01.11.2024: Winterausrüstungspflicht für Fahrzeuge in Bergregionen
Winterreifen müssen ab dem 1. November 2024 sowohl mit dem „Alpin-Symbol“ als auch mit einer der Kennzeichnungen „M+S“, „M.S“ oder „M&S“ versehen sein. Dies entspricht der 3PMSF-Kennzeichnung.
Zur Erinnerung: Fahrzeuge müssen vom 1.er November bis zum 31. März in den per Präfekturerlass festgelegten Gemeinden der Bergregionen mit Winterreifen ausgestattet sein oder Schneeketten bzw. Schneesocken für zwei Antriebsräder mitführen.





