28.09.2023: Frist für die Bestandsaufnahme von PFAS-Substanzen, die verwendet, produziert, verarbeitet oder freigesetzt werden, sowie von PFAS-Substanzen, die durch Abbauprozesse in genehmigungspflichtigen ICPE-Anlagen entstehen.
Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, auch bekannt als PFAS, bauen sich nach ihrer Verwendung oder Freisetzung in die Umwelt nur sehr schwer ab.
Genehmigungspflichtige ICPE-Anlagen müssen eine Bestandsaufnahme der verwendeten, produzierten, verarbeiteten oder freigesetzten PFAS-Substanzen sowie der durch Abbau entstandenen PFAS-Substanzen durchführen. Wurden solche Substanzen vor dem 28. Juni 2023 verwendet, produziert, verarbeitet oder freigesetzt, müssen diese ebenfalls in der Liste aufgeführt werden, zusammen mit dem Datum, an dem sie voraussichtlich freigesetzt wurden.
Weitere Informationen: PFAS-Substanzen: Ein Überblick über die Verpflichtungen
28.09.2023: Frist für die erste Analyse-Kampagne von PFAS-Substanzen für genehmigungspflichtige ICPE-Anlagen unter den Rubriken 2660, 2661, 2760, 2790, 3410, 3420, 3440, 3450, 4713.
Genehmigungspflichtige ICPE-Anlagen der Rubriken 2660, 2661, 2760, 2790, 3410, 3420, 3440, 3450, 4713 müssen über einen Zeitraum von 3 aufeinanderfolgenden Monaten monatlich eine Analyse-Kampagne für PFAS-Substanzen durchführen. Die erste Kampagne muss vor dem 28. September 2023 abgeschlossen sein.
Weitere Informationen: PFAS-Substanzen: Ein Überblick über die Verpflichtungen
30.09.2023: Frist für die Meldung des Energieverbrauchs für das Jahr 2022 auf der Plattform OPERAT, sofern Sie unter das „Eco Energie Tertiaire“-System (Tertiär-Dekret) fallen.
Unternehmen, die dem „Eco Energie Tertiaire“-System (oder „Tertiär-Dekret“) unterliegen, müssen jährlich bis zum 30. September ihren Verbrauch des Vorjahres auf der Plattform OPERATmelden.
Weitere Informationen: Tertiär-Dekret: Was Sie wissen müssen





