Merkzettel für HSEES-Fristen im Dezember 2024

Seit dem 19. Dezember 2024 gelten neue Vorschriften zur verstärkten Prävention elektrischer Gefährdungen bei nicht-elektrotechnischen Arbeiten in der Nähe von elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln.

Marie Faucon
Consultante HSE
Publication : 
17.12.2024
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19.12.2024: Inkrafttreten der Bestimmungen zur Prävention elektrischer Gefährdungen bei nicht-elektrotechnischen Arbeiten im Umfeld von ober- oder unterirdischen elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln

Die Bestimmungen zur Prävention elektrischer Gefährdungen bei nicht-elektrotechnischen Arbeiten im Umfeld von ober- oder unterirdischen elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln sind in Kraft getreten. Sie wurden durch das Dekret Nr. 2024-552 vom 17. Juni 2024 in das Arbeitsgesetzbuch aufgenommen.

Betroffen sind nicht-elektrotechnische Arbeiten (z. B. Malerarbeiten, Lieferungen, Umzüge, Baumschnitt usw.), die im Umfeld von elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln durchgeführt werden, ohne deren leitfähige Teile direkt zu betreffen.

Weitere Informationen: Welche Pflichten gelten bei Arbeiten in der Nähe von elektrischen Anlagen oder Betriebsmitteln?