Anlässlich der Veröffentlichung des Erlasses vom 28. Oktober 2013 über den Inhalt des Antragsdossiers für einen speziellen Plan zur Dekontaminierung und Entsorgung von Geräten, die PCBenthalten, möchten wir Ihnen einen Überblick über den zweiten PCB-Dekontaminierungs- und Entsorgungsplan geben.
Einführung eines zweiten nationalen Plans zur Dekontaminierung und Entsorgung von Geräten mit einem PCB-Gehalt von mehr als 50 ppm
Zur Erinnerung: Der erste Plan (genehmigt durch den Erlass vom 26. Februar 2003) sah vor, dass Besitzer von Geräten mit mehr als 5 dm³ Flüssigkeit, deren PCB -Gehalt mindestens 500 ppm beträgt, diese Geräte bis spätestens 31. Dezember 2010 dekontaminieren oder entsorgen mussten.
Um dem Abschluss dieses ersten nationalen Plans Rechnung zu tragen, führt das Dekret Nr. 2013-301 vom 10. April 2013 einen neuen nationalen Plan zur Dekontaminierung und Entsorgung von PCB-haltigen Geräten ein. Die Artikel R. 541-18 bis R. 541-41 des Umweltgesetzbuches wurden entsprechend geändert.
Die Regelung
Die von diesem zweiten Plan betroffenen Geräte sind solche, die mehr als 50 ppm PCB enthalten, einschließlich Geräten, die bereits dekontaminiert wurden, deren Ersatzflüssigkeit jedoch mehr als 50 ppm enthält.
Dieser Plan sieht ein Verbot des Besitzes von Geräten mit mehr als 50 ppm PCB ab folgenden Zeitpunkten vor:
- 1. Januar 2017, wenn das Gerät vor dem 1. Januar 1976 hergestellt wurde;
- 1. Januar 2020, wenn das Gerät zwischen dem 1. Januar 1976 und dem 1. Januar 1981 hergestellt wurde;
- 1. Januar 2023, wenn das Gerät nach dem 1. Januar 1981 hergestellt wurde.
Zudem sind folgende Neuerungen zu beachten:
- Jeder Besitzer von Geräten, die potenziell PCB enthalten könnten, ist verpflichtet, deren PCB-Gehalt zu ermitteln;
- Besitzer, die ihre Geräte dekontaminieren lassen, müssen 6 bis 12 Monate nach der Wiederinbetriebnahme eine Analyse des PCB-Gehalts der neuen Flüssigkeit durchführen lassen;
- Besitzer von Geräten, deren Flüssigkeitsvolumen PCB enthält oder enthalten könnte und mehr als 5 dm³ beträgt, müssen diese auf ihrer Website melden * (und nicht mehr beim Präfekten des Departements);
- Unternehmen, die PCB-haltige Abfälle behandeln, sind nicht mehr nur zugelassene Fachbetriebe, sondern können auch ICPE sein, die für deren Behandlung zugelassen sind;
- Anlagen, die ein Gerät mit mehr als 50 ppm PCB behandelt haben, sind verpflichtet, ein Zertifikat über die Entsorgung des Geräts auszustellen (ein Zertifikat über die Dekontaminierung muss in jedem Fall ausgestellt werden).
Hinweis: Geräte, die nach dem 18. Juni 1994 hergestellt wurden, gelten als PCB-frei. Geräte, die nach dem 4. Februar 1987 hergestellt wurden, hermetisch versiegelt sind oder bei denen nachgewiesen wurde, dass vor dem 18. Juni 1994 keine dielektrische Flüssigkeit mit einem Isomerengemisch der CAS-Nummer 76253-60-6 hinzugefügt wurde und das Gerät kein Typenschild mit der Aufschrift "UGILEC-T" trägt, gelten als nicht durch PCB belastet.
Fall eines Besitzers von mehr als 150 vom Plan betroffenen Geräten
Dieser Besitzer kann die Dekontaminierung oder Entsorgung seiner Geräte nach einem anderen Zeitplan als dem oben genannten organisieren. Um einen "Sonderplan" in Anspruch zu nehmen, muss der Besitzer einen entsprechenden Antrag beim Umweltministerium stellen. Er muss insbesondere vor dem 1. Januar 2014 einen Zeitplan für die Dekontaminierung oder Entsorgung seiner Geräte vorlegen. Dieser Zeitplan muss die Behandlung der Hälfte der Geräte vor dem 1. Januar 2020 und aller Geräte vor dem 31. Dezember 2025 vorsehen.
Der Erlass vom 28. Oktober 2013 legt den Inhalt des Antragsdossiers für einen Sonderplan für PCB-haltige Geräte fest. Es ist zu beachten, dass unvollständige Dossiers abgelehnt werden.
Zudem verpflichtet er den Besitzer eines Sonderplans dazu, jährlich einen Fortschrittsbericht über den Plan zu erstellen und an das Umweltministerium zu übermitteln, der eine Liste der dekontaminierten und entsorgten Geräte enthält, sowie das nationale Inventar der Geräte, die PCB und PCT enthalten oder enthalten könnten, zu aktualisieren.
* https://inventairepcb.ademe.fr/
Benötigen Sie Hilfe bei der Abfallentsorgung? Nutzen Sie die Abfallmanagement-Software von Tennaxia.





