Regulatorischer Monitoring-Bericht HSE und Energie für Oktober 2024

Im Oktober 2024 konzentriert sich das regulatorische Monitoring für HSE und Energie auf die EPR-Systeme (Erweiterte Herstellerverantwortung), gespeicherten Kohlenstoff, Wasserabrechnungen sowie Muster für arbeitsmedizinische Stellungnahmen.

Léa Soler
Consultante HSE
Publication : 
14.11.2024
Inhaltsverzeichnis
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Die folgende Liste ist ein Auszug aus den Veröffentlichungen in den französischen und europäischen Amtsblättern zu den Themen Umwelt, Energie sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz im Oktober 2024.

Environnement

UMWELT

Änderung der Modalitäten für die Übermittlung von Daten zu Systemen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR)

Erlass vom 12. Dezember 2022 über Daten zu Systemen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR), GEÄNDERT DURCH den Erlass vom 8. Oktober 2024 [JORF vom 20. Oktober 2024]

Zur Erinnerung: Hersteller, die ein individuelles System eingerichtet haben, sowie Öko-Organisationen müssen der ADEME jährlich eine Reihe von Informationen für jede betroffene Produktkategorie übermitteln. Der Erlass vom 12. Dezember 2022 definiert für alle EPR-Systeme die Art und Weise sowie die Modalitäten der Bereitstellung dieser Informationen.

Damit werden die Modalitäten für die Datenübermittlung zu den EPR-Systemen sowie die Anhänge, die spezifische Fälle für die betroffenen EPR-Systeme vorsehen, geändert. Zunächst wird der Zeitplan für die Datenübermittlung überarbeitet (die Frist ist nun auf den 31. Mai festgelegt, gegenüber dem 30. April zuvor). Die Anwendungsbereiche und Inhalte der zu übermittelnden Daten werden zudem ergänzt für:

  • Daten zur Abfallsammlung;
  • Daten zur Abfallbewirtschaftung;
  • Daten zur Wiederverwendung und zum Wiedereinsatz gebrauchter Produkte;
  • Daten, die im Rahmen der Übermittlung an die zuständige Behörde für die Erstellung und Überwachung des regionalen Plans für Raumordnung, nachhaltige Entwicklung und territoriale Gleichstellung (SRADDET) oder des regionalen Plans zur Abfallvermeidung und -bewirtschaftung (PRPGD) bereitzustellen sind.

Definition der Kriterien und Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit in einem Produkt gespeicherter Kohlenstoff als dauerhaft chemisch gebunden gilt

Delegierte Verordnung (EU) 2024/2620 der Kommission vom 30. Juli 2024 zur Ergänzung der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Bedingungen, unter denen Treibhausgase als dauerhaft chemisch in einem Produkt gebunden gelten [ABl. EU vom 4. Oktober 2024]

In Anwendung der Richtlinie 2023/87 vom 13. Oktober 2023 zur Einrichtung eines Systems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten legt diese Verordnung die Kriterien und Bedingungen fest, die erfüllt sein müssen, damit Treibhausgase (THG) als dauerhaft chemisch in einem Produkt gebunden gelten.

Zur Erinnerung: Die Rückgabe von THG-Zertifikaten ist nicht erforderlich für THG-Emissionen, die als so abgeschieden und verwendet gelten, dass sie dauerhaft chemisch in einem Produkt gebunden sind, sodass sie unter normalen Nutzungsbedingungen, einschließlich aller normalen Aktivitäten nach dem Ende der Lebensdauer des Produkts, nicht in die Atmosphäre gelangen können.

Änderung der Darstellung von Wasserrechnungen

Erlass vom 10. Juli 1996 über Rechnungen für die Wasserverteilung sowie die Sammlung und Behandlung von Abwasser, GEÄNDERT DURCH den Erlass vom 2. Oktober 2024 [JORF vom 30. Oktober 2024]

Zur Erinnerung: Die durch das Finanzgesetz 2024 eingeleitete Reform der Wasserabgaben ersetzt ab dem 1. Januar 2025 die Abgaben für häusliche Verschmutzung und für die Modernisierung der Sammelnetze durch folgende Gebühren:

  • Auf den Trinkwasserverbrauch;
  • Für die Leistung der Trinkwassernetze;
  • Für die Leistung der kommunalen Abwassersysteme.

Um eine einheitliche Darstellung zu gewährleisten, ändert der Erlass vom 2. Oktober 2024 die Gestaltung der Wasserrechnungen, um den neuen Abgaben Rechnung zu tragen.

Sécurité

SICHERHEIT

Aktualisierung der Muster für Eignungsbescheinigungen, Nichteignungsbescheinigungen, Bescheinigungen über die individuelle Gesundheitsüberwachung sowie Vorschläge für Arbeitsplatzanpassungen

Erlass vom 16. Oktober 2017 zur Festlegung der Muster für Eignungsbescheinigungen, Nichteignungsbescheinigungen, Bescheinigungen über die individuelle Gesundheitsüberwachung sowie Vorschläge für Arbeitsplatzanpassungen, GEÄNDERT DURCH den Erlass vom 26. September 2024 [Amtsblatt vom 10. Oktober 2024]

Um den Änderungen durch das Gesetz Nr. 2021-1018 vom 2. August 2021 zur Stärkung der Prävention im Bereich der Arbeitsmedizin Rechnung zu tragen, aktualisiert der Erlass vom 26. September 2024 die Muster für Eignungsbescheinigungen, Nichteignungsbescheinigungen, Bescheinigungen über die individuelle Gesundheitsüberwachung sowie Vorschläge für Arbeitsplatzanpassungen durch vier neue Vorlagen.