🔎 Das Wichtigste auf einen Blick
- Umwelt : Eine neue Verordnung regelt ab dem 31. Dezember 2027Bohrungen, Brunnen und nicht-häusliche unterirdische Anlagen im Zusammenhang mit Grundwasser.
- Klima : Die EU setzt ein verbindliches Zwischenziel von –90 % Nettoemissionen bis 2040 im Vergleich zu 1990.
- Energie : Der neue Kapazitätsmechanismus tritt am 14. März 2026 in Kraft; die RE2020 wird für bestimmte Aufstockungen gelockert.
- Sicherheit / Arbeitsschutz : neue Vorschriften für Aufzüge angesichts der Abschaltung bestimmter Telefonnetze; im landwirtschaftlichen Sozialversicherungssystemwird die Untersuchung zum 50. Geburtstag durch die Untersuchung zur Mitte der beruflichen Laufbahnersetzt.
Die folgende Liste ist ein Auszug aus den Veröffentlichungen in den französischen und europäischen Amtsblättern zu den Themen Umwelt, Energie sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz vom März 2026.

UMWELT
Geltende Vorschriften für Sondierungs- oder Bohrarbeiten, die Errichtung von Brunnen oder unterirdischen Anlagen, die nicht für den häuslichen Gebrauch bestimmt sind
Erlass vom 18. März 2026 zur Festlegung der allgemeinen Vorschriften gemäß Artikel R. 211-21-4 des Umweltgesetzbuches für Sondierungs- oder Bohrarbeiten, die Errichtung von Brunnen oder unterirdischen Anlagen, die nicht für den häuslichen Gebrauch bestimmt sind, zum Zwecke der Erkundung, Überwachung oder Entnahme von Grundwasser sowie für Instandsetzungsarbeiten bei Einstellung des Betriebs [JORF vom 27. März 2026]
Dieser Erlass legt die allgemeinen technischen Vorschriften fest, die ab dem 31. Dezember 2027 für Sondierungs-, Bohr- und Errichtungsarbeiten von Brunnen oder unterirdischen Anlagen gelten, die darauf abzielen, ein Grundwasservorkommen – einschließlich eines mit einem Wasserlauf verbundenen Grundwasserkörpers – zu erreichen, sei es zur Entnahme für nicht-häusliche Zwecke, zur Erkundung oder zur Messung.
Nach einer Erläuterung des Anwendungsbereichs enthält dieser Text insbesondere Regeln für die Standortwahl von Bohrungen, die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der verschiedenen Akteure sowie für Kontrollen, Überwachung, Wartung und die Stilllegung von Bohrungen. Er hebt den Erlass vom 11. September 2003 auf und ersetzt ihn.
Festlegung eines neuen verbindlichen Zwischenziels für 2040 zur Reduzierung der Netto-Treibhausgasemissionen auf Ebene der Europäischen Union
Verordnung (EU) 2021/1119 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 2021 zur Schaffung des Rahmens für die Verwirklichung der Klimaneutralität, GEÄNDERT DURCH die Verordnung (EU) 2026/667 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2026 [ABl. EU vom 18. März 2026]
Um den Pfad im Einklang mit dem Pariser Abkommen beizubehalten, das die Klimaneutralität bis 2050 (Netto-Null-Emissionen) vorsieht, ergänzt und bestätigt diese Änderungsverordnung ein neues verbindliches Zwischenziel, das bis zu diesem Datum erreicht werden muss: die Reduzierung der Netto-Treibhausgasemissionen auf Ebene der Europäischen Union um 90 % bis 2040 (im Vergleich zu 1990).
Möchten Sie mehr erfahren? Entdecken Sie unsere Tennaxia-Lösung für HSE-Regulierungsüberwachung und Compliance-Tracking.

ENERGIE
Offizielle Inkraftsetzung des neuen Kapazitätsmechanismus
Energiekodex Artikel L. 316-1 bis L. 316-13: Der Kapazitätsmechanismus GEÄNDERT DURCH Dekret Nr. 2026-177 vom 11. März 2026 bezüglich des Inkrafttretens des Kapazitätsmechanismus [JORF vom 13. März 2026]
Nachdem die Regierung die positive Rückmeldung der Europäischen Kommission zur Vereinbarkeit mit den Beihilfevorschriften erhalten hat, legt das Dekret Nr. 2026-177 vom 11. März 2026 das offizielle Datum für das Inkrafttreten des neuen Kapazitätsmechanismus fest. Dieses ist somit der 14. März 2026.
{{a-noter-1}}
Änderung der Anforderungen an die Energie- und Umweltleistung bei neuen Gebäudeaufstockungen, die der Umweltregulierung 2020 unterliegen
Erlass vom 4. August 2021 über die Anforderungen an die Energie- und Umweltleistung von Gebäuden im französischen Mutterland und zur Genehmigung der in Artikel R. 172-6 des Bau- und Wohnungsgesetzbuches vorgesehenen Berechnungsmethode GEÄNDERT DURCH den Erlass vom 18. März 2026 [JORF vom 20. März 2026]
Um Aufstockungsprojekte zu erleichtern, passt der Erlass vom 18. März 2026 die geltenden Vorschriften der Umweltregulierung 2020 (RE 2020) für Aufstockungsprojekte bestehender Gebäude mit moderater Fläche an. Die Möglichkeit, alternative Anforderungen anstelle der im Bau- und Wohnungsgesetzbuch festgelegten Mindestwerte der RE 2020 anzuwenden, gilt nun für:
- Aufstockungen mit einer Referenzfläche von weniger als 50 m²;
- Aufstockungen für andere Zwecke als Einfamilienhäuser mit einer Referenzfläche zwischen 50 und 150 m², unabhängig vom prozentualen Anteil der Referenzfläche der betroffenen bestehenden Räumlichkeiten;
- Aufstockungen für andere Zwecke als Einfamilienhäuser mit einer Referenzfläche von mehr als 150 m² und weniger als 30 % der Referenzfläche der bestehenden Räumlichkeiten.

SICHERHEIT
Aufzugssicherheit angesichts der Abschaltung bestimmter Telefonnetze
Bau- und Wohnungsgesetzbuch, Artikel R. 134-1 bis R. 134-48: Sicherheit von Aufzügen, GEÄNDERT DURCH das Dekret Nr. 2026-166 vom 4. März 2026 zur Gewährleistung der Sicherheit von Aufzügen angesichts der Abschaltung bestimmter Telefonnetze [JORF vom 6. März 2026]
Erlass vom 18. November 2004 über die Wartung von Aufzugsanlagen UND Erlass vom 7. August 2012 über die bei Aufzugsanlagen durchzuführenden technischen Kontrollen, GEÄNDERT DURCH den Erlass vom 4. März 2026 [JORF vom 6. März 2026]
Vor dem Hintergrund der schrittweisen Abschaltung von Festnetzanschlüssen sowie 3G- und älteren Mobilfunknetzen sehen diese Texte eine Anpassung der Überprüfungen und Wartungsarbeiten an den in Aufzügen vorhandenen Alarm- und Kommunikationsmitteln vor. Damit werden Anforderungen an die Unternehmen, die Wartung und Kontrollen durchführen, sowie an die Eigentümer dieser Aufzugstypen gestellt.
Ersetzung der medizinischen Untersuchung mit 50 Jahren durch die Untersuchung zur Mitte des Berufslebens für den landwirtschaftlichen Sektor
Gesetzbuch für Landwirtschaft und Seefischerei, Artikel R. 717 bis R. 717-73: Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, GEÄNDERT DURCH das Dekret Nr. 2026-151 vom 3. März 2026 über Vereinfachungen im Bereich der Arbeitsmedizin für landwirtschaftliche Arbeitnehmer [JORF vom 4. März 2026]
Zur Erinnerung: Das Gesetz Nr. 2021-1018 vom 2. August 2021, das sogenannte „Gesetz zur Gesundheit am Arbeitsplatz“, hat eine Untersuchung zur Mitte des Berufslebens* eingeführt. Um die Einführung dieser Untersuchung für den landwirtschaftlichen Sektor zu berücksichtigen, ersetzt das Dekret Nr. 2026-151 vom 3. März 2026 die medizinische Untersuchung mit 50 Jahren durch die Untersuchung zur Mitte des Berufslebens. Diese Untersuchung dient weiterhin dazu, eine Bilanz der beruflichen Risikobelastung des Arbeitnehmers zu erstellen.
*Diese Untersuchung ermöglicht eine Bestandsaufnahme der Übereinstimmung zwischen dem Arbeitsplatz und dem Gesundheitszustand des Arbeitnehmers und zielt auf eine stärkere Antizipation bei der Prävention von beruflicher Desintegration ab. Diese Untersuchung wird zu einem Zeitpunkt organisiert, der durch ein Branchenabkommen festgelegt wurde, oder, falls kein solches Abkommen besteht, im Kalenderjahr des 45. Geburtstags des Arbeitnehmers.
💡 Hinweis
Der Kapazitätsmechanismus ist ein System, das den Weiterbetrieb bestehender Stromerzeugungs-, Speicher- und Lastmanagementkapazitäten sowie den Ausbau neuer Kapazitäten ermöglicht, die für die Versorgungssicherheit in Frankreich erforderlich sind.





