30.04.2025: Übermittlung der jährlichen Überwachungsbilanz für klassifizierte Anlagen 3110 (Leistung ab 50 MW)
Der Betreiber einer Verbrennungsanlage der Klasse 3110 mit einer thermischen Nennleistung von mindestens 50 MW muss der Aufsichtsbehörde für klassifizierte Anlagen jährlich eine Bilanz der Überwachung sowie bestimmter durch den Erlass vom 3. August 2018 vorgeschriebener Vorgänge übermitteln.
Erfahren Sie mehr in unserem Artikel über die Einstufung von Verbrennungsanlagen unter den Rubriken 2910/3110




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