🔎 Das Wichtigste auf einen Blick
Das Abfallmanagement für Industrieabfälle tritt für Unternehmen in eine hochstrategische Phase ein. Im Vorfeld der wichtigen regulatorischen Frist zum 1. Juli 2026wird die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) nun auf gewerbliche Verpackungen ausgeweitet. Während der Veranstaltung Tennaxia Connect moderierte Christophe Rémy, EHS Chief Services Officer bei Tennaxia, eine Podiumsdiskussion mit Marion Halby, Geschäftsführerin von Léko, und Julien Leroy, Geschäftsführer von RecycleMe France.
Dieser Beitrag diente dazu, die Konturen dieses 19. EPR-Sektors in Frankreich zu klären: Wer ist betroffen, wie sind die finanziellen und operativen Abläufe strukturiert und welchen genauen Zeitplan müssen Unternehmen zwingend einhalten, um die Konformität zu gewährleisten.

Warum der EPR-Sektor für gewerbliche Verpackungen jetzt startet
Frankreich etabliert sich als Vorreiter bei der erweiterten Herstellerverantwortung mit bereits 19 EPR-Sektoren und 26 Rücknahmesystemen im Betrieb. Während Haushaltsverpackungen (historisch verwaltet durch Citeo oder Adelphe) oder die Sektoren Bauwesen (PMCB) und chemische Produkte bereits gut bekannt sind, blieb der Bereich der gewerblichen Verpackungen das letzte große zu strukturierende Projekt.
Dieser Start zum 1. Juli 2026 erfolgt vor dem Hintergrund einer Überschneidung nationaler und europäischer Rechtsvorschriften:
- Auf nationaler Ebene: Das grundlegende Dekret vom 17. November 2021, ergänzt durch den „Umfangsbeschluss“ vom 2. Dezember 2025 und den Erlass vom 22. April 2026, der die Grenze zwischen Haushalts- und Gewerbeverpackungen strikt definiert.
- Auf europäischer Ebene: Das unmittelbar bevorstehende Inkrafttreten (am 12. August) der Verordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation), die darauf abzielt, die Vorschriften, Herstellerdefinitionen und Sortierziele innerhalb der Europäischen Union zu vereinheitlichen.
Für Unternehmen stellt sich nicht mehr die Frage, ob gehandelt werden muss, sondern wie sie sich an dieses System anpassen können, das das Prinzip des Verursacherprinzips konkret auf Industrie- und Gewerbeverpackungen anwendet.
Wer ist betroffen und welche Verpackungen fallen unter diese Regelung?
Der Begriff des „Inverkehrbringers“ oder Herstellers von Gewerbeverpackungen betrifft ein weitaus breiteres Spektrum an Akteuren, als es zunächst scheint. Die Branche umfasst eine komplette Kette von Beteiligten: Verpackungshersteller, Hersteller verpackter Produkte, Konfektionierer, Importeure, Händler, Großhändler, Wiederverkäufer und Auspacker.
Der Geltungsbereich der Verordnung unterteilt sich in drei Hauptkategorien von Gewerbeverpackungen:
- Verkaufsverpackungen: Becher, Kanister, Fässer, Big Bags, Schachteln…
- Umverpackungen (sekundär): Schrumpffolien für Gebinde, Kartons, Kisten…
- Transportverpackungen (tertiär): Palettenmodelle, Stretchfolien, Zwischenlagen…
Eine wesentliche strukturelle Besonderheit: Im Gegensatz zu herkömmlichen EPR-Systemen, bei denen die Verantwortung beim Unternehmen liegt, das das Endprodukt verpackt und in Verkehr bringt, bildet die EPR für gewerbliche Verpackungen eine Ausnahme für Transportverpackungen (wie Paletten). Hier wird direkt der Verpackungshersteller (der Palettenhersteller) als verantwortliche Partei bestimmt, die den Öko-Beitrag entrichten muss, um einen bereits stark vernetzten Markt zu vereinfachen.
Operative Funktionsweise und die Rolle der Rücknahmesysteme
Der Aufbau dieses neuen Sektors stützt sich auf staatlich zugelassene Rücknahmesysteme. Nach Einreichung der Bewerbungsunterlagen und Anhörungen im Ministerium wurden drei offizielle Zulassungen für die EPR für gewerbliche Verpackungen an TWIICE, CITEO PRO und LEKO PRO erteilt (Erlasse vom 3. Juni 2026, veröffentlicht am 24. Juni 2026 im Amtsblatt).
Das System basiert auf einem präzisen Modell von Finanz- und Vertragsströmen:
- Mitgliedschaft und Beitrag: Der verantwortliche Inverkehrbringer oder Hersteller schließt einen Mitgliedsvertrag mit dem Rücknahmesystem ab und zahlt einen Öko-Beitrag, der nach verschiedenen Kriterien berechnet wird, insbesondere anteilig nach den in Verkehr gebrachten Verpackungstonnen.
- Vertragliche Unterstützung für Betreiber und Kommunen: Mit den gesammelten Mitteln schließt das Rücknahmesystem finanzielle Unterstützungsverträge mit privaten Entsorgungsunternehmen und Kommunen ab. Ein Vergütungsschlüssel (Kosten pro Tonne) wird so umverteilt, um Sammlung, Sortierung und Recycling zu finanzieren.
- Direkte Auswirkungen für den Abfallbesitzer: Für Unternehmen, die ihre gewerblichen Verpackungsabfälle täglich korrekt trennen, ist dieses System vorteilhaft. Da das Rücknahmesystem dem privaten Entsorgungsunternehmen eine direkte finanzielle Unterstützung gewährt, gibt dieses den Vorteil durch eine Reduzierung der Abfallentsorgungsrechnung an den gewerblichen Abfallbesitzer weiter.
Recyclingziele und die große Herausforderung der Wiederverwendung bis 2028/2030
Der Aufbau des Sektors folgt ehrgeizigen Umweltleistungszielen, die von den Behörden festgelegt wurden, wobei Marion Halby zwei klare Prioritäten nennt:
Der Fokus auf Kunststoff
Dies ist das Material mit der größten Lücke. Aktuell stagniert die Recyclingquote für gewerblichen Kunststoff bei 26 %. Das regulatorische Ziel schreibt vor, bis 2028 50 %und bis 2030 60 %zu erreichen. Hier werden sich die Bemühungen der Rücknahmesysteme um Sammlung und Rückverfolgbarkeit vorrangig konzentrieren.
Die Mammutaufgabe Wiederverwendung
Die aktuelle Wiederverwendungsquote für gewerbliche Verpackungen ist mit geschätzten 3,4 % (knapp 3,5 %) extrem niedrig. Die für 2030 gesetzten Ziele erfordern jedoch eine echte industrielle Skalierung mit verbindlichen Wiederverwendungsquoten von 10 % bis 40 %, oder sogar 100 % , je nach Art der Industrieverpackungen (insbesondere Transport- oder Sammelverpackungen). Das Rücknahmesystem wird als Inkubator fungieren und durch Projektausschreibungen sowie F&E-Investitionen Anreize für Ökodesign und Wiederverwendung schaffen.
Für Holz (Paletten) und Karton, die bestehenden Sammel- und Sortiersysteme (über öffentliche Dienste oder private Anbieter) bleiben erhalten und werden finanziell durch die Branche unterstützt, ohne die aktuellen vertraglichen Beziehungen zu beeinträchtigen.
Der operative Zeitplan für die Konformität
Julien Leroy erläuterte den präzisen Zeitplan der Compliance-Schritte nach dem Beitritt, auf die sich jedes Unternehmen vorbereiten muss:
- Vor dem 1. Juli 2026: Analyse des Unternehmensstatus (beitragspflichtig oder nicht) und Unterzeichnung des Beitrittsvertrags bei der gewählten Rücknahmesystem-Organisation.
- Im 3. Quartal 2026: Zahlung einer ersten finanziellen Anzahlung (vorläufige halbjährliche Zahlung), um die Finanzierung der Branche zu starten.
- Ende 2026: Zahlung der zweiten vorläufigen Anzahlung.
- Januar - Februar 2027: Phase der internen Datenerfassung und Meldung der tatsächlichen Inverkehrbringungen für das gesamte Jahr 2026 (Tonnagen nach Material: Karton, Kunststoff, Holz usw.).
- März 2027: Phase der finanziellen Regulierung (Berechnung der Differenz zwischen den 2026 geleisteten vorläufigen Anzahlungen und der tatsächlichen Meldung).
Auf dem Weg zur europäischen Harmonisierung, ohne einheitliche Organisation
Die beiden Referenten räumten mit einem häufigen Missverständnis bezüglich der Auswirkungen der künftigen europäischen PPWR-Verordnung auf grenzüberschreitend tätige Unternehmen auf: es wird keine einheitliche europäische Rücknahmesystem-Organisation geben.
Die PPWR-Verordnung wird das Leben der Industrieunternehmen vereinfachen, indem sie Definitionen (was ist ein Hersteller, was ist eine Verpackung) in den 27 EU-Ländern harmonisiert und damit die derzeitigen Verzerrungen beendet. Die operative Verwaltung bleibt jedoch strikt national, da sich die Wirtschaftsmodelle von Land zu Land grundlegend unterscheiden.
Zum Beispiel:
- In Frankreich: Das System schreibt gemeinnützige Rücknahmesysteme vor, die staatlich zugelassen sind.
- In Deutschland: Das Modell basiert auf einem privaten Markt für gewinnorientierte Rücknahmesysteme mit kommerziellem Wettbewerb und anderen Kriterien für das Inverkehrbringen.
Die Einhaltung der Vorschriften wird daher durch Vernetzungstools, Synergien und vereinfachte Mitgliederbereiche erleichtert, die Meldungen müssen jedoch weiterhin länderspezifisch aufgeschlüsselt werden.
Fazit
Die Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für gewerbliche Verpackungen zerstört nicht die bestehenden, gut funktionierenden Recyclingkreisläufe, sondern ergänzt sie um eine Komponente für Finanzierung, Rückverfolgbarkeit und finanzielle Anreize zur Sortierung. Für Industrieunternehmen lautet die Devise bis zum 1. Juli: Verpackungen erfassen, Verpflichtungen identifizieren und die Unterstützung der künftigen zugelassenen Rücknahmesysteme nutzen, um diese administrative Anforderung in einen Hebel für Kreislaufwirtschaft und effizientes Ökodesign zu verwandeln.




