🔎 Das Wichtigste auf einen Blick
Dieser monatliche Überblick fasst alle neuen Verpflichtungen zu Umwelt, Gesundheit, Sicherheit, Energie und Schutz zusammen, damit Sie keine wichtige Konformitätsanpassung verpassen.
21.02.2026: AGW für Dieselmotoremissionen
Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für Dieselmotoremissionen, gemessen als elementarer Kohlenstoff, tritt am 21. Februar 2026 für den Untertagebau und Tunnelbau in Kraft.
Er ist auf 0,05 mg/m³festgelegt.
Zur Erinnerung: Dieser AGW gilt bereits seit dem 21. Februar 2023 für andere Tätigkeiten.
28.02.2026: GEREP-Emissionsmeldung 2025 für Anlagen mit Quotenzuteilung
Die GEREP-Emissionsmeldung für das Referenzjahr N muss für Anlagen, die unter das Treibhausgas-Emissionshandelssystem (EU-EHS) fallen, spätestens bis zum 28. Februar des Folgejahres (N+1) auf der Plattform eingereicht werden.
Weitere Informationen zur GEREP-Meldung: Modalitäten der jährlichen GEREP-Meldung von Schadstoffemissionen




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