HSE- und Energie-Regulierungs-Update Juni 2024

Juni 2024: Neue EHS-Regelungen, Radon-Prävention, Sicherheitsvorschriften für Arbeiten in der Nähe elektrischer Anlagen sowie Asbest-Erkundung vor Tiefbauarbeiten.

Léa Soler
Consultante HSE
Publication : 
22.07.2024
Inhaltsverzeichnis
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Die folgende Liste ist ein Auszug aus den Veröffentlichungen der französischen und europäischen Amtsblätter zu den Themen Umwelt, Energie sowie Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Juni 2024.

Environnement

UMWELT

Umsetzung der im Mai 2023 von der Europäischen Union verabschiedeten Überarbeitungen des Emissionshandelssystems (EHS)

Umweltgesetzbuch Artikel R. 229-5 bis D. 229-38-10: Treibhausgasemissionszertifikate GEÄNDERT DURCH das Dekret Nr. 2024-546 vom 14. Juni 2024 über das Emissionshandelssystem der Europäischen Union für Treibhausgase und dessen Berichtigung [JORF vom 16. Juni 2024]

Das Dekret Nr. 2024-546 dient der Umsetzung der im Mai 2023 von der Europäischen Union verabschiedeten EHS-Überarbeitungen.

Zunächst wurden Änderungen am Anwendungsbereich des Textes vorgenommen, insbesondere an der Liste der dem EHS unterliegenden Tätigkeiten. Betroffen sind beispielsweise die Erdölraffinerie, die Roheisenerzeugung, die Aluminiumoxidherstellung sowie die Produktion von Industrieruß.

Das Dekret enthält zudem Präzisierungen zur Konditionalität der kostenlosen Zuteilung von Zertifikaten in Bezug auf:

  • die Umsetzung der Empfehlungen aus Energieaudits und Energiemanagementsystemen (EnMS);
  • Klimaneutralitätspläne (PNC).

Neben verschiedenen weiteren Änderungen wurde schließlich der Zeitplan für die Zuteilung der Zertifikate überarbeitet und eine Frist für die Korrektur von Konformitätsmängeln festgelegt.

Sécurité

SICHERHEIT

Präventionsmaßnahmen gegen Radonrisiken

Erlass vom 15. Mai 2024 über das Vorgehen zur Radon-Prävention sowie die Einrichtung einer Radon-Zone und die damit verbundenen Überprüfungen im Rahmen des verstärkten Arbeitsschutzsystems [JORF vom 6. Juni 2024]

Dieser Erlass legt die Modalitäten und Bedingungen für die Einrichtung einer „Radon-Zone“ fest, die spezifisch für aus dem Boden austretendes Radon gilt*, sowie die technischen Voraussetzungen für den intermittierenden Betrieb dieser Zone.

Zudem werden bestimmte Bestimmungen für die Prävention und Risikominderung sowie die Umsetzung des verstärkten Systems zur Radon-Prävention präzisiert.

Er betrifft Arbeitsstätten oder Räumlichkeiten innerhalb von Gebäuden sowie spezifische, per Erlass definierte Arbeitsplätze.

Radon aus dem Boden ist als Radon definiert, das direkt aus dem Gestein des Bodens oder sekundär durch Wasser, das in diesem Gestein zirkuliert, oder durch aus diesem Gestein gewonnene Materialien entsteht.

Prävention elektrischer Gefährdungen bei nicht-elektrotechnischen Arbeiten im Umfeld von ober- oder unterirdischen elektrischen Anlagen

Arbeitsgesetzbuch Artikel R. 4544-12 bis R. 4544-33: Nicht-elektrotechnische Arbeiten im Umfeld von ober- oder unterirdischen elektrischen Anlagen oder Einrichtungen, EINGEFÜHRT durch das Dekret Nr. 2024-552 vom 17. Juni 2024 zur Prävention elektrischer Gefährdungen bei nicht-elektrotechnischen Arbeiten im Umfeld von ober- oder unterirdischen elektrischen Anlagen oder Einrichtungen [JORF vom 19. Juni 2024]

Dieser Text legt die besonderen Vorschriften für nicht-elektrotechnische Arbeiten im Umfeld von ober- oder unterirdischen elektrischen Anlagen oder Einrichtungen fest, die ein Arbeitgeber, ein Bauherr oder ein Projektleiter umsetzen muss, um die Sicherheit der Arbeitnehmer bei diesen Arbeiten vor elektrischen Gefahren zu gewährleisten.

Vom Anwendungsbereich dieses Textes ausgenommen sind:

  • Bau-, Betriebs- und Instandhaltungsarbeiten an Stromverteilungsanlagen sowie deren Nebenanlagen;
  • Arbeiten im Umfeld von schienengebundenen Verkehrssystemen und Zahnradbahnen;
  • Arbeiten in der Nähe von elektrischen Anlagen.

Bedingungen, Modalitäten, Formalisierung und Rückverfolgbarkeit der Asbest-Erkundung vor bestimmten Tiefbauarbeiten, Verkehrsinfrastrukturprojekten oder Versorgungsnetzen

Erlass vom 4. Juni 2024 über die Asbest-Erkundung vor bestimmten Arbeiten an nicht bebauten Grundstücken wie Tiefbauwerken, Verkehrsinfrastrukturen oder Versorgungsnetzen [JORF vom 30. Juni 2024]

Dieser Erlass definiert die Bedingungen, unter denen die Asbest-Erkundung vor bestimmten Arbeiten an nicht bebauten Grundstücken wie Tiefbauwerken, Verkehrsinfrastrukturen oder Versorgungsnetzen durchzuführen ist.

Er enthält Bestimmungen zu:

  • der Erkundung von asbesthaltigen Arbeiten und Produkten;
  • dem für die Asbest-Erkundung zuständigen Fachpersonal;
  • dem Erkundungsbericht;
  • der persönlichen und kollektiven Schutzausrüstung.