Neue Formulare für die Bescheinigungen zur individuellen Gesundheitsüberwachung von Arbeitnehmern

Ein Erlass vom 26. September 2024 ändert die Formulare, die von Fachkräften der arbeitsmedizinischen Präventionsdienste (SPST) für die Gesundheitsüberwachung, die Feststellung der Eignung oder Nichteignung sowie für Arbeitsplatzanpassungen verwendet werden.

Caroline Mardon
Consultante HSE
Publication : 
14.11.2024
Inhaltsverzeichnis
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Ein Erlass vom 26. September 2024 ändert die von den Fachkräften der arbeitsmedizinischen Präventionsdienste (SPST) zu verwendenden Formulare.

⚠️​ Vor dem Lesen dieses Artikels zu beachten

AKTUALISIERUNG vom 21. November 2024: Diese neuen Vorlagen werden durch eine an diesem Tag veröffentlichte Verordnung aufgehoben. Die Präventions- und Gesundheitsdienste müssen daher weiterhin die vorherigen Vorlagen verwenden (festgelegt durch die Verordnung vom 16. Oktober 2017).

Hinweis: Diese Aufhebung soll auf Antrag der Anbieter von Informationssystemen auf zusätzliche Fristen zurückzuführen sein.

Dies betrifft folgende Fälle:

  • Die individuelle Gesundheitsüberwachung des Arbeitnehmers ;
  • Die ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Eignung des Arbeitnehmers bei verstärkter individueller Überwachung (SIR) ;
  • Die ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Nichteignung des Arbeitnehmers bei SIR ;
  • Die ärztliche Untersuchung, die zu Vorschlägen für individuelle Maßnahmen zur Anpassung des Arbeitsplatzes oder der Arbeitszeit führt.

Diese Änderungen erfolgen im Zuge der Reform durch das Gesetz Nr. 2021-1018 vom 2. August 2021 zur Stärkung der arbeitsmedizinischen Prävention.

Diese Formulare sind ab sofort in folgenden Fällen zu verwenden:

  • Für die Bescheinigung über die individuelle Gesundheitsüberwachung des Arbeitnehmers bei:
    • der Informations- und Präventionsvisite bei tatsächlicher Arbeitsaufnahme;
    • der Wiedereingliederungsuntersuchung nach Mutterschaftsurlaub, nach einer Abwesenheit aufgrund einer Berufskrankheit, nach einer mindestens dreißigtägigen Abwesenheit aufgrund eines Arbeitsunfalls oder nach einer mindestens sechzigtägigen Abwesenheit aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls, der nicht berufsbedingt ist;
    • der ärztlichen Untersuchung auf Wunsch des Arbeitnehmers, des Arbeitgebers oder des Arbeitsmediziners. Diese Untersuchung erfolgt unabhängig von den Eignungsuntersuchungen bei Einstellung, den regelmäßigen Untersuchungen sowie den Informations- und Präventionsvisiten. Sie kann von Arbeitnehmern sowohl bei „klassischer“ als auch bei verstärkter individueller Überwachung beantragt werden;
    • die Untersuchung zur Mitte des Berufslebens;
    • die nachberufliche Untersuchung eines Arbeitnehmers mit individuellem Gesundheitsmonitoring (SIR) nach Beendigung der berufsbedingten Exposition;
    • die nachberufliche Untersuchung eines ehemaligen Arbeitnehmers (nicht erwerbstätig, einschließlich Rentner), der einem SIR unterliegt oder unterlag;
    • Zwischenuntersuchungen für Arbeitnehmer mit SIR.
  • Für die Eignungsbeurteilung von Arbeitnehmern mit SIR bei:
    • der Einstellungsuntersuchung;
    • der vierjährlichen Erneuerung der Eignungsuntersuchung.
  • Für die Beurteilung der Nichteignung von Arbeitnehmern mit SIR in allen oben genannten Fällen, die zu einer Feststellung der Nichteignung führen können, d. h.: Einstellungsuntersuchung, regelmäßige Untersuchung, Zwischenuntersuchung, Untersuchung auf Anfrage sowie Wiedereingliederungsuntersuchung.
  • Für die Bescheinigung über Vorschläge zur Arbeitsplatzanpassung wird dieses Formular mit einer Bescheinigung über die individuelle Gesundheitsüberwachung des Arbeitnehmers oder einer Stellungnahme kombiniert. Es schließt mit einer Anpassung des Arbeitsplatzes oder der Arbeitszeit ab.

Die Änderungen treten am 11. Oktober 2024 in Kraft.