Neue Prüfpflichten für thermodynamische Systeme

Seit dem 1. Oktober 2020 unterliegen thermodynamische Systeme mit einer Leistung von mehr als 4 kW, wie Klimaanlagen und Wärmepumpen, neuen Wartungs- oder Inspektionspflichten.

Marie Faucon
Consultante HSE
Publication : 
09.10.2020
Inhaltsverzeichnis
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Ab dem 1. Oktober 2020 wird die Inspektionspflicht für Klimaanlagen und Wärmepumpen mit einer Leistung von mehr als 12 kW durch Wartungs- und Inspektionspflichten für thermodynamische Systeme ersetzt, die sich nach deren Leistung und dem jeweiligen Gebäude richten.

Da der Anwendungsbereich erweitert wurde, sind nun auch Anlagen von der Wartungs- oder Inspektionspflicht betroffen, die zuvor nicht inspektionspflichtig waren (z. B. Klimaanlagen in Büros oder Industrieanwendungen).

Wir bieten Ihnen eine Bestandsaufnahme dieser neuen Verpflichtungen an, um zu prüfen, ob Ihre Anlagen (Klimaanlagen, Wärmepumpen usw.) betroffen sind und welche Fristen für Sie gelten.

Was sind thermodynamische Systeme?

Dabei handelt es sich um Systeme, die mithilfe eines thermodynamischen Kreisprozesses Wärme zwischen der Umgebung und einem Gebäude oder einer Industrieanlage übertragen, um die Innenluft zu erwärmen oder zu kühlen.

Beispiele für thermodynamische Systeme : Wärmepumpen (WP), Klimageräte, zentrale thermodynamische Warmwasserbereiter usw.

Sie finden sich insbesondere in Büros, Reinräumen, Laboren, Serverräumen und Kühlhäusern.

Mehrere thermodynamische Geräte, die in ein und demselben Gebäude Kälte oder Wärme erzeugen, werden als ein einziges System betrachtet.

Was ist die Nennleistung?

Dies ist der höhere Wert aus der Heiz- oder Kühlleistung des thermodynamischen Systems, wie vom Hersteller angegeben und unter den in der Norm EN 14511 definierten Nennleistungsbedingungen gemessen. Diese Daten finden Sie in der Regel in den technischen Unterlagen des Geräts.

Wenn mehrere thermodynamische Geräte in einem Gebäude Kälte oder Wärme liefern, wird die Gesamtheit als ein einziges System betrachtet, dessen Nennleistung der Summe der einzelnen Nennleistungen entspricht.

Welche Prüfpflichten gelten für thermodynamische Systeme mit einer Nennleistung zwischen 4 kW und 70 kW?

Für thermodynamische Systeme mit einer Leistung zwischen 4 kW und 70 kW ist alle zwei Jahre eine Wartung durch eine qualifizierte Fachkraft vorgeschrieben. Bei neuen oder ausgetauschten Anlagen muss die erste Wartung spätestens zwei Jahre nach der Inbetriebnahme erfolgen.

Hinweis: Ausgenommen sind thermodynamische Systeme, die ausschließlich der Warmwasserbereitung für eine einzelne Wohneinheit dienen.

Die Wartung wird bei individuellen thermodynamischen Systemen vom Nutzer (z. B. Mieter, sofern im Mietvertrag nicht anders geregelt) und bei zentralen thermodynamischen Systemen vom Eigentümer oder der Eigentümergemeinschaft veranlasst.

Inhalt der Überprüfung

Diese Wartung umfasst:

    • eine Überprüfung des Systems sowie bei Bedarf dessen Reinigung und Einstellung;
    • Beratung zur sachgemäßen Nutzung und zu möglichen Verbesserungen der Heiz- oder Klimaanlage sowie zum eventuellen Nutzen eines Austauschs der Anlage;
    • Eine Dichtheitsprüfung des Kältemittelkreislaufs (*) sowie gegebenenfalls eine Überprüfung des Kältemittelschauglases und das Ablesen der Drücke am Kompressorein- und -ausgang an den Manometern.

(*) Nicht obligatorisch für Anlagen, die mindestens 5 Tonnen CO2-Äquivalent an fluorierten Treibhausgasen enthalten und bereits einer Dichtheitsprüfung unterliegen.

Dokumentation

Die Person, die die Wartung durchgeführt hat, muss dem Betreiber innerhalb von 15 Tagen eine Bescheinigung aushändigen. Diese kann auch in digitaler Form erfolgen.

Hinweis: Für jedes gewartete System ist eine eigene Wartungsbescheinigung auszustellen, falls ein Gebäude, ein Gebäudeteil oder ein Raum über mehrere thermodynamische Systeme verfügt.

Welche Prüfpflichten gelten für thermodynamische Systeme mit einer Nennleistung von mehr als 70 kW?

Eine Inspektion ist alle 5 Jahre obligatorisch und wird vom Eigentümer oder der Eigentümergemeinschaft des Gebäudes veranlasst. Bis zum 31. Dezember 2024 muss sie von einer durch eine akkreditierte Stelle zertifizierten Person durchgeführt werden. Ab dem 1. Januar 2025 erfolgt die Inspektion durch eine akkreditierte Stelle.

Beachten Sie, dass auch Lüftungssysteme in Kombination mit einer elektrischen Widerstandsheizung mit einer Nennleistung von mehr als 70 kW von dieser Inspektion betroffen sind.

Das Inspektionsintervall kann auf 10 Jahre verlängert werden, wenn die Aktivitäten am Standort durch ein nach ISO 50001 zertifiziertes Energiemanagementsystem abgedeckt sind und dieses System das thermodynamische System oder das Lüftungssystem in Kombination mit einer elektrischen Widerstandsheizung umfasst.

Bei neuen oder ausgetauschten Anlagen ist die erste Inspektion spätestens 5 Jahre nach der Inbetriebnahme durchzuführen.

Welche Fristen gelten für bestehende Anlagen?

Für Anlagen, die am 1. Juli 2020 bereits bestanden:

    • die erste Wartung ist bis zum 1. Juli 2022 durchzuführen, sofern zutreffend;
    • die erste Inspektion ist bis zum 1. Juli 2025 durchzuführen, sofern zutreffend.

Gibt es Ausnahmeregelungen?

Ja, wenn die Anlage durch einen Energieleistungsvertrag (CPE) abgedeckt ist, der die Kriterien des Erlasses vom 24. Juli 2020 erfüllt.

Für Standorte, deren Tätigkeit hauptsächlich in der Kühllagerung besteht, ersetzt die Aufrechterhaltung der ISO 50001-Zertifizierung die regelmäßige Inspektion.

Fazit

Anlagen, die zuvor nicht inspektionspflichtig waren, können nun den Wartungs- oder Inspektionspflichten unterliegen, selbst wenn ihre Leistung unter 4 kW liegt.

Wir empfehlen Ihnen:

    • eine Bestandsaufnahme aller Ihrer thermodynamischen Anlagen (Klimageräte, Wärmepumpen usw.) unter Angabe der Nennleistung;
    • die Summierung dieser Nennleistungen pro Gebäude, um die Nennleistung jedes Systems zu ermitteln;
    • gegebenenfalls die Planung einer Wartung vor dem 1. Juli 2022 oder einer Inspektion vor dem 1. Juli 2025, abhängig von der Leistung der am 1. Juli 2020 vorhandenen Systeme;
    • die Aufnahme dieser Kontrollen in Ihren Zeitplan für obligatorische Prüfungen.

Hinweis: Für Heizkessel gelten andere Prüfpflichten.