Inspektion und Wartung thermodynamischer Systeme

Hier ist eine Zusammenfassung der Grundlagen zur Kontrolle und Wartung thermodynamischer Systeme – sind Sie auf dem neuesten Stand?

Marie Jamain
Consultante HSE
Publication : 
30.09.2025
Inhaltsverzeichnis
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 Zur Erinnerung: Für thermodynamische Systeme, die am 1.. Januar 2020 bereits vorhanden waren, gilt:

-  Eine Wartung alle 2 Jahre bei einer Leistung zwischen 4 und 70 kW (1.. Wartung bis zum 1.. Juli 2022), spätestens jedoch zwei Jahre nach dem Austausch oder der Installation.

- Oder eine Inspektion alle 5 Jahre bei einer Leistung von über 70 kW (1.. Wartung bis zum 1.. Juli 2025), spätestens jedoch fünf Jahre nach dem Austausch oder der Installation des Systems. Wenn das System einer Inspektion unterliegt, ist keine Wartung erforderlich.

- Und einem Heizungs-, Lüftungs- und Klimabuch (HLK-Buch) für Systeme mit mehr als 70 kW. Dieses enthält alle systemrelevanten Daten, unabhängig von der Leistung der einzelnen angeschlossenen Geräte, und muss bei der Inspektion vorgelegt werden.

Was ist ein thermodynamisches System?

Es handelt sich um ein System, das mithilfe eines thermodynamischen Kreisprozesses Wärme zwischen der Umgebung und einem Gebäude oder einer industriellen Anwendung überträgt, um die Innenluft zu erwärmen oder zu kühlen.

Die gängigsten thermodynamischen Anlagen/Systeme sind:

- Wärmepumpe (WP),

- Klimagerät

- Klimaschrank für Serverräume

- Rechenzentrumskühlung

- Kühlzelle

- Kühlhaus

Diese Beispiele sind nicht abschließend. Sie finden sich in Büros, Reinräumen, Laboren, IT-Serverräumen und Lagerhallen. Heizkessel gehören nicht dazu, da für sie andere Inspektionspflichten gelten.

Für welchen Zweck?

Kühlung oder Erwärmung der Innenraumluft (thermische Behandlung eines Raumes, in dem sich Personen aufhalten). Industrielle Prozesse, die nicht die Umgebungsluft behandeln, sind daher nicht betroffen (z. B. gekühlte Schaltschränke an Produktionsmaschinen, Trockentunnel, Wasserkühlsysteme für Fertigungsprozesse).

Wie berechne ich die Leistung meines Systems?

Durch Addition der Leistungen (Heiz- und Kühlleistung) aller Geräte in einem Gebäude, ohne Mindestschwelle. Mehrere thermodynamische Maschinen, die in demselben Gebäude Kälte oder Wärme erzeugen, werden somit als ein einziges System betrachtet.  

Hinweis: Die Leistungen von Systemen, die verschiedenen Eigentümern gehören, müssen nicht addiert werden.

Welche Leistung ist zu berücksichtigen, wenn mein Gerät sowohl heizt als auch kühlt?

Es gilt der höhere Wert aus Heiz- und Kühlleistung des thermodynamischen Systems, wie vom Hersteller angegeben und unter den Nennleistungsbedingungen gemäß Norm EN 14511 gemessen. Diese Daten finden Sie in der Regel in den technischen Unterlagen des Geräts.

Wer darf die Wartung durchführen?

Eine qualifizierte Person (II des Artikels 16 des Gesetzes Nr. 96-603 vom 5. Juli 1996 )

Wer darf die Inspektionen durchführen?  

Seit dem 1.. Januar 2025 dürfen diese regelmäßigen Inspektionen ausschließlich von einer akkreditierten Stelle durchgeführt werden.

Ist dieser 5-Jahres-Rhythmus anpassbar? Gibt es Ausnahmen?

Ja, der Zeitraum kann auf 10 Jahre verlängert werden, sofern die Aktivitäten des Standorts durch ein Energiemanagementsystem abgedeckt sind, das nach der Norm ISO 50001 zertifiziert ist und dieses System das thermodynamische System mit einschließt.

Es gibt zwei Ausnahmen von der Pflicht zur regelmäßigen Inspektion:

- wenn das System durch einen Energieleistungsvertrag (ELV) abgedeckt ist, der die Kriterien des Erlasses vom 24. Juli 2020 erfüllt. In diesem speziellen Fall ist der Eigentümer auch nicht verpflichtet, ein HLK-Heft zu führen (obwohl es dennoch empfohlen wird, die Daten zum System zentral zu erfassen).

- Wenn der Standort nach ISO 50001 zertifiziert ist und die Tätigkeit hauptsächlich der Kühllagerung dient.

Welche Inhalte?

Gibt es einen Zusammenhang zwischen der regelmäßigen Inspektion und den Verpflichtungen der BACS-Verordnung?

Die BACS-Verordnung gilt für Systeme, die in bestimmten Gebäuden Wärme und Kälte verteilen, und zielt darauf ab, deren Energieeffizienz durch die Installation eines Überwachungssystems, dem sogenannten „Automatisierungs- und Kontrollsystem“, zu optimieren. Die Schwelle für die Installationspflicht liegt bei 70 kW und basiert ebenfalls auf der kumulierten Leistung der im Gebäude vorhandenen Anlagen. Dabei sind jedoch nur Nichtwohngebäude zu berücksichtigen, und Heizkessel müssen in die Berechnung einbezogen werden.

Weitere Informationen zur BACS-Verordnung finden Sie in unserem Newsletter zu diesem Thema.

Was gilt für gemischte Systeme (Raumklimatisierung + industrielle Anwendung)?

Falls die allgemeine Regel keine eindeutige Antwort auf Ihre Fragen zulässt, hilft Ihnen möglicherweise die FAQ des Ministeriums weiter:

https://www.ecologie.gouv.fr/sites/default/files/documents/FAQ%20Inspection%20entretien%20chauffage%20et%20clim.pdf