In Umsetzung des Gesetzes zur Energiewende für grünes Wachstum ergänzte das Dekret Nr. 2016-288 vom 10. März 2016 das Umweltgesetzbuch und führte eine neue Verpflichtung zur Abfalltrennung an der Quelle für Papier, Metall, Kunststoff, Glas und Holz ein.
Neue Verpflichtung zur Abfalltrennung
Abfälle der Kategorien Papier, Metall, Kunststoff, Glas und Holz müssen künftig an der Quelle getrennt von anderen Abfällen sortiert werden. Sie dürfen jedoch gemeinsam gesammelt werden, sofern eine anschließende Verwertung sichergestellt ist.
Kleinere Erzeuger, bei denen weniger als 1100 Liter dieser Abfälle pro Woche anfallen, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. Achtung: Wenn an einem Standort mehrere Erzeuger oder Besitzer denselben Entsorgungsdienstleister nutzen und gemeinsam mehr als 1100 Liter Abfall produzieren, fallen sie unter den Anwendungsbereich des Dekrets.
Die Erzeuger oder Besitzer dieser Abfälle müssen diese getrennt von anderen Abfällen sammeln, um eine spätere Sortierung und Verwertung zu ermöglichen.
Sie müssen entweder:
- die Abfälle selbst verwerten;
- die Abfälle an den Betreiber einer Verwertungsanlage übergeben;
- die Abfälle an einen Zwischenhändler übergeben, der die Sammlung, den Transport, den Handel oder die Vermittlung von Abfällen zum Zweck der Verwertung übernimmt.
In den beiden letztgenannten Fällen erhalten die Erzeuger oder Besitzer jährlich bis zum 31. März von den Betreibern der Verwertungsanlage oder den Zwischenhändlern eine Bescheinigung (in Papierform oder elektronisch), aus der die Menge in Tonnen sowie die Art der im Vorjahr übergebenen Abfälle hervorgehen.
Was die Abfalltrennung von Büropapier betrifft, so erfolgt das Inkrafttreten dieser Bestimmungen schrittweise, abhängig von der Anzahl der am Standort beschäftigten Personen.
Die Trennung ist daher innerhalb der folgenden Fristen obligatorisch:
Ein Erlass vom 27. April 2016 präzisiert die sozioökonomischen Kategorien, die von der Verpflichtung zur Trennung von Büropapier betroffen sind.
Dazu gehören insbesondere:
- Handwerker,
- Händler und vergleichbare Berufsgruppen,
- Unternehmensleiter mit 10 oder mehr Mitarbeitern,
- Freiberufler,
- Führungskräfte im öffentlichen Dienst,
- Lehrkräfte und wissenschaftliche Berufe.
Im Sinne dieser Verpflichtung gelten als Büroabfälle:
- bedruckte Papierabfälle,
- Abfälle aus Druckerzeugnissen und Presseerzeugnissen,
- Abfälle aus verarbeiteten Schreibwaren,
- Abfälle aus Briefumschlägen und Versandtaschen,
- Abfälle aus grafischen Papieren.
Erzeuger oder Besitzer, die diese Abfälle nicht vor Ort behandeln, müssen eine getrennte Sammlung organisieren. Dies stellt die spätere Sortierung und Verwertung sicher.
Diese neuen regulatorischen Anforderungen zur Kreislaufwirtschaft sowie zur Abfallvermeidung und -bewirtschaftung wurden durch weitere Bestimmungen ergänzt, die darauf abzielen, Verschwendung zu bekämpfen und ganzheitliche, kohärente Ansätze zu fördern: vom Produktdesign bis hin zum Recycling.
Beispielsweise durch die Einführung einer Rücknahmepflicht für Abfälle bei bestimmten Händlern von Baumaterialien, Produkten und Bauausrüstungen.
Betroffen sind folgende Händler:
- Zwischenhändler für Holz und Baumaterialien,
- Großhandel mit Holz, Baustoffen und Sanitärbedarf,
- Großhandel mit Eisenwaren sowie Installationsbedarf für Sanitär und Heizung,
- Großhandel ohne ausgeprägten Schwerpunkt.
Mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 m². Händler mit einem Jahresumsatz von über 1 Million Euro.
Diese Händler sind verpflichtet, Abfälle der gleichen Art von Baumaterialien, Produkten und Ausrüstungen zurückzunehmen. Dies gilt für Abfälle, die an der Verkaufsstelle oder in einem Umkreis von maximal zehn Kilometern vertrieben werden.
Erfolgt die Rücknahme außerhalb der Verkaufsstelle, müssen die Abfallerzeuger oder -besitzer durch einen gut sichtbaren Aushang in der Verkaufsstelle sowie auf der Website des Unternehmens, sofern vorhanden, über die Adresse der Rücknahmestelle informiert werden.
Um die Verwaltung und Rückverfolgbarkeit Ihrer Abfälle zu vereinfachen, empfehlen wir Ihnen den Einsatz einer Abfallmanagement-Software, mit der Sie alle erforderlichen Informationen, Stoffströme und Dokumente zentral auf einer einzigen Plattform verwalten können.





