Videoüberwachung: Die wichtigsten regulatorischen Anforderungen

Die Installation von Videoüberwachungskameras im öffentlichen Raum erfordert eine alle 5 Jahre zu erneuernde behördliche Genehmigung sowie eine entsprechende Information der Öffentlichkeit.

Marie Faucon
Consultante HSE
Publication : 
08.04.2019
Inhaltsverzeichnis
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Der Einsatz eines Videoüberwachungssystems, das den öffentlichen Raum im Umfeld eines Standorts erfasst, unterliegt verschiedenen technischen und administrativen Auflagen. Ein Überblick über die wichtigsten regulatorischen Anforderungen.

Erteilung einer Genehmigung für Videoüberwachung

Die Installation von Videoüberwachungskameras bedarf einer Genehmigung durch den Präfekten des Departements (in Paris durch den Polizeipräfekten) nach Stellungnahme der zuständigen Kommission für Videoüberwachung. Diese Genehmigung muss alle 5 Jahre erneuert werden.

Anträge auf Genehmigung oder Verlängerung sind über das Formular Cerfa Nr. 13806 zu stellen, dem ein administratives und technisches Dossier (Bericht, Pläne, Beschreibung des Systems usw.) beizufügen ist.

Der Präfekt muss vorab über das Datum der Inbetriebnahme der Videoüberwachungskameras informiert werden.

Information der Öffentlichkeit über die Videoüberwachung

Parallel dazu muss die Öffentlichkeit durch Aushänge oder Hinweisschilder mit einem Kamerapiktogramm über die Installation von Videoüberwachungssystemen informiert werden.

Hinweis: Wenn die Größe der betroffenen Orte oder Einrichtungen sowie die Vielzahl der Beteiligten die Identifizierung der verantwortlichen Person erschweren, an die sich Interessierte zur Wahrnehmung ihres Rechts auf Zugang zu den Aufnahmen wenden können, muss derAushang den Namen oder die Funktion sowie die Telefonnummer des Verantwortlichen enthalten.

Die aufgezeichneten Bilder müssen innerhalb der in der Genehmigung festgelegten Frist (maximal ein Monat) gelöscht werden, es sei denn, es liegt ein Ermittlungsverfahren wegen eines auf frischer Tat ertappten Verbrechens, eine Voruntersuchung oder ein gerichtliches Ermittlungsverfahren vor. Die Genehmigung kann zudem eine Mindestaufbewahrungsfrist für die Bilder festlegen.

Löschung der Aufnahmen

Die CNIL (nationale Datenschutzbehörde) empfiehlt, eine Aufbewahrungsdauer zu wählen, die in einem angemessenen Verhältnis zum Zweck steht und 15 Tage nicht überschreitet, sofern kein Strafverfahren vorliegt.

Führung eines Registers

Der Verantwortliche für das Videoüberwachungssystem muss ein Verzeichnis führen, in dem die durchgeführten Aufzeichnungen sowie das Datum der Löschung der Bilder festgehalten werden.

Einhaltung technischer Normen bei der Videoüberwachung

Videoüberwachungssysteme müssen bestimmte Kriterien erfüllen, die durch den Erlass vom 3. August 2007 festgelegt wurden. Dieser Erlass regelt insbesondere die Anforderungen an die Konfiguration, den Anschluss der Systeme sowie die Speicherung und den Export der Bilder.

Hinweis: Die Beauftragung eines COFRAC-zertifizierten Installateurs ist nicht zwingend erforderlich, vereinfacht jedoch den Inhalt des bei der Präfektur einzureichenden Genehmigungsantrags. Ist der Installateur nicht akkreditiert, muss der Antrag einen Fragebogen enthalten, der die technischen Merkmale des Systems sowie dessen Konformität mit den im Erlass vom 3. August 2007 definierten technischen Normen bestätigt.