🔎 Das Wichtigste auf einen Blick
Umwelt & Energie 🌿
- PFAS: Neugestaltung einer spezifischen Abgabe für ICPE-Anlagen mit Emissionen von mehr als 100 g/Jahr, auch bei Einleitung in das öffentliche Netz.
- Abfall: Die TGAP wird ab dem 31.03. durch neue Steuern (radioaktive Abfälle, Deponierung, Verbrennung) ersetzt.
- Energie: Veröffentlichung des PPE 2026-2035 zur Festlegung der nationalen Prioritäten.
- ICPE: Vereinfachungen für temporäre Anlagen (<1 Jahr) und angehobene Schwellenwerte für die Tierhaltung.
Sicherheit & Soziales 🛡️
- ERP: Neue Brandschutzvorschriften für biobasierte Materialien (Inkrafttreten im Juni 2027).
- Mayotte: Ausnahmeregelungen zur Barrierefreiheit, um den Wiederaufbau nach dem Zyklon zu beschleunigen.
Die folgende Liste ist ein Auszug aus den Veröffentlichungen in den französischen und europäischen Amtsblättern zu Umwelt, Energie sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz vom Februar 2026.

UMWELT
Neugestaltung der PFAS-Abgabe
Umweltgesetzbuch Artikel L. 213-1 bis L. 213-22: Verwaltungs- und Finanzstrukturen GEÄNDERT DURCH das Finanzgesetz Nr. 2026-103 vom 19. Februar 2026 für 2026 [Amtsblatt vom 20. Februar 2026]
Diese Abgabe ist nun kein Bestandteil mehr der Abgabe für Verschmutzungen nicht-häuslichen Ursprungs, die ausschließlich Industrieunternehmen betrifft, die nicht an das öffentliche Kanalisationsnetz angeschlossen sind, sondern wird zu einer eigenständigen Abgabe. Zuvor galt diese Abgabe für genehmigungspflichtige Anlagen zum Schutz der Umwelt, die jährlich mehr als 100 Gramm PFAS ausstoßen und nicht an das öffentliche Kanalisationsnetz angeschlossen sind.
Sie gilt nun für genehmigungspflichtige Anlagen, die jährlich mehr als 100 Gramm PFAS direkt in die natürliche Umgebung oder über ein Kanalisationsnetz ausstoßen.
Steuern auf metallische radioaktive Abfälle, deponierte Abfälle und verbrannte Abfälle
Gesetzbuch über Steuern auf Waren und Dienstleistungen Artikel L. 433-1 bis L. 433-105: Sicherheit und Abfälle EINGEFÜHRT DURCH das Finanzgesetz Nr. 2026-103 vom 19. Februar 2026 für 2026 [Amtsblatt vom 20. Februar 2026]
Die Einführung von Abfallsteuern im Gesetzbuch über Steuern auf Waren und Dienstleistungen führt mit Wirkung zum 31. März 2026 zur Aufhebung der Artikel, die die TGAP (allgemeine Steuer auf umweltbelastende Tätigkeiten) für Abfälle im Zollkodex regeln.
Dieser Text regelt somit die Abfallsteuern. Die Modalitäten für die folgenden Steuern werden präzisiert:
- Steuer auf gelagerte metallische radioaktive Abfälle und andere zusammen mit diesen gelagerte metallische Abfälle,
- Steuer auf deponierte Abfälle,
- Steuer auf verbrannte Abfälle.
Änderung des Genehmigungsverfahrens für temporäre Anlagen
Umweltgesetzbuch Artikel R. 512-1 bis R. 512-45: Genehmigungspflichtige Anlagen GEÄNDERT DURCH das Dekret Nr. 2026-45 vom 2. Februar 2026 über Anpassungsmaßnahmen für das Umweltgenehmigungsverfahren, insbesondere für Tierhaltungsbetriebe, sowie für das Verfahren für temporäre Anlagen [Amtsblatt vom 3. Februar 2026]
Das Dekret Nr. 2026-45 vom 2. Februar 2026 präzisiert das Genehmigungsantragsverfahren sowie die Modalitäten für die Prüfung der Unterlagen für Anlagen, die weniger als ein Jahr in Betrieb sind.
Darüber hinaus beschränkt das Dekret die Möglichkeit zur Erteilung einer vorübergehenden umweltrechtlichen Genehmigung auf Projekte, die keiner Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen und für eine Betriebsdauer von weniger als einem Jahr vorgesehen sind.
Zur Erinnerung: Anlagen mit einer Betriebsdauer von weniger als einem Jahr können eine vorübergehende umweltrechtliche Genehmigung für 6 Monate erhalten, die einmalig verlängert werden kann.
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Änderung der ICPE-Nomenklatur für die Tierhaltung
Umweltgesetzbuch Artikel R. 511-9 bis R. 511-12: Nomenklatur der klassifizierten Anlagen GEÄNDERT DURCH das Dekret Nr. 2026-46 vom 2. Februar 2026 zur Änderung der Nomenklatur der für den Umweltschutz klassifizierten Anlagen [JORF vom 3. Februar 2026]
Das Dekret Nr. 2026-46 vom 2. Februar 2026 ändert die Nomenklatur der für den Umweltschutz klassifizierten Anlagen durch die Anhebung der Registrierungsschwellen für die Rubriken 2101-1 und 2101-2 (Rinder), die Änderung der Rubrik 3660 (Geflügel- oder Schweinehaltung) sowie die Anpassung der Anmerkung zur Rubrik 2120 (Hunde).

ENERGIE
Veröffentlichung des neuen mehrjährigen Energieprogramms (PPE) für den Zeitraum 2026-2035 für das französische Festland
Dekret Nr. 2026-76 vom 12. Februar 2026 bezüglich des mehrjährigen Energieprogramms [JORF vom 13. Februar 2026]
Das Dekret legt das PPE für den Zeitraum 2026-2035 fest, welches die Handlungsprioritäten der öffentlichen Hand für die Bewirtschaftung der Energieformen auf dem französischen Festland definiert, um die im Energiegesetzbuch festgelegten Ziele zu erreichen.
Harmonisierung der Modalitäten für den Ausgleich indirekter Kosten im Zusammenhang mit dem Treibhausgas-Emissionshandelssystem (EU-EHS) mit den neuen Bestimmungen zu Energieaudits und Energiemanagementsystemen
Energiekodex Artikel D. 122-14 bis D. 122-35: Beihilfe für Unternehmen, die aufgrund der auf die Strompreise umgelegten Kosten des Treibhausgas-Emissionshandelssystems einem erheblichen Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen ausgesetzt sind, GEÄNDERT DURCH das Dekret Nr. 2026-113 vom 20. Februar 2026 [Amtsblatt vom 21. Februar 2026]
Zur Erinnerung: Unternehmen in Sektoren, die als einem erheblichen Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen ausgesetzt gelten, können die sogenannte „Kompensation indirekter Kosten“ beantragen.
Das Dekret Nr. 2026-113 vom 20. Februar 2026 ändert den Energiekodex, indem es das nationale System zum Ausgleich indirekter Kosten mit den neuen Bestimmungen zu Energieaudits und Energiemanagementsystemen (EnMS) in Einklang bringt, die im Dekret Nr. 2025-1382 vom 29. Dezember 2025 festgelegt wurden.

SICHERHEIT
Neue Regeln für die Verwendung brennbarer biobasierter Bauelemente in öffentlich zugänglichen Gebäuden (ERP)
Erlass vom 25. Juni 1980 zur Genehmigung der allgemeinen Bestimmungen der Sicherheitsvorschriften gegen Brand- und Panikrisiken in öffentlich zugänglichen Gebäuden (ERP), GEÄNDERT DURCH den Erlass vom 19. Februar 2026 [Amtsblatt vom 22. Februar 2026]
Um der Verwendung biobasierter Materialien beim Bau von öffentlich zugänglichen Gebäuden Rechnung zu tragen, berücksichtigt der Erlass vom 19. Februar 2026 das mit diesen Materialien verbundene Brandrisiko.
Diese Bestimmungen gelten für Anträge auf Baugenehmigung, Änderung oder Umbau, die ab dem 1. Juni 2027 eingereicht werden.
Einführung vorübergehender Ausnahmeregelungen von den Barrierefreiheitsvorschriften für den Wiederaufbau bestimmter Einrichtungen auf Mayotte, die durch den Zyklon Chido beschädigt oder zerstört wurden
Erlass vom 22. Januar 2026 über vorübergehende Ausnahmeregelungen von den Barrierefreiheitsvorschriften für den Wiederaufbau von öffentlich zugänglichen Gebäuden und Anlagen auf Mayotte, die durch den Zyklon Chido beschädigt oder zerstört wurden [Amtsblatt vom 5. Februar 2026]
Zur Erinnerung: Nach dem Zyklon Chido, der zwischen dem 13. Dezember 2024 und dem 13. Mai 2025 auftrat und erhebliche Schäden an der öffentlichen Infrastruktur auf Mayotte verursachte, hat der Staat eine Reihe von Sofortmaßnahmen ergriffen, um den Wiederaufbau des Gebiets zu beschleunigen.
Dieser Erlass ermöglicht eine vorübergehende Abweichung von den Bestimmungen des Erlasses vom 20. April 2017 über die Barrierefreiheit von öffentlich zugänglichen Gebäuden (ERP) bei deren Bau sowie von öffentlich zugänglichen Anlagen (IOP) bei deren Gestaltung, um den Wiederaufbau von Mayotte zu beschleunigen.





