🔎 Das Wichtigste auf einen Blick
Jedes Jahr müssen die Betreiber bestimmter Anlagen ihre GEREP-Erklärungabgeben. Dieses zentrale Instrument dient der jährlichen Erfassung der wichtigsten Schadstoffemissionen (Wasser, Luft, Boden) sowie des Abfallaufkommens eines Standorts. Wie geht man dabei vor?
Die GEREP-Erklärung geht historisch auf die Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 vom 18. Januar 2006 in französisches Recht zurück, die die Schaffung eines europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters, bekannt als E-PRTR (European Pollutant Release and Transfer Register), vorsieht. Heute steht dieses System in direkter Kontinuität zur neuen Verordnung der Europäischen Union zur Schaffung des Portals für Industrieemissionen, das die Transparenz durch die Ausweitung der Meldepflichten auf die Kreislaufwirtschaft und die Ressourcennutzung stärkt.
Im französischen Recht werden diese Bestimmungen durch dengeänderten Ministerialerlass vom 31. Januar 2008über das Register und die jährliche Meldung von Schadstoffemissionen aus genehmigungs- oder registrierungspflichtigen Anlagen umgesetzt. Alle diese Daten werden der Öffentlichkeit im nationalen Register zur Verfügung gestellt und auf europäischer Ebene zentralisiert, um den Dekarbonisierungspfad der Industrie zu verfolgen.
Welche Einrichtungen sind von der GEREP-Meldepflicht betroffen?
Einrichtungen, die ihre Emissionen in Wasser, Luft und Boden jährlich melden müssen, sind:
a) Einrichtungen, die eine der folgenden Tätigkeiten ausüben:
- Genehmigungs- oder registrierungspflichtige Anlagen, mit Ausnahme von nicht-intensiven Tierhaltungsbetrieben;
- Anlagen, die dem Emissionshandelssystem (EU-EHS) unterliegen;
- Gewinnungsstätten und Steinbrüche;
- Bestimmte kommunale Kläranlagen;
- Bestimmte Fischzuchtbetriebe.
b) Einrichtungen, die eine der in Anhang I der E-PRTR-Verordnung genannten Tätigkeiten ausüben: Raffinerien, Wärmekraftwerke, Metallerzeugung und -verarbeitung, Gießereien, Glasherstellung, chemische Industrie usw.
Welche Daten müssen in der GEREP gemeldet werden?
Die zu meldenden Informationen hängen von der spezifischen Situation der jeweiligen Anlage und dem Erreichen bestimmter Schwellenwerte ab. Dazu gehören folgende Elemente:
Für Einrichtungen, die dem Emissionshandelssystem unterliegen, ist der Online-Meldedienst der ICPE ermöglicht zudem:
- die Treibhausgasemissionen für das Referenzjahr zu melden;
- den Verifizierungsbericht (oder die Erklärung mit hinreichender Sicherheit) einzureichen;
- die Meldung der Aktivitätsniveaus für die Zuteilung kostenloser Zertifikate vorzunehmen.
Ein Leitfaden steht zur Verfügung, um Betreiber bei ihrer Meldung zu unterstützen.
Wie läuft der GEREP-Meldeprozess ab?
Die GEREP-Meldung für das Referenzjahr N ist auf der Website spätestens bis zu folgenden Terminen einzureichen:
- bis zum 28. Februar N+1 für Anlagen, die unter das Treibhausgas-Emissionshandelssystem (EU-EHS) fallen,
- bis zum 31. März N+1 für alle anderen Anlagen.
Die Zugangsdaten erhalten Sie bei der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Die Abfallmanagement-Software von Tennaxia ermöglicht es Ihnen unter anderem, Ihre GEREP-Meldungen mit wenigen Klicks zu erstellen.
Foto: Christian Harb




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