anweisung vom 22. Dezember 2021 legt die Prioritäten für 2022 bei der Inspektion von ICPE fest: dauerhafte Aufgaben, thematische Aktionen und gezielte Kontrollen.

Angie Curty-Menez
Consultante HSE
Publication : 
02.02.2022
Inhaltsverzeichnis
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Jedes Jahr definiert eine Anweisung des Ministeriums für den ökologischen Wandel die nationalen Maßnahmen für die Inspektion von Anlagen, die dem Umweltschutz unterliegen (ICPE).

Für das Jahr 2022 wurde daher mit der Anweisung vom 22. Dezember 2021, die am 4. Januar 2022 veröffentlicht wurde, Folgendes festgelegt: Prioritäten für die ICPE-Inspektion.

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Erstens, „dauerhafte“ Maßnahmen:

  • Polizeiliche Aufgaben bei klassifizierten Anlagen (Inspektionsbesuche, Prüfung von Genehmigungsanträgen, Begutachtung der vom Betreiber eingereichten Studien, Bekämpfung illegaler Betriebe, insbesondere im Bereich der Abfallwirtschaft …);
  • Weitere polizeiliche Aufgaben innerhalb und außerhalb klassifizierter Anlagen (Anwendung der Bergbauvorschriften und Regelungen zur Nachbergbauphase; Kontrolle von Anlagen und Produkten mit Risikopotenzial);
  • Einbeziehung technologischer und gesundheitlicher Risiken (Vorbereitung der letzten PPRT, Verwaltung belasteter Standorte und Böden, Information der Betreiber und Interessengruppen über Vorschriften und den Zustand der Umwelt …).

Zweitens, vorrangige thematische Maßnahmen:

  • Rückverfolgbarkeit von Aushubmaterial : Im zweiten Halbjahr wird die Inspektion klassifizierter Anlagen die Einhaltung der Verpflichtungen zur Rückverfolgbarkeit von Aushubmaterial überprüfen, indem sie die korrekte Meldung der Informationen über Aushubmaterial im nationalen Register für Aushubmaterial kontrolliert.

Neben diesen Inspektionsprioritäten für ICPE, legt diese Anweisung zudem thematische Schwerpunkte für Inspektionsbesuche fest:

  • Einerseits systematische Maßnahmen:
  1. Inspektion von klassifizierten Anlagen, die sich in einem Umkreis von weniger als 100 Metern zu Seveso-Standorten befinden , um potenzielle sensible Anlagen in der Nähe von Standortgrenzen zu identifizieren, bei denen das Risiko von Dominoeffekten besteht;
  2. Kontrollmaßnahmen zur Übermittlung und Aktualisierung von Abfallwirtschaftsplänen (PGD) für Steinbrüche, die den Rubriken 2561-1 und 2720 unterliegen.
  3. Gezielte Inspektionsbesuche zu Abfallwirtschaftsplänen und Biodiversität, sofern neue Bestimmungen eingeführt wurden.
  4. Auf SEVESO-Standorten: gezielte Inspektionen zur Subunternehmer-Tätigkeit anhand von drei Schwerpunkten: Schulung/Sensibilisierung externer Mitarbeiter oder Unternehmen für Risiken, Kontrolle der Betriebsabläufe sowie Kontrolle der Notfallverfahren;
  5. Kontrollmaßnahmen für die Annahme zulässiger Abfälle auf Deponien: Überprüfung der Einhaltung des Verbots der Entsorgung verwertbarer Abfälle in Deponien für nicht gefährliche Abfälle sowie der Übermittlung von Nachweisen über die Einhaltung der Pflichten zur Abfalltrennung an der Quelle durch den Abfallerzeuger, um nicht gefährliche Abfälle durch Verbrennung oder Deponierung zu entsorgen.
  • Andererseits optionale Maßnahmen (nach Region):

Bildnachweis: 301504792 @weerapong