Der Klimawandel führt zu immer häufigeren, intensiveren und längeren Hitzeperioden. Unternehmen müssen dieses Risiko berücksichtigen und ihre Wachsamkeit erhöhen, um ihre Mitarbeiter zu schützen. Hier erfahren Sie, welche Maßnahmen zu ergreifen sind!
Was sind die Risiken bei starker Hitzeeinwirkung?
Längere Hitzeeinwirkung kann schwerwiegende gesundheitliche Folgen für Arbeitnehmer haben. Bei zu hohen Außentemperaturen oder hoher Luftfeuchtigkeit können die körpereigenen Mechanismen zur Wärmeregulierung an Wirksamkeit verlieren oder überlastet werden.
Zu den bemerkenswerten Auswirkungen zählen insbesondere Sonnenstich, Dehydrierung oder Herzrhythmusstörungen. Die schwerwiegendste Folge ist der Hitzschlag, der tödlich enden kann.
Laut dem Institut National de Recherche et de Sécurité (INRS) gibt es vier Schweregrade bei Hitzeeinwirkung, die durch spezifische Auswirkungen auf den Organismus gekennzeichnet sind:
Die Bauwirtschaft sowie die Land- und Forstwirtschaft sind im Sommer besonders von Hitzeeinwirkung betroffen, insbesondere bei körperlich anstrengenden Tätigkeiten. Dennoch können alle Unternehmen bei starker Hitze und insbesondere während Hitzewellen betroffen sein.
Über die direkten körperlichen Folgen hinaus verstärkt Hitze das Risiko von Arbeitsunfällen, da sie funktionelle Beeinträchtigungen (z. B. feuchte Hände, durch Schweiß beeinträchtigte Sicht) sowie psychologische und kognitive Effekte (verlängerte Reaktionszeit, erhöhtes Risiko für Fehler oder Versäumnisse) hervorruft.
🔎 Fokus: Im Sommer 2023 wurden Santé Publique France 11 tödliche Arbeitsunfälle gemeldet, die möglicherweise mit Hitze in Verbindung stehen. Die Hälfte dieser Arbeitsunfälle ereignete sich im Baugewerbe. 10 davon traten bei starker Hitze (Höchsttemperatur über 30 °C) auf, davon 3 während einer Hitzewelle (Quelle: Bulletin de santé publique, Bilanz Sommer 2023).

Wie können Sie die Risiken für Ihre Mitarbeiter vorbeugen?
Die Generaldirektion für Gesundheit (DGS) hat 2021 einen ORSEC-Leitfaden veröffentlicht, der sich den Maßnahmen bei Hitzewellen in allen öffentlichen und privaten Wirtschaftssektoren widmet. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Maßnahmen für Arbeitgeber.
Maßnahmen im Vorfeld einer Hitzewelle
Man sollte nicht erst auf den Beginn einer Hitzewelle warten, um zu handeln. Da dieses Phänomen immer häufiger auftritt, muss sein Eintreten frühzeitig berücksichtigt werden, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu gewährleisten und die Risiken für die Mitarbeiter so weit wie möglich zu begrenzen.
Das Arbeitsgesetzbuch legt keine Höchsttemperatur fest, ab der die Arbeit untersagt wäre. Die Gefährdungsbeurteilung muss jedoch Risikosituationen im Zusammenhang mit Hitzeperioden berücksichtigen. Daher müssen die am stärksten exponierten Arbeitsplätze identifiziert und ihre Risikobelastung im einheitlichen Dokument zur Gefährdungsbeurteilung (DUERP) bewertet werden.
Bei dieser Bewertung müssen eine Reihe von Faktoren berücksichtigt werden:
- arbeitsplatzbezogene Faktoren: Arbeit im Freien oder in Innenräumen, Expositionsdauer, Heben von Lasten usw.
- Faktoren im Zusammenhang mit der Organisation oder Gestaltung der Arbeitsbereiche: Arbeitszeiten, Pausen, Aufgabenrotation, Klimatisierung, Schattenplätze, Zugang zu Wasser usw.
- individuelle Faktoren: körperliche Verfassung der Arbeitnehmer, Vorerkrankungen, Schwangerschaft usw.
Es ist zudem wichtig, bereits vor Beginn der Sommerzeit die Wirksamkeit und Funktionsfähigkeit technischer Vorrichtungen zur Hitzeminderung (Jalousien, Belüftung usw.) zu überprüfen. In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass die Erneuerung der Luft in geschlossenen Räumen, in denen sich Mitarbeiter aufhalten, eine gesetzliche Verpflichtung darstellt (Artikel R4222-1 des französischen Arbeitsgesetzbuches).
ℹ Hinweis: Für Unternehmen mit erhöhtem Risiko kann die Erstellung eines internen Hitzeschutzplans erforderlich sein. In diesem Fall sollte eine verantwortliche Person für dessen Vorbereitung und Umsetzung benannt werden.
Die Wärmedämmung von Gebäuden spielt eine wichtige Rolle für den sommerlichen Wärmeschutz am Arbeitsplatz. Achten Sie daher bei Neubauten oder Renovierungen darauf, Lösungen zu bevorzugen, die für hohe Temperaturen geeignet sind, und berücksichtigen Sie dabei die geltenden Vorschriften (z. B. die französische Umweltverordnung 2020 oder das „Décret tertiaire“).
Maßnahmen bei Hitzewellen
Vom 1. Juni bis zum 15. September wird die meteorologische Überwachung für Hitzewellen verstärkt. In diesem Zeitraum ist es wichtig, die Wettervorhersagen regelmäßig zu prüfen, um notwendige Maßnahmen frühzeitig planen und bei Bedarf anpassen zu können.
ℹ Hinweis: Die nationale Warnkarte kann auf der Website https://vigilance.meteofrance.fr eingesehen werden. Zudem steht bei Hitzewellen der telefonische Informationsdienst „Canicule Info Service“ unter 0800 06 66 66 für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Während einer Hitzewelle müssen Arbeitgeber alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die körperliche und geistige Gesundheit ihrer Beschäftigten zu schützen. Dazu gehören insbesondere:
- die Einführung angepasster Arbeitsabläufe und Hilfsmittel zur Begrenzung der Hitzebelastung, wie z. B. versetzte Arbeitszeiten, Aufgabenrotation oder häufigere Pausen;
- die Bereitstellung von frischem Trinkwasser (gemäß Artikel R4225-2 des Arbeitsgesetzbuches) sowie von Schutz- und Kühlmitteln wie Ventilatoren, Sprühnebelgeräten oder Luftbefeuchtern;
- die Möglichkeit für Beschäftigte, ihr Arbeitstempo an die heißesten Tageszeiten anzupassen, sowie die bevorzugte Nutzung von Homeoffice, sofern dies möglich ist;
- die Planung verstärkter Schutzmaßnahmen für Beschäftigte, die in Umgebungen mit extremen Temperaturen arbeiten, insbesondere für Personen mit gesundheitlichen Vorbelastungen;
- die Sicherstellung, dass das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) auch bei starker Hitze zumutbar ist;
- die Überprüfung der ausreichenden Luftzufuhr in geschlossenen Räumen, in denen sich Personal aufhält (gemäß Artikel R4222-1 des Arbeitsgesetzbuches), sowie die regelmäßige Kontrolle der Raumtemperatur;
- die Meldung aller ungewöhnlichen Situationen, die potenziell mit der Hitze zusammenhängen, an die zuständige Aufsichtsbehörde.
ℹ Hinweis: Laut INRS gilt eine Temperatur von über 28 °C bei körperlich anstrengender Arbeit und über 30 °C bei sitzender Tätigkeit als Warnschwelle.
Die Einbindung der Beschäftigten ist entscheidend für die Wirksamkeit der Maßnahmen. Es ist daher unerlässlich, sie frühzeitig über sicheres Verhalten und Schutzmethoden bei starker Hitze zu informieren und zu schulen, insbesondere hinsichtlich:
- des Tragens weiter, leichter und heller Kleidung;
- einer regelmäßigen Flüssigkeitszufuhr, auch ohne Durstgefühl;
- des Schutzes von Haut und Augen vor Sonneneinstrahlung (durch Kopfbedeckung, Sonnenbrille sowie Kleidung, die Arme und Beine bedeckt);
- regelmäßiger Aufenthalte im Schatten;
- der Vermeidung allzu intensiver körperlicher Anstrengungen;
- ungewöhnliche Symptome melden und auf die Symptome von Kollegen achten;
- usw.
Besondere Bestimmungen gelten auch für Arbeitnehmer im Freien, einschließlich des Baugewerbes, die bei Hitzewellen an vorderster Front stehen. Unternehmen müssen insbesondere:
- die Arbeitsplätze so gestalten, dass die Arbeitnehmer bestmöglich geschützt sind (Artikel R4225-1 des französischen Arbeitsgesetzbuches);
- einen Raum bereitstellen, in dem die Arbeitnehmer unter Bedingungen empfangen werden können, die ihre Sicherheit und Gesundheit gewährleisten. Ist ein solcher Raum nicht vorhanden, muss die Baustelle so eingerichtet werden, dass der Schutz der Arbeitnehmer unter gleichwertigen Bedingungen gewährleistet ist (Artikel R4534-142-1 des französischen Arbeitsgesetzbuches);
- den Arbeitnehmern mindestens 3 Liter Wasser pro Person und Tag zur Verfügung stellen (Artikel R4534-143 des französischen Arbeitsgesetzbuches).

Spezifische Maßnahmen bei „roter Hitzewarnstufe“
Der ORSEC-Leitfaden enthält zudem spezifische Anweisungen für Arbeitgeber bei einer „roten Hitzewarnstufe“.
Sobald eine solche Warnstufe ausgerufen wird, müssen Unternehmen die Risiken für jeden ihrer Mitarbeiter täglich neu bewerten, basierend auf:
- der Temperatur und deren Entwicklung im Tagesverlauf;
- der Art der auszuführenden Arbeiten;
- dem Alter und dem Gesundheitszustand der Arbeitnehmer.
Je nach Ergebnis müssen die Arbeitsorganisation und die verschiedenen getroffenen Maßnahmen angepasst werden.
Sollte die Risikobewertung zudem ergeben, dass die Maßnahmen nicht ausreichen, insbesondere bei Arbeiten bei sehr hohen Temperaturen und hoher körperlicher Belastung (z. B. Dachdämmarbeiten oder das Heben schwerer Lasten), muss der Arbeitgeber die Arbeiten einstellen.
⚠️ Achtung: Bei Versäumnissen des Arbeitgebers kann der Arbeitnehmer die Arbeitsaufsichtsbehörde und den Sozial- und Wirtschaftsausschuss (CSE), falls vorhanden, einschalten. Er kann zudem von seinem Recht Gebrauch machen, die Arbeit zu verweigern, wenn er sich in einer Situation unmittelbarer und schwerer Gefahr befindet (Artikel L4131-1 des französischen Arbeitsgesetzbuches).
Was ist zu tun, wenn ein Arbeitnehmer einen Hitzschlag erleidet?
Bei Anzeichen eines Hitzschlags bei einem Arbeitnehmer (starke Müdigkeit, Kopfschmerzen, starker Durst, Verwirrtheit, Körpertemperatur von 39 °C usw.) ist schnelles Handeln besonders wichtig. Gehen Sie wie folgt vor:
1) Der erste Schritt ist die Alarmierung der Rettungsdienste unter der 15 (SAMU) oder der 112 (Notrufnummer);
2) Wenn das Opfer bei Bewusstsein ist: an einen kühlen, schattigen und gut belüfteten Ort bringen, die Kleidung entfernen und den Körper kühlen (kaltes Wasser über den Körper laufen lassen, in kleinen Mengen kühles Wasser zu trinken geben usw.);
3) Bei Bewusstlosigkeit: Die Person in die stabile Seitenlage bringen und bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes überwachen.
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