HSE- und Energie-Regulierungsmonitoring September 2025

Französische und europäische Texte zu Umwelt, Energie sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz vom September 2025

Caroline Mardon
Consultante HSE
Mise à jour : 
24.10.2025
Publication : 
24.10.2025
Inhaltsverzeichnis
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Die folgende Liste ist ein Auszug aus den Veröffentlichungen in den französischen und europäischen Amtsblättern zu den Themen Umwelt, Energie sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz vom September 2025.

Environnement

UMWELT

Präzisierungen zu Sondierungs- oder Bohrarbeiten, zur Errichtung von Brunnen oder unterirdischen Bauwerken, die nicht für den häuslichen Gebrauch bestimmt sind, zur Erforschung, Überwachung oder Entnahme von Grundwasser sowie zu Sanierungsarbeiten bei Stilllegung dieser Anlagen

Umweltgesetzbuch Artikel R. 211-1 bis R. 211-21-3 4: Ressourcenmanagement GEÄNDERT DURCH Dekret Nr. 2025-884 vom 2. September 2025 bezüglich Sondierungs- oder Bohrarbeiten, die nicht für den häuslichen Gebrauch bestimmt sind, zur Erforschung, Überwachung oder Entnahme von Grundwasser [JORF vom 4. September 2025]

Das Dekret Nr. 2025-884 vom 2. September 2025 präzisiert die Verpflichtungen für Bauherren und Dienstleister, die Sondierungs- oder Bohrarbeiten, die Errichtung von Brunnen oder unterirdischen Bauwerken, die nicht für den häuslichen Gebrauch bestimmt sind, zur Erforschung, Überwachung oder Entnahme von Grundwasser sowie Sanierungsarbeiten bei Stilllegung dieser Anlagen durchführen.

Modalitäten der Überwachungskampagne für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) im Zu- und Ablauf von kommunalen Kläranlagen  

Erlass vom 3. September 2025 zur Analyse von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen im Zu- und Ablauf von kommunalen Kläranlagen [JORF vom 7. September 2025]

Im Rahmen des interministeriellen PFAS-Aktionsplans legt dieser Erlass die Bedingungen für eine Überwachungskampagne von PFAS-Substanzen im Zu- und Ablauf von kommunalen Kläranlagen mit einer Nennkapazität von mindestens 10.000 Einwohnerwerten fest, die unter die Rubrik 2.1.1.0 „Systeme zur kommunalen Abwasserentsorgung und Anlagen zur nicht-kommunalen Abwasserentsorgung zur Sammlung und Behandlung einer organischen Rohschmutzfracht“ der Nomenklatur für Anlagen, Bauwerke, Arbeiten und Tätigkeiten (IOTA) fallen.

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Schulungsnachweis für natürliche Personen, die an bestimmten mobilen Geräten arbeiten, welche fluorierte Treibhausgase oder deren Ersatzstoffe enthalten

Durchführungsverordnung (EU) 2025/1893 der Kommission vom 17. September 2025 zur Festlegung von Mindestanforderungen an Schulungsnachweise für natürliche Personen sowie der Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung solcher Schulungsnachweise gemäß der Verordnung (EU) 2024/573 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf bestimmte mobile Geräte, die fluorierte Treibhausgase oder deren Ersatzstoffe enthalten, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 307/2008 der Kommission [ABl. EU vom 19. September 2025]

Diese Verordnung legt die Mindestanforderungen für Schulungsnachweise von natürlichen Personen fest, die an bestimmten mobilen Geräten (Klimaanlagen, Wärmepumpen, Kühlkreisläufe von Kühleinheiten in schweren Nutzfahrzeugen, Lieferwagen und mobilen Maschinen, die nicht für den Straßenverkehr bestimmt sind usw.) arbeiten, welche fluorierte Treibhausgase oder deren Ersatzstoffe enthalten.

Vorbehaltlich von Übergangsbestimmungen oder gleichwertigen Nachweisen ist der Schulungsnachweis für alle Wartungs-, Instandhaltungs-, Reparatur-, Dichtheitskontroll- und Gasrückgewinnungsarbeiten an diesen Geräten obligatorisch.

Energie

ENERGIE

Festlegung der in absoluten Werten ausgedrückten Ziele für den tertiären Sektor (Einzelhandel, Kinos, Bestattungsdienste, Banken) und Präzisierung der Anwendungsmodalitäten für die Verpflichtung zur Senkung des Energieverbrauchs in Nichtwohngebäuden

Erlass vom 10. April 2020 über die Verpflichtungen zur Senkung des Endenergieverbrauchs in Nichtwohngebäuden, GEÄNDERT DURCH Erlass vom 1. August 2025 [JORF vom 6. September 2025]

Der Erlass vom 1. August 2025, bekannt als „Valeurs Absolues VI“, legt die für 2030 zu erreichenden absoluten Zielwerte für die dem „Décret Tertiaire“ unterliegenden Akteure fest, und zwar für die letzten Tätigkeitskategorien, für die bisher keine absoluten Werte definiert waren (Einzelhandel, Banken, Kinos, Bestattungsdienste).

Darüber hinaus wurde die Unterkategorie „Verwaltung und Büros (Standardbüros)“ für jede Tätigkeitskategorie, für die bisher keine absoluten Werte für diese Bereiche vorlagen, ergänzt, indem die absoluten Werte der Unterkategorie „Standardbüros (abgetrennt – zugewiesen)“ aus der Kategorie „Büros – Öffentlicher Dienst – Banken“ identisch übernommen wurden.

Zudem werden bestimmte Anwendungsmodalitäten für die Verpflichtung zur Senkung des Energieverbrauchs in Nichtwohngebäuden präzisiert (jährliches digitales Bescheinigungsmodell, verflüssigtes Erdgas usw.).

Sécurité

SICHERHEIT

Muster für die Bescheinigung über das Fehlen medizinischer Kontraindikationen, die für die Erteilung der Fahrerlaubnis und bestimmter Elektrofachkraft-Zulassungen erforderlich ist

Erlass vom 26. September 2025 zur Festlegung der Muster für die Bescheinigung über das Fehlen medizinischer Kontraindikationen für das Führen von Fahrzeugen und die Durchführung bestimmter Tätigkeiten gemäß den Artikeln R. 4323-56 und R. 4544-9 des Arbeitsgesetzbuches [Amtsblatt vom 30. September 2025]

Zur Erinnerung: Das Dekret Nr. 2025-355 vom 18. April 2025 ändert die Modalitäten der medizinischen Überwachung von Arbeitnehmern mit einer Elektrofachkraft-Zulassung sowie die Bedingungen für deren Erteilung. Dasselbe gilt für die Bedingungen zur Erteilung von Fahrerlaubnissen. Die betroffenen Arbeitnehmer werden von der Liste derjenigen gestrichen, die eine verstärkte individuelle medizinische Überwachung genießen. Einige von ihnen müssen nun über eine Bescheinigung über das Fehlen medizinischer Kontraindikationen verfügen, die vom Arbeitsmediziner nach einer von ihm durchgeführten Untersuchung ausgestellt wird und fünf Jahre gültig ist.

In diesem Rahmen legt dieser Erlass zwei Muster für die Bescheinigung über das Fehlen medizinischer Kontraindikationen fest.

Inhalt der Unterlagen für den Antrag auf Zulassung oder Verlängerung der Zulassung eines Dienstes für Prävention und Arbeitsmedizin (SPST) im Rahmen des allgemeinen Systems

Erlass vom 3. September 2025 über die Zusammensetzung der Antragsunterlagen für die Zulassung oder Verlängerung der Zulassung von Diensten für Prävention und Arbeitsmedizin sowie die spezifischen Zulassungsunterlagen für Dienste für Prävention und Arbeitsmedizin, die für die Überwachung von Zeitarbeitnehmern zuständig sind [Amtsblatt vom 9. September 2025]

Zur Erinnerung: Jeder SPST muss über eine Zulassung verfügen, die 5 Jahre gültig ist und vom Regionaldirektor für Wirtschaft, Beschäftigung, Arbeit und Solidarität (DREETS) nach Stellungnahme des ärztlichen Arbeitsinspektors erteilt wird.

In Anwendung des Gesetzes Nr. 2021-1018 vom 2. August 2021 (sogenanntes Arbeitsmedizin-Gesetz) legt dieser Erlass den Inhalt der Unterlagen fest, die dem Antrag auf Zulassung oder Verlängerung der Zulassung beizufügen sind für:

·       einen autonomen SPST,

·       einen überbetrieblichen SPST,

·       einen SPST für Unternehmen, Betriebe oder überbetriebliche Zeitarbeitsunternehmen,

·       einen überbetrieblichen SPST, der Zeitarbeitnehmer betreut.

Ausnahmeregelungen für das Certibiocide-System

Erlass vom 9. Oktober 2013 über die Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit als gewerblicher Anwender und Vertreiber bestimmter Arten von Biozidprodukten, GEÄNDERT DURCH Erlass vom 5. September 2025 [JORF vom 5. September 2025]

Der Erlass vom 5. September 2025 führt folgende Ausnahmeregelungen für das Certibiocide ein:

1) Die zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 31. Dezember 2024 erworbenen „Certibiocide-Zertifikate für Desinfektionsmittel“ sind anstelle von fünf Jahren für einen Zeitraum von sechs Jahren gültig.

2) Für das Certibiocide sind neue Befreiungen vorgesehen für:

·       das Certibiocide für Desinfektionsmittel für Personal im Bereich der Human- und Veterinärmedizin, sofern ein Nachweis über eine kontinuierliche Fortbildung erbracht wird;

·       die drei Certibiocide-Zertifikate für bestimmte Bedienstete, die mit gesundheitsbehördlichen Kontrollaufgaben an den Grenzen betraut sind, um die Ausbreitung übertragbarer Krankheiten auf dem Land-, See- oder Luftweg zu verhindern, sofern diese ebenfalls eine Schulung absolviert haben.

>> NICHT-REGULATORISCHE INFORMATION

Letzten Monat haben wir Sie über die Verpflichtung zur elektronischen Meldung von Unfällen und Zwischenfällen in Anlagen mit Umweltrelevanz (ICPE) ab dem 1.. Januar 2026 informiert.

Der Link für diese Meldung ist nun online und kann ab sofort genutzt werden.