Abfall: Überblick zur erweiterten Herstellerverantwortung

Gehört Ihr Unternehmen zu den Betrieben, die bei der Abfallentsorgung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) unterliegen? Sind Sie sich über die Pflichten im Klaren, die für Hersteller gelten?

Juliette Virly
Consultante HSE
Publication : 
12.12.2025
Inhaltsverzeichnis
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Unternehmen, die bestimmte Produkte herstellen, unterliegen für die Entsorgung der aus diesen Produkten resultierenden Abfälle der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Wir erläutern das Prinzip der EPR und die damit verbundenen Herstellerpflichten.

Das Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung

Das EPR-Prinzip basiert auf dem Verursacherprinzip. Demnach ist jede Person, die für das Inverkehrbringen eines Produkts verantwortlich ist, das unter eine EPR-Sparte fällt, für dessen Umweltauswirkungen über den gesamten Lebenszyklus hinweg verantwortlich.

Wer ein solches Produkt in Verkehr bringt, muss sich an der Vermeidung und Entsorgung der daraus entstehenden Abfälle beteiligen: Das ist die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR).

Die betroffenen Produkte sind in Sparten zusammengefasst, die Produkte derselben Kategorie bündeln. Die Sparte für Haushaltsverpackungen war die erste, die 1993 geschaffen wurde. Derzeit gibt es in Frankreich 19 Sparten, doch das Gesetz vom 10. Februar 2020 zur Bekämpfung der Verschwendung und für die Kreislaufwirtschaft, das sogenannte AGEC-Gesetz, sieht die Schaffung weiterer Sparten vor.

Wer gilt als Inverkehrbringer?

Das Umweltgesetzbuch definiert den „Inverkehrbringer“ oder „Hersteller“ als jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt oder herstellen lässt und dieses unter eigenem Namen oder eigener Marke auf dem nationalen Markt bereitstellt, oder die ein für die Verwendung auf dem Staatsgebiet bestimmtes Produkt erstmals auf den nationalen Markt einführt.

Als Inverkehrbringer (oder Hersteller) gilt somit der Hersteller, Importeur oder Vertreiber eines Produkts, das unter eine EPR-Sparte fällt. Dieser Inverkehrbringer ist an die aus der EPR resultierenden Pflichten gebunden.

Die Pflichten aus der erweiterten Herstellerverantwortung

Ein der EPR unterliegender Hersteller muss sich an der Sammlung und Entsorgung der Abfälle beteiligen, die aus seinen hergestellten Produkten entstehen. Hierfür kann er:

  • ein zugelassenes individuelles System einrichten (der Hersteller organisiert die Sammlung und Verwertung der Abfälle seiner Produkte selbst); oder
  • einem zugelassenen Öko-Organismus beitreten.

Der Öko-Organismus übernimmt dann gegen einen finanziellen Beitrag des Herstellers die Entsorgung der Produktabfälle. Die Höhe des Beitrags variiert je nach Boni und Malus, die auf Basis der Bemühungen zur Öko-Konzeption des Produkts vergeben werden.

Der Öko-Organismus stellt seinen Mitgliedern eine eindeutige Identifikationsnummer (IDU) aus, die als Nachweis für die Einhaltung dieser Verpflichtungen zwingend erforderlich ist.

Hinweis: Es ist das Unternehmen (nicht die einzelne Betriebsstätte), das einem Öko-Organismus beitreten muss; die IDU wird daher auf das Unternehmen ausgestellt.

Der Hersteller muss dem Öko-Organismus, dem er beigetreten ist, jährlich Daten zur Konzeption und zum Inverkehrbringen seiner Produkte melden.

Mehr erfahren

Das französische AGEC-Gesetz und die europäische Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 vom 19. Dezember 2024, bekannt als „PPWR“, sehen die Schaffung eines erweiterten Herstellerverantwortungssystems (EPR) für gewerbliche Verpackungen vor. Somit unterliegt jeder, der Verpackungen oder verpackte Produkte, die nicht als Haushaltsverpackungen gelten, herstellt, importiert, vertreibt oder erstmals auf dem europäischen Markt bereitstellt, diesem neuen System und muss die entsprechenden EPR-Verpflichtungen erfüllen.

Die Modalitäten für die Einführung dieses Systems wurden kürzlich im Umweltgesetzbuch festgelegt. Laut einer Ankündigung des Ministeriums für den ökologischen Wandel wurde der ursprünglich für Januar 2026 geplante Start des Systems in Frankreich auf den 1.. Juli 2026 verschoben.

Weitere Systeme, etwa für Kaugummis oder technische Hilfsmittel, sollen in Kürze folgen.