Die getrennte Sammlung von Bioabfällen ist gemäß der europäischen Abfallrahmenrichtlinie ab 2024 für alle in Europa verpflichtend.
In Frankreich galt diese Regelung bisher nur für Großerzeuger. Mit der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht weitet das Anti-Verschwendungs-Gesetz diese Pflicht nun auf alle Erzeuger aus.
Ziel dieser Verpflichtung zur getrennten Sammlung und Verwertung von Bioabfällen ist es, das Recycling organischer Abfälle zu steigern und die Mengen, die auf Deponien landen oder verbrannt werden, zu reduzieren.
Was sind Bioabfälle?
Dazu gehören
- nicht gefährliche, biologisch abbaubare Garten- und Parkabfälle,
- Lebensmittel- oder Küchenabfälle aus Haushalten, Büros, Restaurants, dem Großhandel, Kantinen, Catering-Betrieben oder dem Einzelhandel,
- sowie vergleichbare Abfälle aus der Lebensmittelverarbeitung.
Beispiele: Lebensmittelreste (Bananenschalen etc.) aus der Teeküche oder Kantine sowie Grünabfälle.
Welche Verpflichtungen bestehen?
Seit 2012 sind Personen oder Unternehmen, die eine erhebliche Menge an Bioabfällen erzeugen oder besitzen (Gartenbaubetriebe, Einzelhandel, Lebensmittelindustrie, Kantinen usw.), dazu verpflichtet, diese zur Verwertung getrennt zu sammeln.
Seit dem 1. Januar 2016 gilt dies für Gewerbetreibende, die mehr als 10 Tonnen Bioabfall pro Jahr oder 60 Liter Altspeiseöl pro Jahr produzieren.
Ab dem 31. Dezember 2023 wird diese Verpflichtung auf alle Erzeuger und Besitzer von Bioabfällen ausgeweitet (unabhängig von der Menge).
Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es?
Die zwei wichtigsten Verfahren zur Behandlung von Bioabfällen sind:
- Kompostierung
- und Vergärung zur Gewinnung von Biogas.
Hinweis: Maßnahmen zur energetischen Verwertung von Abfällen, die Umwandlung von Abfällen in Brennstoffe sowie Verfüllarbeiten gelten nicht als Recycling.
Die Abfallverwertung kann somit direkt durch den Erzeuger oder Besitzer erfolgen (z. B. Kompostierung vor Ort) oder nach einer getrennten Sammlung an Dritte übergeben werden, sofern die Verwertung nicht am Entstehungsort stattfindet.
Fazit
Frankreich verfolgt insbesondere das Ziel, die Menge der stofflich, vor allem organisch, verwerteten Abfälle zu erhöhen. Angestrebt wird, bis 2020 55 % und bis 2025 65 % der nicht gefährlichen, nicht inerten Abfälle (gemessen an der Masse) diesen Verwertungswegen zuzuführen.
Diese regulatorische Entwicklung ist Teil der nationalen Strategie Frankreichs zur Abfallvermeidung und -bewirtschaftung.
Ein weiteres Ziel ist das Ende von Einwegplastik bis 2040.
Foto: Joshua Hoehne





