Herzstillstände sind in Frankreich für etwa 40.000 bis 50.000 Todesfälle bei Erwachsenen pro Jahr verantwortlich. Ein Drittel der Opfer ist jünger als 55 Jahre, und fast 800 Fälle von plötzlichem Herztod ereignen sich während sportlicher Aktivitäten.
Die gesetzlichen Bestimmungen sehen eine Sensibilisierung für den Kampf gegen den Herzstillstand und das Erlernen lebensrettender Sofortmaßnahmen in verschiedenen Fällen vor, insbesondere für bestimmte Arbeitnehmer in Unternehmen, um die Anzahl der geschulten Personen zu erhöhen.
Welche Arbeitnehmer sind von dieser Sensibilisierung betroffen?
Der Arbeitgeber muss sie den Arbeitnehmern vor deren Eintritt in den Ruhestand anbieten.
Welche Ziele werden verfolgt?
Diese Sensibilisierung ermöglicht es dem Arbeitnehmer, die notwendigen Kompetenzen zu erwerben, um:
- die eigene Sicherheit sowie die der betroffenen Person oder Dritter zu gewährleisten und dem Rettungsdienst die für den Einsatz erforderlichen Informationen zu übermitteln;
- bei einer äußeren Blutung richtig zu reagieren und die betroffene Person in eine geeignete stabile Seitenlage zu bringen;
- bei einem Herzstillstand richtig zu reagieren und einen automatisierten externen Defibrillator zu bedienen.
Welche Rahmenbedingungen gelten?
Die für diese Sensibilisierung aufgewendete Zeit gilt als Arbeitszeit.
Sie muss während der regulären Arbeitszeit stattfinden.
Wer darf die Schulung durchführen?

Sind Anpassungen möglich?
Für Arbeitnehmer, die bestimmte Zertifikate oder Bescheinigungen vorlegen können, ist eine Anpassung der Sensibilisierung möglich. Dazu gehören beispielsweise Zertifikate als:
- betrieblicher Ersthelfer (SST) ;
- Erste-Hilfe-Grundkurs (PSC1) ;
- Erste-Hilfe-Ausbildung für Einsatzkräfte Stufe 1 (PSE1) ;
- Erste-Hilfe-Ausbildung für Einsatzkräfte Stufe 2 (PSE2).
Alle betroffenen Zertifikate und Bescheinigungen sind aufgeführt in Artikel 2 des Erlasses vom 7. September 2022.
Das Zertifikat oder die Bescheinigung muss gegebenenfalls gültig sein oder darf nicht älter als 10 Jahre sein.
Diese Anpassung erfolgt in Form einer Information, die auf beliebigem Weg übermittelt wird (z. B. Papier, E-Mail) über die Bedeutung der Aktualisierung ihrer Kompetenzen.
Fazit
Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrer für Schulungen zuständigen Abteilung abzustimmen, um den Mitarbeitern diese Sensibilisierung vor ihrem Eintritt in den Ruhestand anzubieten.
- Arbeitsgesetzbuch Artikel L. 1237-9-1 / Eingeführt durch das Gesetz Nr. 2020-840 vom 3. Juli 2020 [Amtsblatt vom 4. Juli 2020]
- Arbeitsgesetzbuch Artikel D. 1237-2-2 bis D. 1237-2-3 / Eingeführt durch das Dekret Nr. 2021-469 vom 19. April 2021 [Amtsblatt vom 20. April 2021]
- Erlass vom 7. September 2022 zur Sensibilisierung für die Bekämpfung des Herzstillstands und für lebensrettende Sofortmaßnahmen [Amtsblatt vom 7. September 2022]





