Die folgende Liste ist ein Auszug aus den Veröffentlichungen in den französischen und europäischen Amtsblättern zu den Themen Umwelt, Energie sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz vom November 2023.

UMWELT
Begrenzung der maximalen Fläche bestimmter Werbeanlagen und Schilder
Umweltgesetzbuch Artikel R. 581-1 bis R. 581-88: Werbung, Schilder und Vorwegweiser GEÄNDERT DURCH Dekret Nr. 2023-1007 vom 30. Oktober 2023 zur Änderung bestimmter Bestimmungen des Umweltgesetzbuches bezüglich der Fläche von Werbeanlagen, Schildern und Vorwegweisern [JORF vom 1.. November 2023]
Das Dekret vom 30. Oktober 2023 reduziert die maximale Fläche von Schildern und Werbeanlagen. So wird die maximal zulässige Einzelfläche für eine Reihe von Werbeanlagen, Werbevorrichtungen, Schildern und Vorwegweisern von 12 m² auf 10,5 m² gesenkt:
- in Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern oder in bestimmten Fällen in Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern, die Teil einer städtischen Einheit mit mehr als 100.000 Einwohnern sind;
- innerhalb des Geländes von Flughäfen sowie Bahn- und Busbahnhöfen.
Schilder und Werbeanlagen, die vor dem 2. November 2023 installiert wurden und nicht den neuen Bestimmungen entsprechen (unter der Voraussetzung, dass die vorherigen Bestimmungen eingehalten wurden), dürfen für einen Zeitraum von maximal 4 Jahren beibehalten werden.
Inhalt und Format von Klimaneutralitätsplänen
Verordnung 2023/2441 vom 31. Oktober 2023 mit Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Inhalts und des Formats der Klimaneutralitätspläne, die für die Zuteilung kostenloser Emissionszertifikate zu erstellen sind [ABl. EU vom 3. November 2023]
Zum 1. Mai 2024 wird die Menge der kostenlosen Zuteilungen für Anlagenbetreiber, deren Emissionswerte über 80 % der jeweiligen Produkt-Benchmarks liegen, um 20 % gekürzt, es sei denn, sie haben einen Klimaneutralitätsplan erstellt.
Die Verordnung legt den Inhalt dieses Plans fest.
Einsatz von Drohnen zur Prävention natürlicher und technologischer Risiken
Stellungnahme „Anwendungsgrundsätze für den Einsatz von Drohnen zur Prävention natürlicher und technologischer Risiken“ [JORF vom 17. Oktober 2023]
Nationale und regionale Beamte sowie Inspektoren für klassifizierte Anlagen sind nun befugt, bei der Ausübung bestimmter Aufgaben Drohnen einzusetzen. Die Stellungnahme behandelt den Einsatz von Drohnen in den Bereichen der Überwachung von ICPE-Anlagen und Wasserbauwerken, der Erfassung und Prävention natürlicher Risiken, der Überwachung der Küstenerosion sowie den Schutz personenbezogener Daten, die bei diesen Einsätzen erfasst werden.

SICHERHEIT
Berechnungsmethoden für effektive und Äquivalentdosen bei Strahlenexposition von Personen
Erlass vom 16. November 2023 zur Festlegung der Berechnungsmethoden für effektive und Äquivalentdosen bei Strahlenexposition von Personen [JORF vom 25. November 2023]
Dieser Erlass hebt den gleichnamigen Erlass vom 1. September 2003 auf und ersetzt zum 1. Januar 2024 die Berechnungsmethoden für effektive und Äquivalentdosen im Bereich ionisierender Strahlung (Verwendung radioaktiver Quellen, Radonexposition usw.). Die Aktualisierung dieser Methodik folgt auf die Veröffentlichung aktualisierter Werte zu den Auswirkungen von Radionukliden auf verschiedene Körpergewebe und -organe durch die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP).





