HSE- und Energierechts-Update Oktober 2023

Französische und europäische Texte zu Umwelt, Energie sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz vom Oktober 2023.

Marie Faucon
Consultante HSE
Publication : 
15.11.2023
Inhaltsverzeichnis
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Die folgende Liste ist ein Auszug aus den Veröffentlichungen in den französischen und europäischen Amtsblättern zu den Themen Umwelt, Energie sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz vom Oktober 2023.

Environnement

UMWELT

Änderung der Rubriken 2251 und 2630

Umweltgesetzbuch Artikel R. 511-9 bis R. 511-12: Nomenklatur der klassifizierten Anlagen GEÄNDERT DURCH das Dekret Nr. 2023-943 vom 11. Oktober 2023 zur Änderung der Nomenklatur der für den Umweltschutz klassifizierten Anlagen [JORF vom 13. Oktober 2023]

Das Dekret vom 11. Oktober 2023 hebt zunächst das Genehmigungsverfahren für die ICPE-Rubrik 2251 (Herstellung, Abfüllung von Wein, ausgenommen Anlagen, die unter Rubrik 3642 klassifiziert sind) auf. Die Schwellenwerte für die Melde- und Registrierungsverfahren bleiben unverändert. Für die Rubrik 2630 (Herstellung von oder auf Basis von Wasch- und Reinigungsmitteln sowie Seifen, ausgenommen Tätigkeiten, die unter Rubrik 3410 klassifiziert sind) wird das Genehmigungsverfahren zugunsten einer Registrierung abgeschafft.

Allgemeine Vorschriften für Anlagen, die unter das Registrierungsverfahren der Rubrik 2630 (Herstellung von Wasch- und Reinigungsmitteln sowie Seifen) der Nomenklatur der für den Umweltschutz klassifizierten Anlagen fallen

Erlass vom 11. Oktober 2023 über die allgemeinen Vorschriften für Anlagen, die unter das Registrierungsverfahren der Rubrik 2630 (Herstellung von Wasch- und Reinigungsmitteln sowie Seifen) der Nomenklatur der für den Umweltschutz klassifizierten Anlagen fallen [JORF vom 13. Oktober 2023]

Dieser Erlass legt die allgemeinen Vorschriften für ICPE fest, die unter der Rubrik 2630 registriert sind. Betroffen sind Tätigkeiten zur Herstellung von oder auf Basis von Wasch- und Reinigungsmitteln sowie Seifen, sofern die Produktionskapazität mehr als 50 t/Tag beträgt.

Weiterentwicklung der Modalitäten für die Öffentlichkeitsbeteiligung

Umweltgesetzbuch Artikel L. 181-1 bis L. 181-32: Umweltgenehmigung GEÄNDERT DURCH das Gesetz Nr. 2023-973 vom 23. Oktober 2023 über die grüne Industrie [JORF vom 24. Oktober 2023]

Das Gesetz über die grüne Industrie sieht eine Modernisierung der Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Um die Verfahrensdauer zu verkürzen, umfasst die Prüfung der Umweltgenehmigung künftig zwei (statt bisher drei) Phasen:

  1. Die Prüf- und Konsultationsphasen laufen parallel ab;
  2. Eine Entscheidungsphase.

Die Prüf- und Konsultationsphase dauert nun drei Monate (statt bisher fünf, außer in besonderen Fällen).

Berücksichtigung der besten verfügbaren Techniken, Verbesserung des Brandschutzes und Erleichterung des Betriebs von Abfalldeponien im „Bioreaktor“-Modus zur Optimierung der Biogasproduktion

Erlass vom 15. Februar 2016 über die Lagerung nicht gefährlicher Abfälle, GEÄNDERT DURCH den Erlass vom 7. August 2023 [JORF vom 27. Oktober 2023]

Nach der Veröffentlichung der besten verfügbaren Techniken (BVT) für Abfallbehandlungsanlagen am 17. August 2018 zielt der Erlass vom 7. August 2023 darauf ab, die für Deponien für nicht gefährliche Abfälle geltenden BVT zu identifizieren und vorzuschreiben, die gemäß Rubrik 2760 der ICPE-Nomenklatur genehmigungspflichtig sind. Dies dient der Schaffung eines relevanten Referenzrahmens für das Überprüfungsverfahren, das am 17. August 2025 abgeschlossen sein wird.

Sécurité

SICHERHEIT

Neue Berufskrankheitenliste für Kehlkopf- und Eierstockkrebs durch das Einatmen von Asbeststaub

Sozialgesetzbuch, Artikel R. 461-1 bis R. 461-10: Bestimmungen zu Berufskrankheiten, GEÄNDERT DURCH das Dekret Nr. 2023-946 vom 14. Oktober 2023 zur Überarbeitung und Ergänzung der Tabellen der Berufskrankheiten im Anhang zu Buch IV des Sozialgesetzbuches [JORF vom 15. Oktober 2023]

Den Tabellen der Berufskrankheiten wurde die Tabelle Nr. 30 ter für Kehlkopf- und Eierstockkrebs durch das Einatmen von Asbeststaub hinzugefügt. Die Frist für die Anerkennung beträgt 35 Jahre, vorbehaltlich einer Mindestexpositionsdauer von 5 Jahren. Die abschließende Liste der Arbeiten, die diese Krankheiten verursachen können, umfasst insbesondere:

  • Arbeiten, die direkt mit der Herstellung asbesthaltiger Materialien verbunden sind;
  • Arbeiten, die die Verwendung von losem Asbest erfordern;
  • Isolierarbeiten unter Verwendung asbesthaltiger Materialien;
  • Asbestsanierungsarbeiten ;
  • Arbeiten zur Montage und Demontage von asbesthaltigen Dämmstoffen ;
  • Schiffbau- und Schiffsreparaturarbeiten….