Die folgende Liste ist ein Auszug aus den Veröffentlichungen in den französischen und europäischen Amtsblättern zu Umwelt, Energie sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz vom Mai 2023.

UMWELT
Oberflächenbehandlungsanlagen (Rubrik 3260): Verschärfung der Brandschutzvorschriften
Erlass vom 30. Juni 2006 über die allgemeinen Vorschriften für genehmigungspflichtige Anlagen gemäß Rubrik Nr. 3260 der Nomenklatur der umweltrelevanten Anlagen (ICPE), geändert durch den Erlass vom 20. April 2023 [JORF vom 25. Mai 2023]
Wesentliche Änderungen:
- Anpassung der Definition für Neuanlagen
- Ergänzung der Anforderungen an die Entrauchung und elektrische Anlagen
- Festlegung der Brandbekämpfungsmaßnahmen
- Verschärfung der Konstruktionsvorgaben für Oberflächenbehandlungsanlagen
Allgemeine Vorschriften für registrierungspflichtige ICPE unter den Rubriken Nr. 2564 und Nr. 2565: Verschärfung der Brandschutzvorschriften
Erlass vom 30. Juni 2006 über die allgemeinen Vorschriften für genehmigungspflichtige Anlagen gemäß Rubrik Nr. 3260 der Nomenklatur der umweltrelevanten Anlagen (ICPE), geändert durch den Erlass vom 20. April 2023 [JORF vom 25. Mai 2023]
Wesentliche Änderungen:
- Neue Anforderungen an Räume mit Anlagen, bei denen ein elektrisches Versagen möglich ist
- Verpflichtende Installation einer automatischen Brandmeldeanlage
- Verpflichtung zur jährlichen Überprüfung elektrischer Anlagen, insbesondere zur Erkennung von Hotspots (Thermografie oder gleichwertige Verfahren), ab dem1. Januar 2024
- Verschärfung der Auslegungsvorschriften für Oberflächenbehandlungsanlagen
Anmeldung oder Genehmigungsantrag für Eingriffe in Baumalleen und Baumreihen entlang öffentlicher Verkehrswege
Umweltgesetzbuch, Artikel R. 350-20 bis R. 350-31: Baumalleen und Baumreihen entlang öffentlicher Verkehrswege, eingeführt durch das Dekret Nr. 2023-384 vom 19. Mai 2023 über die Schutzregelung für Baumalleen und Baumreihen entlang öffentlicher Verkehrswege [Amtsblatt vom 21. Mai 2023]
Zur Erinnerung: Es ist untersagt, Baumalleen und Baumreihen entlang öffentlicher Verkehrswege zu fällen oder zu beschädigen, den Erhalt zu gefährden oder das Erscheinungsbild eines oder mehrerer Bäume einer Allee oder Reihe grundlegend zu verändern (außer in Ausnahmefällen).
Diese Artikel des Umweltgesetzbuchs definieren den Inhalt und die Modalitäten der Anmeldung oder des Genehmigungsantrags, die für Eingriffe in Baumalleen und Baumreihen entlang öffentlicher Verkehrswege erforderlich sind, sowie die bei Verstößen vorgesehenen Sanktionen.

SICHERHEIT
Liste der Mikroorganismen und Toxine (MOT), die ein Risiko für die öffentliche Gesundheit darstellen
Erlass vom 26. April 2023 zur Festlegung der Liste der Mikroorganismen und Toxine gemäß Artikel L. 5139-1 des Gesundheitsgesetzbuchs [Amtsblatt vom 28. Mai 2023]
Diese Verordnung aktualisiert die Liste der MOT, deren Verwendung ein Risiko für die öffentliche Gesundheit darstellen könnte. Zur Erinnerung: Jegliche Produktion, Herstellung, Beförderung, Einfuhr, Ausfuhr, der Besitz, das Angebot, die Überlassung, der Erwerb sowie die Verwendung dieser MOT und der sie enthaltenden Produkte bedürfen der Genehmigung durch die französische Arzneimittelbehörde (ANSM).





