Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten regulatorischen Bestimmungen, die zum 1. Januar dieses neuen Jahres in den Bereichen Sicherheit, Umwelt und Energie in Kraft getreten sind.
Neue regulatorische Bestimmungen im Umweltbereich
Lubrizol-Aktionsplan
Dieser Plan zielt darauf ab, die regulatorischen Bestimmungen zur Handhabung und Prävention von Industrieunfällen zu stärken.
Einige der durch diesen Plan eingeführten Änderungen sind zum 1.er Januar in Kraft getreten. Dazu gehören:
- Verpflichtende Bestandsaufnahme der gelagerten Stoffe für alle genehmigungspflichtigen ICPE-Anlagen
- neue Definition der Rubrik 1510 (überdachte Lager), die deren Anwendungsbereich erweitert.
Verbot von Plastikflaschen
(Umweltgesetzbuch Artikel L. 541-15-10)
Der Kampf gegen Einwegplastik wird intensiviert.
Es ist untersagt, in Geschäftsräumen sowie in öffentlich zugänglichen Einrichtungen kostenlos Getränkeflaschen aus Kunststoff abzugeben.
Dieses Verbot gilt nicht für:
- Einrichtungen, die nicht an ein Trinkwassernetz angeschlossen sind,
- bei zwingenden Gründen der öffentlichen Gesundheit (z. B. Hitzewelle, Gesundheitskrise usw.),
- oder wenn eine Einschränkung für die Nutzung von Wasser für den menschlichen Verzehr zu Ernährungszwecken besteht (z. B. Leitungswasser, das nicht zum Verzehr geeignet ist).
Export von Kunststoffabfällen aus der EU
(Verordnung Nr. 1013/2006 vom 14. Juni 2006)
Der Export von Kunststoffabfällen aus der EU in Länder, die nicht Mitglied der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sind, ist nun untersagt. Dieses Verbot gilt nicht für saubere Abfälle, die zum Recycling versandt werden.
Abfallsammlung in öffentlich zugänglichen Einrichtungen (ERP)
(Umweltgesetzbuch Artikel R. 541-61-2)
Betreiber von öffentlich zugänglichen Einrichtungen (ERP) müssen die getrennte Sammlung von Abfällen der Öffentlichkeit sowie der durch ihr Personal verursachten Abfälle organisieren. Hierfür stellen sie Vorrichtungen zur getrennten Sammlung bereit:
- für Verpackungsabfälle, die überwiegend aus Kunststoff, Stahl, Aluminium, Papier oder Pappe bestehen, sowie für Druckerzeugnisse und grafische Papiere einerseits,
- und für Bioabfälle andererseits.
Diese Verpflichtung gilt für ERP, die mehr als 1.100 Liter Abfall (insgesamt) pro Woche produzieren.
Treibhausgas-Quoten: eine neue Periode
(Verordnung 2018/2066 vom 19. Dezember 2018, Umweltgesetzbuch Artikel R. 229-5 bis D. 229-37-11 & Erlass vom 21. Dezember 2020)
Das europäische Emissionshandelssystem (EU-EHS) für Treibhausgase (THG) hat das Ziel, THG-Emissionen zu reduzieren.
Es tritt in die 4. Periode (2021-2030) ein. Diese schränkt insbesondere die Zuteilung kostenloser Quoten für bestimmte Sektoren ein.
Einziehung und Deklaration der TGAP-Abfallsteuer bei der DGFIP
(Zollgesetzbuch Artikel 266 sexies bis 266 quindecies)
Die Verwaltung und Einziehung der TGAP-Abfallsteuer wird von der Generaldirektion für Zoll und indirekte Steuern (DGDDI) auf die Generaldirektion für öffentliche Finanzen (DGFIP) übertragen.
Zur Erinnerung: Für die anderen Komponenten erfolgte dieser Transfer zum 1.. Januar 2020.
Neue regulatorische Bestimmungen im Energiebereich
Regulierte Stromtarife
(Energiekodex, Artikel L. 337-3 bis L. 337-9)
Die regulierten Stromtarife (TRVE) gelten für Verbraucher mit einer vertraglich vereinbarten Leistung von maximal 36 kVA.
Sie sind ab sofort nur noch für bestimmte gewerbliche Verbraucher zugänglich. Diese müssen weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro aufweisen.
Alle anderen Verbraucher mussten zu einem Markttarif wechseln.
Neue regulatorische Bestimmungen im Sicherheitsbereich
Verpflichtender Inspektionsplan bei Anwendung eines CTP
(Erlass vom 20. November 2017)
Die Einhaltung eines professionellen technischen Leitfadens (CTP) ermöglicht angepasste Prüfintervalle für die Überwachung von Druckgeräten (ESP) *.
Jeder Betreiber, der einen CTP anwenden möchte, muss nun einen Inspektionsplan umsetzen.
Er muss die Konformität dieses Plans mit dem CTP nachweisen können.
Der Inspektionsplan legt die Überwachungsmaßnahmen fest, die sicherstellen, dass ein Gerät zwischen der Inbetriebnahme und der ersten wiederkehrenden Prüfung sowie zwischen zwei wiederkehrenden Prüfungen einer vollständigen Untersuchung unterzogen wird. Er muss genehmigt sein.
Beispiel: Der CTP für Kältesysteme ermöglicht insbesondere die Überwachung von Druckkälteanlagen.
*Beispiele für ESP: Luftkompressoren, Dampfkessel, Druckkälteanlagen, …
Neue Arbeiten mit krebserzeugenden Stoffen
(Erlass vom 26. Oktober 2020)
Arbeiten, bei denen eine Exposition gegenüber alveolengängigem kristallinem Siliziumdioxid aus Arbeitsprozessen besteht, wurden in die Liste der krebserzeugenden Stoffe, Gemische und Verfahren aufgenommen.
Infolgedessen müssen die betroffenen Arbeitgeber die für CMR-Stoffe geltenden Bestimmungen umsetzen: jährliche Überprüfung der Arbeitsplatzgrenzwerte, verstärkte individuelle Gesundheitsüberwachung der Arbeitnehmer, erweiterte Mitarbeiterschulungen usw.
Digitale Benachrichtigung über den AT/MP-Beitragssatz
(Sozialgesetzbuch Artikel L. 242-5)
Die elektronische Benachrichtigung über die Beitragssätze für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten (AT/MP) ist seit dem 1. Januar 2020 für Unternehmen mit mehr als 149 Mitarbeitern verpflichtend.
Ab dem 1. Januar 2021 gilt diese Pflicht auch für Unternehmen mit mindestens 10 Mitarbeitern.
Diese Benachrichtigungen erfolgen über den Onlinedienst „Compte AT/MP“, der auf der Website verfügbar ist: www.net-entreprise.fr.
Die Anmeldung zu diesem Onlinedienst ist somit für alle beitragspflichtigen Arbeitgeber obligatorisch; bei Nichtbeachtung können Strafen verhängt werden. Die Krankenversicherung weist darauf hin, dass die Anmeldung für Unternehmen mit 10 bis 149 Mitarbeitern bis zum 1. Dezember 2020 erfolgen muss.
Anpassung der TMD-Verordnung an neue internationale Abkommen
(Erlass vom 29. Mai 2009)
Die TMD-Verordnung fasst die Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter auf dem Staatsgebiet für die drei Landverkehrsträger Straße, Schiene und Binnenschifffahrt zusammen. Sie wurde angepasst, um die Entwicklungen der internationalen Vorschriften für den Landtransport gefährlicher Güter (ADR 2021, RID 2021 und ADN 2021) zu berücksichtigen.
Die wesentlichen Änderungen betreffen folgende Punkte: Online-Benennung des Gefahrgutbeauftragten (CSTMD), Bedingungen für die Nutzung von Anhängern beim Kraftstofftransport, Ausnahmeregelungen für Transporte durch Arzneimittelgroßhändler, Lieferung gefährlicher flüssiger Stoffe in IBCs, neue UN-Nummer 3549 für bestimmte infektiöse medizinische Abfälle usw.
Arbeitgeber können die alten Bestimmungen der TMD-Verordnung noch bis zum 30. Juni 2021 anwenden.
Kennzeichnung des toten Winkels bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen
(Straßenverkehrsordnung Artikel R. 313-32-1)
Ab dem 1. Januar 2021 ist eine Kennzeichnung des toten Winkels für alle Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) von mehr als 3,5 Tonnen vorgeschrieben. Bei Nichteinhaltung ist ein Bußgeld der 4. Klasse (135 €) vorgesehen.
Eine Ausnahmeregelung gilt, wenn eine gleichwertige Vorrichtung vorhanden ist, die den Vorschriften eines anderen EU-Mitgliedstaats entspricht.
Zudem gilt für Fahrzeuge eine einjährige Übergangsfrist, sofern sie vor dem 31. März 2021 an den Seiten und am Heck mit einer anderen Vorrichtung zur Kennzeichnung des toten Winkels ausgestattet wurden.
Pflicht zur Bereitstellung eines AED in öffentlich zugänglichen Gebäuden der Kategorien 1 bis 3
(Bau- und Wohnungsgesetzbuch, Artikel R. 123-57 bis R. 123-60 & Erlasse vom 29. Oktober 2019)
Ein automatisierter externer Defibrillator (AED) ist nun in öffentlich zugänglichen Gebäuden (ERP) der Kategorie 4.
Dieser AED muss leicht zugänglich sein und von jeder Person bedient werden können. Die Beschilderung muss den Vorgaben des Erlasses vom 29. Oktober 2019 entsprechen.
Darüber hinaus muss der Betreiber seinen AED in der nationalen Datenbank Géo’DAE.
Hinweis: Die Installation eines AED ist seit dem 1. Januar 2020 für öffentlich zugängliche Gebäude der Kategorien 1 bis 3 sowie seit dem 1. Januar 2022 für bestimmte Gebäude der Kategorie 5 (Bahnhöfe, Hotels und Restaurants in Höhenlagen, Berghütten, geschlossene und überdachte Sportstätten usw.) verpflichtend.
Fazit
Angesichts dieser weitreichenden Entwicklungen empfehlen wir Ihnen zu prüfen, ob einige dieser regulatorischen Bestimmungen Sie betreffen. Sollte dies der Fall sein und noch nicht geschehen sein, bitten wir Sie, diese sorgfältig zu prüfen und umzusetzen.





