Überarbeitung des technischen Berufshefts (CTP) zur Überwachung von Druckkälteanlagen im Betrieb

Das CTP für Druckkälteanlagen wurde überarbeitet. Erfahren Sie, welche Neuerungen bei Inspektionsplänen, Prüfungen und wiederkehrenden Prüfungen zu beachten sind.

Geoffrey Ponthier
Consultant HSE
Publication : 
11.09.2026
Inhaltsverzeichnis
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🔎 Das Wichtigste auf einen Blick

  • Das CTP zur Überwachung von Druckkälteanlagen wurde überarbeitet : Die Fassung vom 8. April 2026 gilt ab dem 1. August 2026.
  • Es regelt die Überwachung im Betrieb auf Basis eines angepassten Inspektionsplans, unter anderem mit Ausnahmeregelungen für bestimmte Standardanforderungen bei der wiederkehrenden Prüfung.
  • Die neue Version enthält Verschärfungen in mehreren Bereichen : Betriebsdokumentation, Inspektionspläne, Erstprüfungen, wiederkehrende Inspektionen, wiederkehrende Prüfungen und Erfahrungsaustausch.
  • Bestehende Inspektionspläne müssen überarbeitet werden vor der nächsten geplanten Prüf- oder Überwachungsmaßnahme.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel bezieht sich auf die französische Gesetzgebung. Die beschriebenen Anforderungen gelten möglicherweise nicht in anderen Ländern.

Allgemeines zur Überwachung von Druckgeräten und einfachen Druckbehältern im Betrieb

Druckgeräte und einfache Druckbehälter sind Behälter, Rohrleitungen, Sicherheitsausrüstungen und druckhaltende Ausrüstungsteile, deren maximal zulässiger Druck PS über 0,5 bar liegt.

Die Überwachung dieser Druckgeräteim Betrieb muss, sofern sie dieser unterliegen, gemäß dem Erlass vom 20. November 2017 erfolgen:

  • entweder auf der Grundlage der in diesem Erlass vorgeschriebenen wiederkehrenden Inspektionen und Prüfungen;
  • oder gemäß einem Inspektionsplan von einer sachkundigen Person unter der Verantwortung des Betreibers erstellt und genehmigt durch eine zugelassene Stelle, einen anerkannten Inspektionsdienst (SIR) oder durch den Betreiber bei Rohrleitungen, die nicht der wiederkehrenden Prüfung unterliegen (d. h. Rohrleitungen, die nicht melde- und inbetriebnahmepflichtig sind).

Die Inspektionspläne müssen gemäß den professionellen Leitfäden oder den technischen Fachbüchern (CTP) erstellt werden, die durch ministeriellen Beschluss gemäß Anhang 2 des Erlasses vom 20. November 2017 genehmigt wurden.

Unter diesen Dokumenten ermöglicht das CTP für die Überwachung von Druckkälteanlagen im Betrieb die Überwachung von Behältern oder Behälterkammern, Rohrleitungen und deren drucktragenden Zubehörteilen, die Teil eines Kältesystems mit Kältemittel sind, sowie der zugehörigen Sicherheitsausrüstungen.

Dieses CTP wurde kürzlich aktualisiert. Ab dem 1.. August 2026 ist die Version vom 8. April 2026 maßgeblich (mit Ausnahme der Abschnitte E.1.2.3 bis E.1.2.5, die nicht genehmigt wurden).

Warum sollten Druckkälteanlagen gemäß einem CTP überwacht werden?

Aufgrund ihrer Besonderheiten erfordern Druckkälteanlagen ein CTP. Diese Systeme:

  • müssen in der Regel betriebsbereit bleiben, um die kontinuierliche Kälteerzeugung zu gewährleisten, die unter anderem für die Konservierung von Lebensmitteln sowie den Schutz von Rechenzentren und Sicherheits- oder Schutzsystemen unerlässlich ist; 
  • vertragen keine Feuchtigkeit in den Kreisläufen. Die im CTP vorgesehenen Kombinationen aus Kältemitteln und Werkstoffen verursachen keine Innenkorrosion; 
  • sind so konzipiert, dass Folgendes vermieden wird:
    • Leckagen von Kältemitteln;
    • Feuchtigkeitsmigration unter der Isolierung. 

Die oben genannten Schwierigkeiten machen es unmöglich, die Anforderungen an die Überwachung im Betrieb gemäß dem Erlass vom 20. November 2017 einzuhalten, insbesondere in Bezug auf:

  • die hydraulische Druckprüfung;
  • die Innenbesichtigung;
  • die Außenprüfung der Metallwände bei isolierten Anlagen. 

Konkret ermöglicht die Überwachung im Betrieb gemäß diesem CTP insbesondere: 

  • eine Befreiung von der Wasserdruckprüfung bei wiederkehrenden Prüfungen;
  • eine Befreiung von der systematischen Freilegung der Ausrüstung bei Inspektionen und wiederkehrenden Prüfungen;
  • die Abweichung von den regulatorischen Intervallen für wiederkehrende Prüfungen gemäß dem Erlass vom 20. November 2017: alle 12 Jahre für nicht gefährliche Fluide (statt 10 Jahre gemäß Erlass) und alle 6 Jahre für gefährliche Fluide (statt 5 Jahre gemäß Erlass).

Welche Neuerungen gibt es im CTP für Druckkälteanlagen?

Zu den bemerkenswerten Neuerungen dieses CTP gehören insbesondere die Änderungen an: 

  • Den Betriebsunterlagen (Teil A.1 des CTP):
    • neue Unterscheidung der vorzuhaltenden Dokumente in drei Fällen (in eine CE-Gesamtheit integrierte CE-Ausrüstung, isolierte CE-Ausrüstung und Ausrüstung, die unter die alten französischen Vorschriften fällt);
    • Hinzufügung und Streichung bestimmter betriebsrelevanter Unterlagen (beispielsweise wurden die Entscheidung zur Genehmigung des Plans sowie die Zertifikate für die Neueinstellung von Sicherheitsventilen hinzugefügt);
  • Den Inspektionsplänen (Teil A.2 des CTP). Diese Inspektionspläne müssen nun Folgendes enthalten:  
    • mögliche kritische Betriebsgrenzwerte (COCL) in Bezug auf die Degradationsmechanismen sowie die entsprechenden Schwellenwerte;
    • die zu inspizierenden Bereiche auf Basis der identifizierten Degradationsmechanismen. Diese Liste wird gegebenenfalls durch Kontrollen ergänzt, die sich auf Degradationsmechanismen beziehen, die nicht in diesem CTP vorgesehen, aber spezifisch für die betreffende Kälteanlage sind.
  • Den Erstprüfungen (Teil A.3):
    • der Prüfer muss nun sicherstellen, dass der Betreiber die Kompetenz der Bedienpersonen formal anerkannt hat;
    • das Vorhandensein, die Konformität und die Lesbarkeit der Kennzeichnungen (Typenschilder der Ausrüstung oder der CE-Gesamtheit) werden nun überprüft.
  • Zu Wiederkehrende Inspektionen (Teil A.4):
    • es sind nun externe Sichtprüfungen vorgesehen, um gegebenenfalls Mängel an der Kennzeichnung der Ausrüstung oder einer Baugruppe festzustellen;
    • Nichtkonformitäten (unabhängig davon, ob sie das Sicherheitsniveau beeinträchtigen oder nicht) müssen durch eine erneute Prüfung behoben werden, um als erledigt zu gelten.
  • Zu Wiederkehrende Requalifizierungen (Teil A.5):
    • um die Requalifizierung auszusprechen, müssen alle im Inspektionsplan vorgesehenen Prüfungen im Zeitraum zwischen der Inbetriebnahme und der ersten Requalifizierung oder im Zeitraum zwischen zwei Requalifizierungen durchgeführt werden;
    • im Rahmen der Überprüfung der Sicherheitszubehörteile muss nun die Funktionsprüfung der Sicherheitskette der Hochdruck-Sicherheitsschalter durchgeführt werden.
  • Zur Erfahrungsauswertung (Teil A.10). Der Online-Fragebogen (dessen Link in Anhang III des CTP angegeben ist) muss von den Betreibern von Druckkälteanlagen vor dem 15. März des Jahres n für den Zeitraum des Jahres n-1 ausgefüllt werden (und nicht mehr alle zwei Jahre).

Welche Auswirkungen ergeben sich für bereits bestehende Inspektionspläne?

Die Betreiber müssen ihre Inspektionspläne vor der nächsten im aktuell gültigen Inspektionsplan vorgesehenen Kontroll- oder Überwachungsmaßnahme zum 1. August 2026 überarbeiten. Die Überarbeitungen dieser Inspektionspläne werden spätestens bei der ersten wiederkehrenden Requalifizierung nach dem 1. August 2026 genehmigt.

Es ist jedoch zu beachten, dass die in dieser neuen Version des CTP festgelegten Intervalle und Inhalte der wiederkehrenden Inspektionen und Requalifizierungen ab der ersten wiederkehrenden Inspektion oder der ersten wiederkehrenden Requalifizierung ab dem 17. April 2026 gelten.