Welche Pflichten gelten bei Arbeiten in der Nähe von elektrischen Anlagen oder Leitungen?

Arbeiten in der Nähe elektrischer Anlagen erfordern eine präzise Gefährdungsbeurteilung sowie geeignete Schutzmaßnahmen, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

Isabelle Nezan
Consultante HSE
Publication : 
14.11.2024
Inhaltsverzeichnis
Demo anfordern

Elektrische Unfälle ereignen sich überwiegend bei Arbeiten an fest installierten Anlagen unter Spannung, wie etwa in Schaltschränken, Verteilerkästen und an Steckdosen, sowie bei der Verwendung von tragbaren Elektrowerkzeugen.

Dasselbe gilt für Arbeiten, die in unmittelbarer oder mittelbarer Nähe zu elektrischen Anlagen oder Bauwerken (wie Freileitungen, Transformatorenstationen oder erdverlegten Leitungen) durchgeführt werden.

Je nach Art der Aufgaben und der elektrischen Umgebung ist es die Pflicht des Arbeitgebers, die Arbeitsabläufe zu organisieren und das Personal bei Bedarf entsprechend zu qualifizieren.

Was ist ein elektrisches Risiko? Und welche elektrischen Gefahren gibt es am Arbeitsplatz?

Ein elektrisches Risiko bezeichnet jedes Ereignis, das durch elektrischen Strom verursacht wird und zu einem Zwischenfall oder Arbeitsunfall führen kann.

Für Arbeitnehmer sind die Gefahren durch Elektrizität vielfältig und können unterschiedlicher Art sein (direktes Berühren, indirektes Berühren, Kurzschluss, Lichtbogen usw.). Sie treten in der Regel bei Anlagen in schlechtem Zustand auf, wenn Kabel schlecht isoliert oder beschädigt sind.

Arbeiten in der Nähe von elektrischen Anlagen

Dabei handelt es sich um elektrotechnische Arbeiten (Eingriffe an aktiven Teilen, Isolierungen usw.) sowie nicht-elektrotechnische Arbeiten (Streichen, Reinigen usw.) in der Nähe von unter Spannung stehenden, nicht isolierten Teilen.

Was ist der Schutzbereich?

Ein Schutzbereich wird durch einen Mindestabstand definiert. Dieser hängt von den jeweiligen Spannungsbereichen ab.

Quelle: memoforma
Quelle: memoforma

Gilt für jede Zone eine eigene Pflicht?

Zur Erinnerung in jedem Fall:

  • Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung für elektrische Risiken durchführen.
  • Jeder befugte Arbeitnehmer muss eine verstärkte individuelle arbeitsmedizinische Betreuung erhalten.
  • Der Arbeitgeber muss jedem befugten Arbeitnehmer ein Vorschriftenheft aushändigen, dessen Inhalt auf den zugelassenen Normen basiert (NF C 18-510) und durch spezifische Sicherheitsanweisungen ergänzt werden kann.

Nicht-elektrotechnische Arbeiten im Umfeld von elektrischen Freileitungen oder Erdkabelanlagen

Hierbei handelt es sich um nicht-elektrotechnische Arbeiten (z. B. Malerarbeiten, Lieferungen, Umzüge, Baumschnitt usw.), die im Umfeld von elektrischen Anlagen durchgeführt werden, ohne deren leitfähige Teile zu betreffen.

Was versteht man unter dem Begriff Umfeld?

Das Umfeld ist als geografischer Bereich in einem Radius von 50 Metern um einen blanken oder isolierten Leiter zu betrachten.

Präventionspflichten bei Arbeiten im spannungsfreien Zustand (Arbeitgeber, Bauherr oder Projektleiter)

Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass Arbeiten, bei denen die Gefahr besteht, dass bestimmte Sicherheitsabstände (Schema 1) durch Arbeitnehmer, Arbeitsmittel, Fahrzeuge, Materialien oder Lasten (bei blanken Freileitungen) unterschritten werden oder ein Eindringen in die Schutzzone  (Schema 2) (bei isolierten Freileitungen oder Erdkabeln) erfolgt, im spannungsfreien Zustand durchgeführt werden. (außer bei technischer Unmöglichkeit, die vom Betreiber des Bauwerks oder dem Leiter der elektrischen Anlage nachgewiesen wurde).

Quelle: prévention BTP

Quelle: prévention BTP

Für Arbeiten im spannungsfreien Zustand gelten besondere technische Maßnahmen zur allgemeinen Prävention:

Vor Arbeitsbeginn

Der Arbeitgeber muss:

  • eine Gefährdungsbeurteilung durchführen;
  • den Betreiber des Bauwerks oder den Leiter der elektrischen Anlage auffordern, die Anlage spannungsfrei zu schalten ;
  • die Arbeiten erst aufnehmen, wenn ihm ein Nachweis über die Spannungsfreischaltung oder die Sicherheitsverriegelung vorliegt.

Der Betreiber des Bauwerks oder der Leiter der elektrischen Anlage muss in Abstimmung mit dem Arbeitgeber den betroffenen Teil des Bauwerks oder der Anlage sowie den Beginn und das Ende der Arbeiten festlegen.

Nach Abschluss der Arbeiten

Der Arbeitgeber übermittelt dem Betreiber des Bauwerks oder dem Leiter der Anlage ein Dokument mit Datum und Uhrzeit des Abschlusses oder der Unterbrechung der Arbeiten, um die Wiederinbetriebnahme des Bauwerks oder der Anlage zu ermöglichen.

Die Arbeiten dürfen erst wieder aufgenommen werden, wenn der Arbeitgeber eine neue Bescheinigung über die Spannungsfreischaltung oder die Sicherheitsverriegelung erhalten hat.

Präventionspflichten bei Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehenden Leitern

Der Arbeitgeber muss für jeden neuen Arbeitsvorgang Präventionsmaßnahmen umsetzen, die auf Basis einer spezifischen Gefährdungsbeurteilung festgelegt wurden:

Arbeiten in der Umgebung von blanken Freileitungen Arbeiten in der Umgebung von isolierten Freileitungen oder unterirdischen Leitungen
Bewertung der spezifischen Risiken unter Berücksichtigung der vom Netzbetreiber oder Anlagenbetreiber im Rahmen des vorherigen Informationsaustauschs übermittelten Informationen (Art und Aufbau der Netze oder Anlagen, deren Verlauf, Höhe der betroffenen Leitungen und Spannungsbereich der betroffenen Leitungen). Bewertung der spezifischen Risiken unter Berücksichtigung der vom Netzbetreiber oder Anlagenbetreiber im Rahmen des vorherigen Informationsaustauschs übermittelten Informationen (Art und Aufbau der Netze oder Anlagen, Verlauf der betroffenen Leitungen einschließlich gegebenenfalls Daten zur Unsicherheit, Tiefe der betroffenen Leitungen und Spannungsbereich der betroffenen Leitungen).
Hinweis: Netzbetreiber, die der Meldepflicht bei der zentralen Anlaufstelle unterliegen, müssen im Rahmen ihrer Antwort auf Baubeginnabsichtserklärungen bestimmte Informationen übermitteln (Merkmale, zu treffende Vorsichtsmaßnahmen usw.).

Für Arbeiten in der Umgebung elektrischer Bauwerke, die nicht der Meldepflicht bei der zentralen Anlaufstelle unterliegen, muss der Arbeitgeber diese Informationen beim Betreiber anfordern, sofern keine Vereinbarung mit dem Betreiber besteht.
Angepasste Arbeitsverfahren, die vom Arbeitgeber unter Bevorzugung von Kollektivschutzmaßnahmen festzulegen sind.

Zu berücksichtigende Elemente:
– Maximale Höhen der verwendeten Arbeitsmittel
– Zustand und Gefälle des Geländes
– Nachtarbeit, Alleinarbeit
– Wetterbedingungen
– Sichtverhältnisse
– Erreichbarkeit für Rettungskräfte
Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten, die umzusetzen sind:

Niederspannungsbereich (BT):
– Anbringen materieller Hindernisse zwischen der Leitung und dem Arbeitsbereich
– Anbringen von Isolierungen, wenn die Sicherheitsabstände unterschritten werden könnten.

Hochspannungsbereich (HT):
– Einschränkung des Arbeitsbereichs
– Außerreichweitesetzen der unter Spannung stehenden blanken Freileitung durch Abstand
– Anbringen materieller Hindernisse zwischen der Leitung und dem Arbeitsbereich.

Hinweis: Bei technischer Unmöglichkeit sind technische oder organisatorische Maßnahmen (Absperrung usw.) zur Einhaltung der Sicherheitsabstände zu ergreifen.
Illustration Schutzmaßnahmen
Ab dem 7. Juli 2027

Nicht sichtbare isolierte unterirdische Leitungen: Pflicht zu einer spezifischen elektrischen Befähigung des Baustellenverantwortlichen bei Arbeiten im Unsicherheitsbereich.

Sichtbar gemachte unterirdische Leitungen: Pflicht zu einer elektrischen Befähigung HF/BF (Änderung A1 der Norm NF C 18-510) für Arbeiten, die das Betreten des Vorsichtsannäherungsbereichs erfordern.

Hinweis: Es bestehen Gleichwertigkeiten zwischen der AIPR und der elektrischen Befähigung HF/BF.

Spezifische Arbeiten – das Wichtigste:

Arbeiten im Rahmen der pflanzlichen Produktion, die mit mobilen Arbeitsmitteln oder Straßenfahrzeugen durchgeführt werden

Falls die Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden können:

– müssen spezifische Sicherheitsabstände definiert werden,

– ist eine Kennzeichnung der maximalen Arbeitshöhen sowie von Sicherheits- und Notfallanweisungen für den Fall eines elektrischen Kontakts anzubringen,

– ist ab dem 7. Juli 2025 eine spezifische Schulung der Mitarbeiter erforderlich (alle 3 Jahre oder bei Änderungen, die neue Risiken mit sich bringen, zu erneuern).

Vegetationspflege und Baumfällarbeiten im Umfeld von blanken Freileitungen

Für Arbeiten zur Vegetationspflege:

  • Die Verwendung von handgeführten Arbeitsmitteln mit Teleskopstiel ist bei Vegetationsarbeiten untersagt, wenn das Risiko besteht, die allgemeinen Sicherheitsabstände zu unterschreiten,
  • Spezifische Sicherheitsabstände müssen berücksichtigt werden, wenn die Vegetation unter den Leitern liegt oder sich die Pflanzen je nach Spannung seitlich zu den Leitern befinden,
  • Das Personal muss ab dem 7. Juli 2027 für bestimmte Arbeiten qualifiziert sein;
  • …..

Für Baumfällarbeiten und damit verbundene Tätigkeiten => Kennzeichnung bestimmter Bäume, vorrangig anzuwendende Methoden und Fällmodalitäten, Dokumentation.

Zusammenfassend:

Es ist wichtig, Risiken zu identifizieren und geeignete Präventionsmaßnahmen (Arbeitsverfahren, kollektive/persönliche Schutzausrüstung, spezifische Elektrofachqualifikationen) umzusetzen, um das elektrische Risiko zu verringern oder zu eliminieren. Das Personal muss in der Lage sein, die Gefahren durch Elektrizität zu kennen, diese zu identifizieren, sich in Gefahrenzonen zurechtzufinden und die Prävention in die Vorbereitung der Arbeiten zu integrieren.

Weiterführende Informationen (gesetzliche Grundlagen):

  • Arbeitsgesetzbuch (Code du travail), Artikel R. 4544-12 bis R. 4544-33: Nicht-elektrotechnische Arbeiten im Umfeld von elektrischen Freileitungen oder unterirdischen Anlagen (Vierter Teil, Buch V, Titel IV, Kapitel IV bis)
  • Verordnung vom 5. Juli 2024 zur Prävention elektrischer Gefahren bei nicht-elektrotechnischen Arbeiten im Umfeld von unter Spannung stehenden ober- und unterirdischen elektrischen Anlagen und Leitungen
  • Verordnung vom 5. Juli 2024 über die Gleichwertigkeitsbedingungen zwischen der in Artikel R. 554-31 des Umweltgesetzbuches vorgesehenen Genehmigung für Arbeiten in der Nähe von Leitungsnetzen und der in Artikel R. 4544-33 des Arbeitsgesetzbuches vorgesehenen Befähigung