🔎 Das Wichtigste auf einen Blick
- PFAS : neue Behandlungs- und Überwachungspflichten für bestimmte ICPE-Anlagen 2790 und 2791, die kontaminierte Flüssigabfälle verarbeiten.
- Fahrzeuge : neue europäische Anforderungen stärken die Kreislaufwirtschaft und das Management von Altfahrzeugen.
- Hecken : eine neue Regelung für deren Bewirtschaftung, Pflege, Beseitigung und Ausgleichsmaßnahmen.
- Energieaudit / EnMS : die Plattform zur Datenübermittlung umfasst nun auch Energiemanagementsysteme.
- Photovoltaik : der Schwellenwert für die systematische Umweltverträglichkeitsprüfung von Freiflächenanlagen wird von 1 auf 3 MWp angehoben.
- Arbeitsschutz : die Aufgaben der arbeitsmedizinischen Dienste werden auf die Prävention und Früherkennung von Herz-Kreislauf- und neurologischen Erkrankungen ausgeweitet.
Entdecken Sie die wichtigsten regulatorischen Änderungen, die im Juli und August 2026 veröffentlicht wurden, sowie deren konkrete Auswirkungen auf die Bereiche Umwelt, Energie sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.

UMWELT
Neue Pflichten für bestimmte klassifizierte Anlagen 2790 und 2791 im Zusammenhang mit PFAS
Verordnung vom 16. Juli 2026 über die Behandlung flüssiger Abfälle in bestimmten Anlagen, die unter die Nummern 2790 (Behandlung gefährlicher Abfälle) oder 2791 (Behandlung nicht gefährlicher Abfälle) der Nomenklatur für umweltrelevante Anlagen fallen [JORF vom 25. Juli 2026]
Aufgrund des steigenden Aufkommens an flüssigen Abfällen, die PFAS enthalten (Löschwasser, verunreinigtes Wasser oder Industrieabwässer, Spülwasser von Feuerlöschanlagen, in denen PFAS verwendet wurden), und um die Einleitung von PFAS in die Umwelt zu verringern, verpflichtet diese Verordnung bestimmte Anlagen zur Behandlung von mit PFAS kontaminierten flüssigen Abfällen (*) zur Umsetzung entsprechender Maßnahmen (Behandlungssysteme, Prüfung der Verträglichkeit mit dem aufnehmenden Gewässer, Überwachung der Einleitungen usw.).
Sie gilt für:
- genehmigungsbedürftige umweltrelevante Anlagen (ICPE) gemäß Nummer 2790 (Behandlung gefährlicher Abfälle), die flüssige Abfälle behandeln;
- meldepflichtige oder genehmigungsbedürftige umweltrelevante Anlagen (ICPE) gemäß Nummer 2791 (Behandlung nicht gefährlicher Abfälle), die Sickerwässer aus Deponien für nicht gefährliche Abfälle, Löschwasser mit fluorierten Schaummitteln, Abflusswasser aus Bereichen, in denen fluorierte Schaummittel in erheblichen Mengen verwendet wurden, Spülwasser von Feuerlöschanlagen mit fluorierten Schaummitteln oder Spülwasser von Behältern oder Geräten, die mit fluorierten Schaummitteln in Kontakt kamen, behandeln.
Neue europäische Anforderungen für Fahrzeuge
Verordnung (EU) 2026/1738 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juli 2026 über Anforderungen an die Kreislauffähigkeit bei der Fahrzeugkonstruktion und zur Entsorgung von Altfahrzeugen [ABl. EU vom 24. Juli 2026]
Anwendbar ab dem 1.. September 2028 legt diese Verordnung insbesondere Anforderungen an die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Fahrzeuge sowie Anforderungen an die Sammlung und Behandlung von Altfahrzeugen (ELV) fest. Die Verpflichtungen betreffen Fahrzeughersteller, Sammelstellen für Altfahrzeuge, Altfahrzeug-Behandlungsanlagen sowie Eigentümer von Fahrzeugen, die zu Altfahrzeugen werden. Die Verordnung ergänzt und stärkt die bereits in Frankreich bestehenden Bestimmungen zu diesem Thema.
Anwendungsmodalitäten der Bestimmungen zum Schutz und zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Hecken
Umweltgesetzbuch Artikel R. 412-50 bis R. 412-80: Nachhaltige Bewirtschaftung von Hecken EINGEFÜHRT DURCH das Dekret Nr. 2026-829 vom 28. August 2026 über die einheitliche Heckenregelung [JORF vom 31. August 2026]
Diese Artikel setzen die gesetzlichen Bestimmungen zu Hecken im Umweltgesetzbuch (L. 412-21 bis L. 412-28) um und regeln die Pflege, Bewirtschaftung und Beseitigung von Hecken. Insbesondere werden die Modalitäten für die Meldung bei Heckenbeseitigung sowie die vorzusehenden Ausgleichsmaßnahmen festgelegt.
{{a-noter-1}}

ENERGIE
Änderungen im Zusammenhang mit der Energieaudit-Plattform und Ausweitung auf das Energiemanagementsystem (EnMS)
Erlass vom 20. Mai 2016 über die zu übermittelnden Daten und die Benutzerkategorien für die in Artikel L. 233-1 des Energiegesetzbuches vorgesehene IT-Plattform, GEÄNDERT DURCH den Erlass vom 2. Juli 2026 [Amtsblatt vom 5. Juli 2026]
Der Änderungserlass weitet den Anwendungsbereich der Plattform zur Übermittlung von Informationen über Energieaudits auf die Verpflichtung zur Übermittlung von Informationen über das Energiemanagementsystem (EnMS) aus. Zudem werden die im Rahmen eines Energieaudits oder eines EnMS zu übermittelnden Informationen angepasst.
Zur Erinnerung: Je nach ihrem durchschnittlichen jährlichen Endenergieverbrauch können juristische Personen dazu verpflichtet sein, ein zertifiziertes EnMS einzuführen oder ein Energieaudit durchzuführen. Innerhalb von zwei Monaten nach der Zertifizierung des EnMS oder der Durchführung des Audits müssen die betroffenen juristischen Personen die Informationen über die Erfüllung ihrer Verpflichtungen elektronisch an die zuständige Behörde übermitteln.
Anhebung der Schwelle für die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten Photovoltaikanlagen
Umweltgesetzbuch, Artikel R. 122-1 bis R. 122-14: Umweltverträglichkeitsprüfungen für Bauvorhaben und Erschließungsprojekte, GEÄNDERT DURCH das Dekret Nr. 2026-674 vom 27. Juli 2026 über Maßnahmen zur Vereinfachung des lokalen öffentlichen Handelns und der für Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse geltenden Normen [Amtsblatt vom 28. Juli 2026]
Dieses Dekret ändert die Rubrik der Nomenklatur für Projekte, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, in Bezug auf Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung (mit Ausnahme von Anlagen auf Dächern sowie auf Parkplatzüberdachungen):
- die Schwelle für die systematische Umweltverträglichkeitsprüfung wird für Freiflächenanlagen von 1 MWp auf 3 MWp angehoben;
- infolgedessen unterliegen Projekte mit einer installierten Leistung von mindestens 300 kWp (unverändert) und weniger als 3 MWp (statt bisher weniger als 1 MWp) nun einer Einzelfallprüfung.
Ziel dieser Reform ist es, die Schwelle für die systematische Umweltverträglichkeitsprüfung an die Schwelle für die Baugenehmigungspflicht gemäß dem Städtebaugesetzbuch anzugleichen, die auf 3 MWp festgelegt ist.

SICHERHEIT
Neue Aufgaben für die arbeitsmedizinischen Präventionsdienste (SPST) im Zusammenhang mit Herz-Kreislauf- und neurologischen Erkrankungen
Arbeitsgesetzbuch, Artikel L. 4622-1 bis L. 4622-17: Aufgaben und Organisation der arbeitsmedizinischen Dienste SOWIE Artikel L. 4624-1 bis L. 4624-10: Maßnahmen und Mittel der multidisziplinären arbeitsmedizinischen Teams, GEÄNDERT DURCH das Gesetz Nr. 2026-668 vom 27. Juli 2026 zur Einführung einer nationalen Strategie zur Bekämpfung von Herz-Kreislauf- und neurologischen Erkrankungen in Frankreich [Amtsblatt vom 28. Juli 2026]
Das Gesetz führt neue Verpflichtungen und Handlungsmöglichkeiten für die SPST ein im Rahmen der Bekämpfung von Herz-Kreislauf- und neurologischen Erkrankungen, insbesondere durch die Organisation von Screening-Kampagnen am Arbeitsplatz oder die Durchführung jährlicher Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen zu bestimmten Risikofaktoren (sexistische und sexuelle Gewalt, Belastungen durch die Pflege von Angehörigen, Rauchen, Alkoholkonsum, Bewegungsmangel, Adipositas usw.).
Sie legt zudem fest, dass der Arbeitsmediziner bei der medizinischen Untersuchung zur Mitte der beruflichen Laufbahn den Arbeitnehmer verstärkt für Fragen der öffentlichen Gesundheit sowie für Herz-Kreislauf- und neurologische Risikofaktoren sensibilisieren muss, die sich auf seine Gesundheit am Arbeitsplatz auswirken können, und dem Arbeitnehmer eine Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie strukturellen Herzerkrankungen anbieten soll.
📝 Hinweis
Zur EPR-Regelung für gewerbliche Verpackungen: In einer Mitteilung hat das Ministerium für den ökologischen Wandel die Verschiebung des Inkrafttretens der EPR-Regelung für gewerbliche Verpackungen vom 1. Juli 2026 auf den 1. Januar 2027 bekannt gegeben. Der entsprechende Gesetzestext soll in Kürze angepasst werden.





