19.12.2024: Inkrafttreten der Bestimmungen zur Prävention elektrischer Gefährdungen bei nicht-elektrotechnischen Arbeiten im Umfeld von ober- oder unterirdischen elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln
Die Bestimmungen zur Prävention elektrischer Gefährdungen bei nicht-elektrotechnischen Arbeiten im Umfeld von ober- oder unterirdischen elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln sind in Kraft getreten. Sie wurden durch das Dekret Nr. 2024-552 vom 17. Juni 2024 in das Arbeitsgesetzbuch aufgenommen.
Betroffen sind nicht-elektrotechnische Arbeiten (z. B. Malerarbeiten, Lieferungen, Umzüge, Baumschnitt usw.), die im Umfeld von elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln durchgeführt werden, ohne deren leitfähige Teile direkt zu betreffen.
Weitere Informationen: Welche Pflichten gelten bei Arbeiten in der Nähe von elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln?





