Aktueller Stand der regulatorischen Kontrollen für Anlagen mit Kälte mitteln.
I- Dichtheitskontrolle von Kälte-, Klima- und thermodynamischen Anlagen, die Kältemittel enthalten
Kontrolle bei der Inbetriebnahme
Der Betreiber einer Anlage mit einer Füllmenge an H-FCKW (z. B. R22) von mehr als 3 kg oder einer Füllmenge an HFKW (z. B. R134a) oder FKW (z. B. CF4) von mehr als fünf Tonnen CO2-Äquivalent muss bei der Inbetriebnahme dieser Anlage eine Dichtheitsprüfung der Komponenten durchführen lassen, die das Einschließen der Kälte mittel gewährleisten (Dichtungen, Ventile, Leitungen, Dichtungsringe, vibrationsanfällige Systemteile, Anschlüsse an Sicherheits- oder Betriebseinrichtungen). Diese Prüfung muss durch einen zertifizierten Fachbetrieb erfolgen.
Wiederkehrende Kontrollen
Der Betreiber einer Anlage muss durch einen zertifizierten Fachbetrieb folgende Maßnahmen durchführen lassen:
- eine Dichtheitsprüfung (direkte oder indirekte Messungen oder Druckabfallprüfung);
- eine systematische Überprüfung der Anlage (Dichtungen, Ventile, Leitungen, Dichtungsringe, vibrationsanfällige Systemteile, Anschlüsse an Sicherheits- oder Betriebseinrichtungen);
- eine Überprüfung der Einsatzberichte.
Gemäß den folgenden Intervallen:
- jährlich für Anlagen mit mehr als 2 kg H-FCKW oder mehr als 5 t CO2-Äquivalent an HFKW oder FKW
- alle 6 Monate für Anlagen mit mehr als 30 kg H-FCKW oder mehr als 50 t CO2-Äquivalent an HFKW oder FKW
- alle 3 Monate für Anlagen mit mehr als 300 kg H-FCKW oder mehr als 500 t CO2-Äquivalent an HFKW oder FKW
Bei Anlagen mit FKW oder HFKW, die mit einem Lecksuchgerät ausgestattet sind, halbiert sich die Prüfungsfrequenz. Diese Prüfung ist zudem bei jeder Änderung am Kältemittelkreislauf erneut durchzuführen.
Prüfmethoden
Die Prüfung muss entweder durch direkte Messung mit einem Messdetektor, einem elektronischen Detektor, einem Schaummittel, Seifenwasser oder einem fluoreszierenden Mittel mit UV-Lampe oder durch indirekte Messung mittels eines Lecksuchgeräts erfolgen. Das Lecksuchgerät ist eine fest installierte Vorrichtung, die mindestens einen der folgenden Parameter analysiert:
a) Druck;
b) Temperatur;
c) Kompressorstrom;
d) Flüssigkeitsstände;
e) Menge der nachgefüllten Flüssigkeit.
Die Vorrichtung ist mit einem Alarm verbunden, der den Betreiber bei Undichtigkeiten benachrichtigt. Bei jedem Verdacht auf ein Kältemittelleck ist unverzüglich eine Lecksuche mittels direkter Messmethoden durchzuführen. Die Lecksuchgeräte müssen eine Nachweisgrenze von mindestens dreißig Gramm pro Jahr aufweisen. Sie sind mindestens alle zwölf Monate zu überprüfen, um die Genauigkeit der Informationen über die Kältemittelfüllmenge der Anlagenkreisläufe zu gewährleisten.
Einsatzprotokoll und Prüfplaketten (NEU)
Nach einer Prüfung werden die Ergebnisse im Einsatzprotokoll (siehe spezifischer Abschnitt unten) festgehalten und eine Prüfplakette wird an der Anlage angebracht. Falls eine Reparatur erforderlich ist, muss der Bediener eine abnehmbare Kennzeichnung an dem zu reparierenden Teil anbringen. Diese Kennzeichnung unterscheidet sich von der Prüfplakette. Die Kennzeichnungen müssen den im Anhang des Erlasses vom 29. Februar 2016 festgelegten Mustern entsprechen.
II- Abgabe von Kältemitteln und vorgefüllten Anlagen
Händler von Kältemitteln und vorgefüllten Anlagen müssen ein Register führen, das die Abgabe der Stoffe oder Anlagen belegt. Der Inhalt dieser Register, die auch elektronisch geführt werden können, ist in diesem Erlass definiert. Wenn für die Montage oder Inbetriebnahme einer vorgefüllten Anlage ein Bediener mit einer Befähigungsbescheinigung erforderlich ist, dürfen die Händler diese Anlagen nur an folgende Personen abgeben:
- andere Anlagenhändler;
- Bediener, die über eine Befähigungsbescheinigung verfügen;
- Personen, die bei der Übergabe der Anlagen nachweisen, dass sie für die Montage und Inbetriebnahme dieser Anlagen einen Vertrag mit einem Bediener abgeschlossen haben, der über eine Befähigungsbescheinigung verfügt. Der Inhalt des Vertrags entspricht dem neuen Cerfa-Formular Nr. 15498.
III- Inhalt und Nutzungsbedingungen des Einsatzberichts
Es wurde eine Vorlage für einen Einsatzbericht eingeführt: das neue CERFA-Formular Nr. 15497.
Es ist zu verwenden, wenn der Einsatz eine Tätigkeit der Kategorie I, II, III oder IV betrifft*. Dieser Einsatzbericht dient gleichzeitig als Begleitschein für die Nachverfolgung gefährlicher Abfälle (BSD) bei der Entsorgung von Kältemitteln, unabhängig von der im Gerät enthaltenen Menge. Dieses neue, für alle Akteure einheitliche Dokument ermöglicht es, Informationen über den Eingriff an Geräten mit Kältemitteln sowie Angaben zur Rückverfolgbarkeit der Abfälle gemäß BSD in einem einzigen Dokument zusammenzufassen. Der Bericht ist vom Anlagenbetreiber zu unterzeichnen, unabhängig von der Kältemittelfüllmenge. Das CERFA-Formular enthält insbesondere:
- die Kontaktdaten des Bedieners und des Anlagenbetreibers
- die Nummer der Kapazitätsbescheinigung des Bedieners
- Datum und Art des durchgeführten Eingriffs
- Art, Menge und Bestimmungsort des zurückgewonnenen Kältemittels (Bestimmungsort, Transporteur, Entsorgung)
- gegebenenfalls die Menge des in das Gerät wieder eingefüllten Kältemittels
- den Abfallschlüssel (14 06 01*) und die ADR-Bezeichnung (UN1078) der entsorgten Kältemittel sowie spezifische Felder für die verschiedenen Unterschriften der Beteiligten:
- Bediener,
- Betreiber und,
- Entsorgungsanlage.
Der BSD wird von der Entsorgungsanlage an den Bediener zurückgesendet.
(*) Die Tätigkeitskategorien sind durch den Erlass vom 30. Juni 2008 festgelegt:
- Kategorie I:
Dichtheitskontrolle, Wartung und Instandhaltung, Montage, Inbetriebnahme sowie Rückgewinnung von Kältemitteln aus sämtlichen Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen. - Kategorie II:
Wartung und Instandhaltung, Montage, Inbetriebnahme sowie Rückgewinnung von Kältemitteln aus Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen mit weniger als 2 kg Kältemittel und Dichtheitskontrolle von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen. - Kategorie III:
Rückgewinnung von Kältemitteln aus Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen mit weniger als 2 kg Kältemittel; - Kategorie IV:
Dichtheitskontrolle von Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen; - Kategorie V:
Dichtheitskontrolle, Wartung und Instandhaltung, Montage, Inbetriebnahme sowie Rückgewinnung von Kältemitteln aus Klimaanlagen von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten gemäß Artikel R. 311-1 der Straßenverkehrsordnung.





