🔎 Das Wichtigste auf einen Blick
- 1. Mai 2026 : die RE2020 wird auf neue Gebäudekategorien ausgeweitet, darunter Industrie- und Handwerksgebäude, Hotels, Restaurants, Geschäfte, Gesundheitseinrichtungen, Flughafenterminals und Sportanlagen.
- 21. Mai 2026 : Inkrafttreten neuer europäischer Vorschriften für grenzüberschreitende Abfallverbringungen.
Dieser monatliche Überblick fasst alle neuen Anforderungen in den Bereichen Umwelt, Gesundheit, Sicherheit und Energie zusammen, damit Sie keine wichtige Compliance-Änderung verpassen.
01.05.2026: Ausweitung der RE2020 auf neue Gebäudekategorien
Der Anwendungsbereich der Umweltvorschriften (RE2020) wird auf den Bau von Gebäuden oder Gebäudeteilen ausgeweitet, für die ab dem 1. Mai 2026 ein Bauantrag oder eine Voranmeldung für folgende Typologien eingereicht wird:
- Industrie- und Handwerksgebäude;
- Mediatheken und Bibliotheken;
- Gebäude für atypische Bildungszwecke;
- Universitätsgebäude für Lehre und Forschung;
- Hotels;
- Einrichtungen zur frühkindlichen Betreuung;
- Restaurants;
- Geschäfte;
- Nur Umkleideräume ;
- Gesundheitseinrichtungen mit Unterbringung ;
- Gesundheitseinrichtungen ;
- Flughafenterminals ;
- Sportstätten.
21.05.2026: Grenzüberschreitende Abfallverbringung
Die neuen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2024/1157 vom 11. April 2024 treten am 21. Mai 2026 in Kraft.
Insbesondere sind die Verbringung von Abfällen zur Beseitigung innerhalb der Europäischen Union (außer bei Ausnahmen) sowie der Export von Kunststoffabfällen in Nicht-OECD-Länder untersagt.
Eine zentrale Plattform ermöglicht die Digitalisierung des Informations- und Datenaustauschs über Abfallverbringungen in der gesamten EU.




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