Die Seveso-Standorte unterliegen besonderen Risiken im Bereich der Sicherheit und des Schutzes vor böswilligen Handlungen. Der Erlass vom 25. Juli 2017 zur Ausweitung des im Rahmen des nationalen Tarifvertrags der chemischen Industrie geschlossenen Abkommens legt daher spezifische Anforderungen für Betreiber von Seveso-Standorten – die unter diesen Tarifvertrag fallen – in Bezug auf die Sicherheit fest, insbesondere im Hinblick auf den Einsatz externer Unternehmen.
Die wichtigsten Sicherheitsmaßnahmen für Seveso-Standorte
Um die Sicherheit von Seveso-Betrieben zu gewährleisten und zu verbessern, müssen die Unternehmen der Branche die folgenden wesentlichen Maßnahmen umsetzen:
- Überwachung und Kontrolle der Zugänge für Personen, Fahrzeuge und Gegenstände auf das Werksgelände, wobei die technischen und personellen Mittel für diese Tätigkeit in Abstimmung mit dem Sozial- und Wirtschaftsausschuss (CSE) / Ausschuss für Hygiene, Sicherheit und Arbeitsbedingungen (CHSCT) anzupassen sind;
- Erstellung einer formalen Kartierung der sensiblen Bereiche sowie der jeweiligen Zugangsbedingungen für alle Personen;
- Führung eines aktuellen Inventars der Bestände an gefährlichen Stoffen, um Diebstähle schnell zu erkennen und den Behörden zu melden.
Ein von Dienstleistern und Subunternehmern vorzulegendes Sicherheitsdossier
Das auftraggebende Unternehmen (oder das nutzende Unternehmen) muss Auswahlkriterien für die Beauftragung externer Unternehmen festlegen, die auf seinem Seveso-Standort tätig werden. Diese Dienstleister und Subunternehmer müssen ihrerseits dem Auftraggeber ein Sicherheitsdossier vorlegen, das Folgendes enthalten muss:
- Die Definition ihrer Sicherheitspolitik;
- Die Beschreibung des Personalrekrutierungsprozesses (Stellenbeschreibungen, Modalitäten der Kandidatenbewertung usw.);
- Die Anweisungen und Verfahren zur Gewährleistung der Sicherheit;
- Die von ihnen für ihre Mitarbeiter organisierten Sicherheitsschulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen;
- Die Analyse potenzieller Sicherheitsvorfälle sowie die daraus abgeleiteten Erkenntnisse.
Darüber hinaus sind externe Unternehmen verpflichtet, dem Auftraggeber eine Liste der auf dem Seveso-Standort tätigen Mitarbeiter vorzulegen, damit diese eine Zugangsberechtigung erhalten können. Jeder Personalwechsel muss dem Auftraggeber vorab durch das Subunternehmen mitgeteilt werden.
Was schließlich speziell die Standorte mit oberer Seveso-Schwellebetrifft, so müssen die ausgewählten externen Unternehmen von einer externen Stelle zertifiziert sein. Seit 2008 erfolgt diese Zertifizierung nach einem Audit, das gemäß den Modalitäten des gemeinsamen MASE-UIC-Systems durchgeführt wird.





