08.04.2024: Verpflichtende Installation eines Gebäudeautomatisierungs- und Steuerungssystems für Neubauten
Die Pflicht zur Installation eines Gebäudeautomatisierungs- und Steuerungssystems gilt für Neubauten (Baugenehmigung nach dem 8. April 2024 eingereicht):
- in denen gewerbliche oder nicht-gewerbliche Dienstleistungen erbracht werden, einschließlich solcher, die juristischen Personen (Unternehmen, Vereine usw.) des Primärsektors (Landwirtschaft) oder Sekundärsektors (Industrie) gehören,
- UND die mit einer Heizungs- oder Klimaanlage ausgestattet sind, unabhängig davon, ob diese mit einer Lüftungsanlage kombiniert ist, sofern die effektive Nennleistung über 70 kW liegt
Hinweis: Bisher galt für neue Nichtwohngebäude eine Schwelle von 290 kW für die effektive Nennleistung.
Weitere Informationen: BACS-Dekret: Überblick über die Vorschriften




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