HSE- und Energie-Regulierungs-Update für Juli und August 2023

Das HSE- und Energie-Regulierungs-Update für Juli/August 2023 fasst die wichtigsten Neuerungen zusammen: Wasser, Batterien, Brandrisiken, ICPE-Anlagen und Grenzwerte für Berufsrisiken.

Elodie Brechet
Chargée de marketing
Publication : 
21.09.2023
Inhaltsverzeichnis
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Die folgende Liste ist ein Auszug aus den Veröffentlichungen in den französischen und europäischen Amtsblättern zu den Themen Umwelt, Energie sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für Juli und August 2023.

Environnement

UMWELT

Verfahren zur Genehmigung der Nutzung von aufbereitetem Abwasser und Regenwasser

Umweltgesetzbuch Artikel R. 211-123 bis R. 211-137: Verwendungszwecke und Nutzungsbedingungen für Regenwasser und aufbereitetes Abwasser EINGEFÜHRT DURCH das Dekret Nr. 2023-835 vom 29. August 2023 bezüglich der Verwendungszwecke und Nutzungsbedingungen für Regenwasser und aufbereitetes Abwasser [JORF vom 30. August 2023]

Dieses Dekret nimmt die Bestimmungen zu den Verwendungszwecken und Nutzungsbedingungen für aufbereitetes Abwasser (zuvor im Dekret Nr. 2022-336 vom 10. März 2022 enthalten) in das Umweltgesetzbuch auf und definiert die Bedingungen für die genehmigungsfreie Nutzung von Regenwasser für nicht-häusliche Zwecke. Zudem zielt das Dekret darauf ab, die Verfahren für aufbereitetes Abwasser zu vereinfachen, um die Wiederverwendung dieser Ressource zu erleichtern.

Neue Batterieverordnung

Verordnung (EU) 2023/1542 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Batterien und Altbatterien [ABl. EU vom 28. Juli 2023]

Diese neue Verordnung dient der Aktualisierung und Stärkung des EU-Rechtsrahmens für Batterien und das Management von Altbatterien. Sie legt insbesondere harmonisierte Anforderungen an Nachhaltigkeit, Sicherheit, Kennzeichnung, Etikettierung und Informationspflichten fest, um das Inverkehrbringen oder die Inbetriebnahme von Batterien innerhalb der Union zu regeln. Zudem definiert sie Mindestanforderungen für die erweiterte Herstellerverantwortung, die Sammlung und Behandlung von Altbatterien sowie die Informationsübermittlung.

Verschärfung der gesetzlichen Rodungspflichten (OLD)

Bestimmungen des Umwelt- und Forstgesetzbuches GEÄNDERT DURCH das Gesetz Nr. 2023-580 vom 10. Juli 2023 zur Stärkung der Prävention und Bekämpfung der Intensivierung und Ausbreitung von Brandrisiken [JORF vom 11. Juli 2023]

Dieses Gesetz verschärft die bestehenden Rodungspflichten. Nun werden auch SEVESO-klassifizierte ICPE-Anlagen einbezogen, deren Gelände weniger als 200 Meter von Wäldern entfernt liegt. Zudem wird präzisiert, dass bei Verkauf oder Vermietung eines von der Rodungspflicht betroffenen Grundstücks der Erwerber entsprechend informiert werden muss.

Änderung der „integrierten“ Verordnung vom 2. Februar 1998

Verordnung vom 2. Juni 1998 über die technischen Regeln für Anlagen, die gemäß Rubrik 2680-2 der Nomenklatur der klassifizierten Umweltschutzanlagen genehmigungspflichtig sind, GEÄNDERT DURCH die Verordnung vom 7. Juli 2023 zur Änderung der Verordnung vom 2. Februar 1998 [JORF vom 14. Juli 2023]

Eine Reihe von Bestimmungen wurde präzisiert oder geändert, insbesondere bezüglich der Emissionsgrenzwerte bei Sofortmessungen, Schadstoffkonzentrationen, der Kompatibilität mit dem aufnehmenden Medium sowie Regenwasser von Parkplätzen für leichte Kraftfahrzeuge.

Sécurité

SICHERHEIT

Absenkung der Schwellenwerte für bestimmte berufsbedingte Risikofaktoren

Arbeitsgesetzbuch Artikel D. 4161-1 und Artikel R. 4163-1 bis R. 4163-7: Berufsbedingte Risikofaktoren – Berufliches Präventionskonto: Meldung von Expositionen GEÄNDERT DURCH das Dekret Nr. 2023-760 vom 10. August 2023 zur Umsetzung von Artikel 17 des Gesetzes Nr. 2023-270 vom 14. April 2023 zur Berichtigung der Sozialversicherungsfinanzierung für 2023 [JORF vom 11. August 2023]

Die Schwellenwerte für bestimmte Berufsrisiken wurden gesenkt. Dies betrifft:

  • Nachtarbeit: Senkung von 120 auf 100 Nächte pro Jahr;
  • Arbeit in wechselnden Schichtsystemen: Senkung von 50 auf 30 Nächte pro Jahr.

Aufnahme von Perfluorhexansulfonsäure in die Liste der persistenten organischen Schadstoffe (POP)

Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über persistente organische Schadstoffe GEÄNDERT DURCH die Delegierte Verordnung (EU) 2023/1608 der Kommission vom 30. Mai 2023 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates zwecks Aufnahme von Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS), ihren Salzen und PFHxS-verwandten Verbindungen [ABl. EU vom 8. August 2023]

Diese neue Substanz wurde in die Liste der verbotenen POP (vorbehaltlich Ausnahmeregelungen) aufgenommen.