Am 5. März 2014 wurde das Dekret* zur Schaffung der Rubriken 4000 innerhalb der ICPE-Nomenklaturveröffentlicht. Es tritt am 1. Juni 2015 in Kraft.
Die Schaffung der Rubriken 4000 verfolgt ein zweifaches Ziel:
- Harmonisierung der ICPE-Nomenklatur mit der neuen Einstufung gefährlicher Stoffe und Gemische gemäß der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 vom 16. Dezember 2008
- Umsetzung der neuen Kriterien für die Einstufung von Seveso-Standorten gemäß der Seveso-III-Richtlinie 2012/18/EU vom 4. Juli 2012 unter Anwendung der CLP-Einstufung
Insgesamt nimmt dieses Dekret folgende Änderungen vor:
- Schaffung von 2 Rubriken 1000,
- Schaffung von 81 Rubriken 4000,
- Änderung von 6 Rubriken (1434, 1435, 1450, 1630, 2795 und 2970),
- Streichung von 64 Rubriken 1000
Darüber hinaus fügt es zwei neue Artikel in das Umweltgesetzbuch ein (Artikel R. 511-11 und R. 511-12), um die Kumulationsregeln für die Berechnung und Festlegung der „Einstufungen SEVESO untere und obere Schwelle ».
Für die neuen Rubriken 4000 :
- Rubrik 4000: Allgemeine Definition gefährlicher Stoffe und Gemische
- Rubrik 4001: Summationsregel für die Seveso-Einstufung (untere Schwelle) eines Betriebs
- Rubriken 4100: Toxische Stoffe
- Rubriken 4200: Explosivstoffe
- Rubriken 4300: Entzündbare Stoffe (Gase, Aerosole, Flüssigkeiten)
- Rubriken 4400: Selbstzersetzliche Stoffe – Organische Peroxide – Oxidierend wirkende Stoffe (fest, flüssig)
- Rubriken 4500: Umweltgefährliche Stoffe
- Rubriken 4600: Sonstige Seveso-Gefahren (z. B. Stoffe, die bei Kontakt mit Wasser entzündbare Gase entwickeln)
- Rubriken 4700 und 4800: Namentlich genannte Stoffe, die direkt oder indirekt mit der Seveso-Richtlinie in Verbindung stehen
- Rubriken 4900: Sonstige Rubriken außerhalb der Seveso-Richtlinie
*Das Dekret Nr. 2014-285 vom 5. März 2014 zur Änderung der Nomenklatur der Anlagen, die für den Umweltschutz klassifiziert sind (ICPE), ist als PDF-Version verfügbar.





