Was ist Radon?
Radon ist ein natürlich vorkommendes radioaktives Gas, das überall in Frankreich in der Luft, im Boden und im Wasser in unterschiedlichen Konzentrationen vorhanden ist. Besonders hohe Konzentrationen finden sich in granit- und vulkanhaltigen Regionen. Während sich Radon in der Außenluft schnell verdünnt, kann es sich in geschlossenen Räumen wie Gebäuden stark anreichern.
Radon stellt ein Gesundheitsrisiko dar; es ist als krebserregend eingestuft und die Hauptquelle für die natürliche Strahlenbelastung durch ionisierende Strahlung in Frankreich.
Auf Gemeindeebene wurden Gebiete mit Radonpotenzial festgelegt. Die Gemeinden sind in drei Zonen unterteilt, für die Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Radonbelastung umgesetzt werden müssen:
- Zone 1: Gebiete mit geringem Radonpotenzial;
- Zone 2: Gebiete mit geringem Radonpotenzial, in denen jedoch bestimmte geologische Faktoren den Transport von Radon in Gebäude begünstigen können;
- Zone 3: Gebiete mit signifikantem Radonpotenzial.
Die Zoneneinteilung nach Gemeinden finden Sie auf der Website desIRSN.
Pflichten des Arbeitgebers
Radon stellt ein berufsbedingtes Risiko für die Strahlenbelastung von Arbeitnehmern dar, da es sich in der Luft geschlossener Räume ansammeln kann. Der Arbeitgeber ist daher verpflichtet, die Risiken einer Radonbelastung für seine Mitarbeiter im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (DUERP) zu bewerten. Diese Risikobewertung soll dem Arbeitgeber Aufschluss darüber geben, ob die Radonkonzentration in der Luft den Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m3) in Räumen im Erdgeschoss oder Untergeschoss überschreiten könnte.
Für Betriebe in Gemeinden der Radonpotenzialzonen 2 und 3 wird empfohlen, die Radonkonzentration in der Luft zu messen, um sicherzustellen, dass der Referenzwert nicht überschritten wird. Darüber hinaus ist eine Messung immer dann erforderlich, wenn die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung nicht eindeutig ausschließen können, dass ein Expositionsrisiko besteht.
Basierend auf den Messergebnissen muss der Arbeitgeber Präventionsmaßnahmen ergreifen, um die Radonkonzentration in der Luft zu senken, wie etwa die Verbesserung der Belüftung oder die Abdichtung der Räumlichkeiten.
Stärkung der Präventionsmaßnahmen
Um den Schutz der Arbeitnehmer vor Radon aus dem Boden (d. h. Radon, das direkt aus dem Gestein oder indirekt durch Wasser, das durch dieses Gestein fließt, oder durch daraus gewonnene Materialien freigesetzt wird) zu verbessern, verschärft der Erlass vom 15. Mai 2024 die vom Arbeitgeber umzusetzenden Präventionsmaßnahmen.
Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmenplan
Sobald die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung darauf hindeuten, dass die Radonkonzentration in der Luft den Referenzwert von 300 Bq/m3 im Jahresdurchschnitt erreichen oder überschreiten könnte, muss der Arbeitgeber die Radonkonzentration in der Luft mittels integrierender Messgeräte mit verzögerter Auswertung messen lassen, die von einer akkreditierten Stelle bereitgestellt und betrieben werden.
Ergeben die Messungen eine Radonkonzentration in der Luft, die dem Referenzwert entspricht oder diesen übersteigt, muss der Arbeitgeber einen Maßnahmenplan erstellen, um die Konzentration unter den Referenzwert zu senken. Dies kann beispielsweise durch die Einführung von Arbeitsverfahren erfolgen, die keine oder eine geringere Exposition verursachen; durch die Änderung der Gestaltung und Anordnung von Arbeitsplätzen zur Verringerung der Strahlenbelastung; durch die Verbesserung der Gebäudeabdichtung an Radon-Eintrittspunkten oder die Erhöhung der Luftwechselrate in den Räumen; oder durch eine Arbeitsorganisation, die darauf abzielt, Dauer und Intensität der Exposition zu reduzieren, insbesondere durch Zugangskontrollen zu abgegrenzten Bereichen.
Dieser Maßnahmenplan muss innerhalb von 3 Jahren umgesetzt werden. Liegt die Radonkonzentration in der Luft über 1 000 Bq/m3, muss der Maßnahmenplan innerhalb von 1 Jahr umgesetzt werden.
Sollten die ergriffenen Maßnahmen nach Ablauf dieser Fristen nicht wirksam sein und eine dauerhafte Unterschreitung des Referenzwerts nicht gewährleisten, muss der Arbeitgeber eine Radon-Zone einrichten sowie verstärkte Präventionsmaßnahmen treffen.
Einrichtung einer Radon-Zone
Die Einrichtung einer Radon-Zone umfasst:
- die Benennung eines Strahlenschutzberaters zur Abgrenzung der Radon-Zone;
- die Kennzeichnung und Meldung dieser Zone an das IRSN;
- Lassen Sie eine erste Überprüfung durch den Strahlenschutzbeauftragten durchführen, um sicherzustellen, dass die an die Radonzone angrenzenden Arbeitsbereiche keine Radonkonzentration in der Luft aufweisen, die über dem Referenzwert liegt. Eine erneute Überprüfung ist bei jeder wesentlichen Änderung der Arbeitsmethoden, Arbeitsbedingungen oder der Gestaltung des Arbeitsplatzes erforderlich, die sich auf die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer auswirken könnte.
- Erstellen Sie ein Programm für regelmäßige Überprüfungen unter Berücksichtigung der Aktivitäten in der Radonzone und den angrenzenden Arbeitsbereichen. Die Überprüfungen müssen mindestens alle 5 Jahre durchgeführt werden (jährlich, wenn die Radonkonzentration in der Luft mehr als 1.000 Bq/m3beträgt). Wenn Arbeitnehmer in der Radonzone tätig sind, kann der Arbeitgeber anstelle des Überprüfungsprogramms eine kontinuierliche Radonmessung implementieren.
- Kennzeichnen Sie die „Radonzone“ gut sichtbar vor dem Zugangsbereich. Zudem müssen ein Informationsblatt zum Radonrisiko, ein Plan mit den genauen Zonengrenzen sowie die für den Zutritt geltenden Sicherheitsanweisungen an den Zugängen zur Zone gut sichtbar ausgehängt werden.




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