01.07.2024: Verschärfung der Brandschutzvorschriften für ICPE 3260 sowie für anmeldepflichtige Anlagen 2564 oder 2565
Bestehende Anlagen müssen neue Bestimmungen zur Brandprävention umsetzen:
- Elektrische Anlagen:
- Jährliche Überprüfung der elektrischen Anlagen mit Erkennung von Hotspots (Thermografie oder gleichwertige Verfahren);
- Dokumentation der Kontrollen in einem Register unter Angabe des Datums der durchgeführten Korrekturmaßnahmen
- Brandbekämpfungsmittel: automatische Brandmeldeanlage
- Wöchentliche Prüfung des Systems zur Füllstandserkennung, das mit dem Heizsystem gekoppelt ist (Rubrik 3260).
Weitere Informationen: ICPE: Oberflächenbehandlung zur Brandvermeidung – https://hse-reglementaire.com/
05.07.2024: Liste der Arbeitnehmer, die potenziell CMR-Stoffen ausgesetzt sind
Arbeitgeber müssen bis spätestens 5. Juli 2024 eine aktualisierte Liste der Arbeitnehmer erstellen, die potenziell CMR-Chemikalien ausgesetzt sind, und diese bei Bedarf laufend anpassen.
Weitere Informationen: Entwicklung der Rückverfolgbarkeit der Exposition von Arbeitnehmern gegenüber gefährlichen chemischen Stoffen – HSE Réglementaire – https://hse-reglementaire.com/





