Denken Sie daran, der Treibhausgasbilanz musste bis zum 31. Dezember 2012 erstellt und elektronisch an den Präfekten der Region übermittelt werden, in der sich der Hauptsitz oder die wichtigste Niederlassung des Unternehmens befand. Da diese Bilanz öffentlich zugänglich gemacht und mindestens alle drei Jahre aktualisiert werden muss, ist die zweite Ausgabe spätestens am 31. Dezember 2015 zu veröffentlichen.
Eine zweite Veröffentlichung, die im Jahr 2015 eine besondere Bedeutung erhält, da Frankreich als Gastgeber der COP 21 (Paris Climat 2015) dieses Treffen unter das Zeichen der Vorbildfunktion stellt. In diesem Zusammenhang hat das Comité 21 gemeinsam mit dem Club France Développement durable die Initiative „Solutions Cop 21“ ins Leben gerufen, um die konkreten Maßnahmen der Unternehmen sowie ihre Klimalösungen hervorzuheben.
Treibhausgasbilanz
Unternehmen sind dazu aufgerufen, eine aktive Rolle im Kampf gegen den Klimawandel zu spielen, indem sie ihre Umweltauswirkungen und insbesondere ihre Treibhausgasemissionen reduzieren.


In diesem Kontext beschreibt das Dekret Nr. 2011-829 vom 11. Juli 2011 über die Treibhausgasbilanz und den territorialen Klima-Energie-Plan die Unternehmen, die zur Erstellung einer THG-Bilanz verpflichtet sind:
- juristische Personen des Privatrechts (*), die mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigen (in Überseegebieten mehr als 250 Mitarbeiter),
- Regionen, Departements, Metropolen, Stadtverbände, Gemeindeverbände sowie Gemeinden oder Gemeindeverbände mit mehr als 50.000 Einwohnern,
- juristische Personen des öffentlichen Rechts, die mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen, sowie der Staat.
Darüber hinaus definiert es den Inhalt der Treibhausgasbilanzen und die beiden Bereiche, die in der Bilanz erfasst werden müssen:
- direkte Emissionen sowie,
- indirekte Emissionen aus der Nutzung von Strom, Wärme oder Dampf.
Das Dekret legt zudem die Modalitäten für die Bereitstellung und Veröffentlichung der Treibhausgasbilanzen fest. Es schafft eine nationale Koordinierungsstelle, die den Emissionsumfang sowie die wesentlichen methodischen Entscheidungen für die Erstellung der Bilanzen festlegt. Jede private oder öffentliche Einrichtung, die nicht der gesetzlichen BEGES-Pflicht unterliegt, kann selbstverständlich freiwillig eine Treibhausgasbilanz erstellen. Dies wird im Rahmen der sozialen Verantwortung von Unternehmen (CSR) und Organisationen gefördert, um deren Umweltauswirkungen zu verringern und gleichzeitig soziale und gesellschaftliche Aspekte zu verbessern.
(*) : Die Treibhausgasbilanz juristischer Personen des Privatrechts muss gemäß dem organisatorischen Geltungsbereich der juristischen Person erstellt werden: entweder nach finanzieller Kontrolle (die Organisation konsolidiert 100 % der Emissionen der Anlagen, über die sie die finanzielle Kontrolle ausübt) oder nach operativer Kontrolle (die Organisation konsolidiert 100 % der Emissionen der Anlagen, über die sie die operative Kontrolle ausübt).
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