In diesem Zusammenhang gewährleisten die Richtlinie (EU) 2023/1791 vom 13. September 2023 zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 (Neufassung) sowie das Gesetz Nr. 2025-391 vom 30. April 2025 mit verschiedenen Bestimmungen zur Anpassung an das EU-Recht in den Bereichen Wirtschaft, Finanzen, Umwelt, Energie, Verkehr, Gesundheit und Personenverkehr (sogenanntes „DDADUE“-Gesetz) die Wirksamkeit der unionsrechtlichen Verpflichtungen für Eigentümer und Betreiber von Rechenzentren hinsichtlich der Energieeffizienz.
Was ist ein Rechenzentrum?
Ein Rechenzentrum ist definiert als eine Struktur oder eine Gruppe von Strukturen, die dazu dienen, Computersysteme oder Server sowie zugehörige Hardware für die Speicherung, Verarbeitung oder Verteilung von Daten sowie für damit verbundene Aktivitäten zu beherbergen, zu vernetzen und zu betreiben.
Sie können unter anderem von Unternehmen, Banken oder Forschungseinrichtungen betrieben werden.
(Definition gemäß Artikel L. 236-1 des französischen Energiekodex)
Innerhalb der ICPE-Gesetzgebung gibt es keine spezifische Rubrik für Rechenzentren.
Dennoch können die verschiedenen für ein Rechenzentrum erforderlichen Anlagen (Stromaggregate, Kälteanlagen, Heizöltanks) dazu führen, dass die Einrichtung den Vorschriften für klassifizierte Anlagen zum Schutz der Umwelt (ICPE) unterliegt.
Darüber hinaus kann das Projekt zur Errichtung eines Rechenzentrums einer Umweltverträglichkeitsprüfung auf Entscheidung der Umweltbehörde unterliegen. Diese kann die Einholung einer Rodungsgenehmigung (Artikel L. 341-3 des Umweltgesetzbuches), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß der Natura-2000-Gesetzgebung (Artikel L. 414-1 des Umweltgesetzbuches) oder eine Ausnahmegenehmigung von den Verboten zum Schutz geschützter Arten (Artikel L. 411-2 des Umweltgesetzbuches) erforderlich machen.
Die Welt der Rechenzentren in Zahlen …
4,4 % Anteil des Digitalen am CO2-Fußabdruck in Frankreich.
2 % Anteil der Rechenzentren am weltweiten Energieverbrauch (Schätzung bis 2050: 6 % des in Frankreich verbrauchten Stroms).
Neben dem Energieverbrauch erfordern die Kühltechniken je nach Verfahren eine große Menge Wasser… 681.000 m³ Wasser im direkten Verbrauch im Jahr 2023.
Schaffung eines Rahmens für die Energieeffizienz von Rechenzentren
Verpflichtung zur öffentlichen Bereitstellung von Informationen zur Energieeffizienz von Rechenzentren
Rechenzentren, deren installierte Leistung der Serverräume und IT-Betriebszentren mindestens 500 kW beträgt, müssen die administrativen, ökologischen und energetischen Informationen zu ihrem Betrieb auf der digitalen Plattform übermitteln, die von der Europäischen Kommission gemäß der Richtlinie (EU) 2023/1791 vom 13. September 2023 zur Energieeffizienz bereitgestellt wird (Hinweis: Diese Plattform ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verfügbar). Diese Rechenzentren müssen diese Daten zudem der Öffentlichkeit zugänglich machen.
Die Einzelheiten zur Anwendung dieser Bestimmungen werden auf dem Verordnungsweg festgelegt.
Diese Bestimmungen gelten nicht für Rechenzentren:
- von öffentlichen oder privaten Betreibern, die Einrichtungen betreiben oder Anlagen und Bauwerke nutzen, deren Ausfall das militärische oder wirtschaftliche Potenzial, die Sicherheit oder die Überlebensfähigkeit der Nation erheblich beeinträchtigen könnte (kritische Infrastrukturen);
- die von den Streitkräften oder dem Katastrophenschutz genutzt werden oder deren Dienste ausschließlich für Zwecke der Verteidigung oder des Katastrophenschutzes erbracht werden.
Verpflichtung zur Nutzung der erzeugten Abwärme
Darüber hinaus müssen Rechenzentren ab dem 1. Oktober 2025, deren installierte Leistung mindestens 1 MW beträgt müssen die Abwärme nutzen, die sie erzeugen.
Die Einzelheiten zur Anwendung dieser Bestimmung werden per Dekret festgelegt.
Verpflichtung zur Kosten-Nutzen-Analyse
Ab dem 1. Oktober 2025 muss für jedes Projekt zur Errichtung oder wesentlichen Änderung eines Rechenzentrums mit einer Leistung von mehr als 1 MWdurch den Betreiber eine Kosten-Nutzen-Analyse zur wirtschaftlichen Machbarkeit der Verbesserung der Energieeffizienz bei der Wärme- und Kälteversorgung durchgeführt werden.
Die Einzelheiten zur Anwendung dieser Bestimmung werden per Dekret festgelegt.
Die Kosten-Nutzen-Analysen basieren auf einer Beschreibung der geplanten Anlage sowie der zum Vergleich herangezogenen Anlage(n) und umfassen die elektrische und thermische Kapazität, je nach Fall, die Art des Brennstoffs, die vorgesehene Nutzung, die geplante jährliche Betriebsstundenzahl, den Standort sowie den Bedarf an Strom und thermischer Energie. [Auszug aus Anhang XI der Richtlinie (EU) 2023/1791].
Sanktionen bei Pflichtverletzungen
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Verpflichtungen kann die Verwaltungsbehörde:
- das Rechenzentrum auffordern, seine Verpflichtungen innerhalb einer von ihr festgelegten Frist von höchstens einem Jahr zu erfüllen. Sie kann diese Aufforderung öffentlich bekannt machen;
- wenn das Rechenzentrum der Aufforderung nicht innerhalb der gesetzten Frist nachkommt, ein Bußgeld verhängen, dessen Höhe in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Verstoßes und den daraus gezogenen Vorteilen steht. Das Bußgeld darf 50.000 Euro pro betroffenem Rechenzentrum nicht überschreiten.
Ein Dekret legt die Einzelheiten zur Anwendung dieser Bestimmungen fest.





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