HSE- und Energierechts-Update Mai 2024

Im Mai 2024 traten neue HSE-Vorschriften zu Industrieemissionen, zur Energieeffizienz von Gebäuden sowie zur Arbeitssicherheit in Kraft.

Caroline Mardon
Consultante HSE
Mise à jour : 
12.06.2024
Publication : 
12.06.2024
Inhaltsverzeichnis
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Die folgende Liste enthält einen Auszug aus den Veröffentlichungen in den französischen und europäischen Amtsblättern zu den Themen Umwelt, Energie sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für den Monat Mai 2024.

Environnement

UMWELT

Einrichtung eines neuen Portals für Industrieemissionen und Meldung von Umweltdaten durch Industrieanlagen

Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr AUFGEHOBEN DURCH Verordnung (EU) 2024/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über die Verbringung von Abfällen [ABl. EU vom 30. April 2024]

Die Verordnung (EU) 2024/1244 vom 24. April 2024 legt Vorschriften für die Erhebung und Übermittlung von Umweltdaten aus Industrieanlagen fest und ersetzt ab dem 1. Januar 2028 das Europäische Schadstoffemissions- und -transferregister (E-PRTR) durch ein EU-weites Portal für Industrieemissionen in Form einer Online-Datenbank, die der Öffentlichkeit Zugang zu diesen Daten gewährt.

Neben Informationen zu den einzelnen Anlagen und deren Kontext (Produktionsvolumen und Betriebsstunden) enthält dieses Portal Angaben zu regelmäßigen und unfallbedingten Schadstoffemissionen (in Luft, Wasser und Boden), zum Verbrauch von Wasser, Energie und Rohstoffen sowie zu Abfallverbringungen und Schadstofftransfers im Abwasser.

Diese Verordnung gilt für Anlagen, die:

– unter die in Anhang I aufgeführten Tätigkeiten fallen und die angegebenen Kapazitätsschwellenwerte überschreiten;

– und die entweder einen der in Anhang II aufgeführten Schadstoffe oberhalb der geltenden Schwellenwerte freisetzen oder die festgelegten Schwellenwerte für den Transfer von Abfällen außerhalb des Standorts überschreiten (2 Tonnen pro Jahr bei gefährlichen Abfällen, 2000 Tonnen pro Jahr bei nicht gefährlichen Abfällen).

Energie

ENERGIE

Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) AUFGEHOBEN DURCH Richtlinie (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Neufassung) [ABl. EU vom 8. Mai 2024]

Im Rahmen des „Fit for 55“-Pakets legt die Richtlinie (EU) 2024/1275 vom 24. April 2024 den europäischen Rahmen für die Verbesserung der Energieeffizienz und die Verringerung der Treibhausgasemissionen von Gebäuden fest.

Die Richtlinie hebt die Richtlinie 2010/31/EU vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden („EPBD-Richtlinie“) mit Wirkung zum 30. Mai 2026 auf, um die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen (THG) und des Energieverbrauchs von Gebäuden zu präzisieren und zu verschärfen.

Die Ziele sind insbesondere:

  • den Ausbau der Infrastruktur für nachhaltige Mobilität zu stärken, insbesondere im Hinblick auf Ladestationen für Elektrofahrzeuge und Fahrradabstellanlagen;
  • die Nutzung fossiler Brennstoffe für Heizung und Klimatisierung schrittweise zu beenden (unter anderem durch ein endgültiges Verbot von mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln bis 2040);
  • die Anforderungen an die Umsetzung technischer Gebäudeausrüstung zu verschärfen;
  • den Ausbau der Solarenergie auf Neubauten, Bestandsgebäuden und Parkplätzen zu fördern;
  • Mindestanforderungen an die Energieeffizienz für Gebäude festzulegen, die bisher nicht betroffen waren;
  • und ganz allgemein das Ziel eines emissionsfreien Gebäudebestands bis 2050 zu erreichen.

Sécurité

SICHERHEIT

Korrektur von Fehlern bei verbindlichen Arbeitsplatzgrenzwerten (AGW)

Dekret Nr. 2024-307 vom 4. April 2024 zur Festlegung verbindlicher Arbeitsplatzgrenzwerte für bestimmte chemische Stoffe und zur Ergänzung der Rückverfolgbarkeit der Exposition von Arbeitnehmern gegenüber krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden chemischen Stoffen (Berichtigung) [JORF vom 11. Mai 2024]

Die Berichtigung zum Dekret Nr. 2024-307 vom 4. April 2024 korrigiert bestimmte Fehler, die im ursprünglichen Dekret enthalten waren.

Im Einzelnen werden die AGW für die unten aufgeführten Stoffe unverändert wieder in die Tabelle der verbindlichen AGW aufgenommen:

  • Isobutylacetat CAS-Nr. 110-19-0;
  • Trimethylamin CAS-Nr. 75-50-3;
  • n-Butylacetat CAS-Nr. 123-86-4;
  • sec-Butylacetat CAS-Nr. 105-46-4;
  • Isoamylalkohol CAS-Nr. 123-51-3.

Diese wurden durch das Dekret vom 4. April 2024 aufgehoben.

Zudem wird der 8-Stunden-Grenzwert (VLEP) für Cumol (2-Phenylpropan), CAS-Nr. 98-82-8, wieder auf 50 mg/m³ festgesetzt.
Dieser war im Dekret vom 4. April 2024 neu auf 100 mg/m³ festgelegt worden.

Schließlich wurde auch das Inkrafttretungsdatum des 8-Stunden-Grenzwerts für Beryllium und seine anorganischen Verbindungen korrigiert und bleibt auf den 1. März 2022 bestehen.

Änderung der Bestimmungen zum Brandverhalten von Strom-, Steuer- und Kommunikationskabeln in öffentlich zugänglichen Gebäuden

Erlass vom 25. Juni 1980 zur Genehmigung der allgemeinen Bestimmungen der Sicherheitsvorschriften gegen Brand- und Panikgefahren in öffentlich zugänglichen Gebäuden, GEÄNDERT DURCH den Erlass vom 17. Mai 2024 zur Änderung verschiedener Bestimmungen der Sicherheitsvorschriften gegen Brand- und Panikgefahren in öffentlich zugänglichen Gebäuden sowie für den Bau von Hochhäusern, erlassen durch den Erlass vom 25. Juni 1980 bzw. den Erlass vom 30. Dezember 2011 [JORF vom 23. Mai 2024]

Um den Bestimmungen der Bauproduktenverordnung (BauPVO) Rechnung zu tragen, nimmt der Erlass vom 17. Mai 2024 Änderungen an den Vorschriften zum Brandverhalten von Strom-, Steuer- und Kommunikationskabeln vor, die in allen öffentlich zugänglichen Gebäuden (ERP) der Kategorien 1 bis 5 sowie in speziellen Einrichtungen der Typen CTS (Zelte und fliegende Bauten) und GA (Bahnhöfe) installiert sind.