Nachdem das Formular Ende 2022 aktualisiert wurde, um die Entsorgung von Kältemittelabfällen über Trackdéchets zum1. Januar 2023 zu berücksichtigen, wurde das Cerfa-Formular Nr. 15947 nun erneut an die F-Gas-Verordnung III angepasst.
Somit ist seit dem 6. Juli 2024 die Version Nr. 4 des Cerfa-Formulars Nr. 15947bei Arbeiten an Anlagen, die den Umgang mit Kältemitteln erfordern und unter die Kategorien I, II, III oder IV fallen, zwingend zu verwenden.
Diese Aktualisierung berücksichtigt die neuen Verpflichtungen der Verordnung (EU) 2024/573, die am 11. März 2024 in Kraft getreten ist und die Dichtheitskontrollen auf Anlagen ausweitet, die ausschließlich HFKW-Ersatzstoffe, sogenannte „HFO“ (Beispiele: R1234yf, R1234ze, …), enthalten.
Die „HFO“-Kältemittel wurden in den Abschnitten 7, 8 und 9 (Mindesthäufigkeit der Kontrolle) sowie in Abschnitt 12 (ADR/RID-Bezeichnung) ergänzt.

Es ist zu beachten, dass das Cerfa-Formular Nr. 15947*4 bereits für „HFO“ verwendet werden kann, auch wenn dies durch die französische Gesetzgebung noch nicht explizit vorgeschrieben ist.
Zur Erinnerung: Die Tätigkeitskategorien sind durch den Erlass vom 30. Juni 2008 festgelegt:
- Kategorie I: Dichtheitskontrolle, Wartung und Instandhaltung, Montage, Inbetriebnahme sowie Rückgewinnung von Kältemitteln bei allen Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen.
- Kategorie II: Wartung und Instandhaltung, Montage, Inbetriebnahme sowie Rückgewinnung von Kältemitteln bei Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen mit weniger als 2 kg Kältemittelfüllmenge sowie Dichtheitskontrolle von Kälteanlagen mit Klimatisierung und Wärmepumpen.
- Kategorie III: Rückgewinnung von Kältemitteln aus Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen mit weniger als 2 kg Kältemittel;
- Kategorie IV: Dichtheitskontrolle von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen.





